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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Denn dadurch, dass die allgemeinen Zuweisungen aller vier kommunalen Gruppen<br />

am Ende des Verteilungsverfahrens wieder (ohne Not) in einen Topf geworfen werden<br />

und auf die dann nur noch drei kommunalen Gruppen nach festen Quoten verteilt<br />

werden, kann es zu keinem Ausgleich des systematischen Fehlers bei der Bestimmung<br />

der Auftragskostenerstattung mehr kommen.<br />

Zum Zweiten werden die kleineren Gemeinden in besonderer Weise durch den bisherigen<br />

Hauptansatz benachteiligt. Im Durchschnitt führt dies bei Gemeinden mit bis<br />

zu 8.000 Einwohnern zu allgemeinen Zuweisungen, die um 15 Euro pro Einwohner<br />

geringer ausfallen als bei einem Wegfall der einwohnerabhängigen Progression.<br />

Zum Dritten führt die einheitliche Ausgleichsquote von 70% dazu, dass sehr steuerschwache<br />

Gemeinden nur eine Finanzkraft pro Bedarfseinheit von weniger als 85%<br />

(Bornstedt 82,8%) erreichen können. Eine Aufstockung um 80% der Differenz zu<br />

80% der durchschnittlichen Steuerkraft pro Bedarfseinheit (bzw. Einwohner) würde<br />

die Finanzkraft sehr steuerschwacher Gemeinden um bis 34 Euro pro Einwohner<br />

verbessern.<br />

Bei der steuerschwachen Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra würden diese<br />

drei Korrekturen (vor der Kreisumlage) zu Verbesserungen von 48 Euro pro Einwohner<br />

führen. Davon entfallen 29 Euro auf die Mitgliedsgemeinden und 19 Euro<br />

(aus der korrigierten Auftragskostenpauschale) auf die Verbandsgemeinde.<br />

Diese 19 Euro und die erhöhten Umlagegrundlagen würden es ermöglichen, die Verbandsgemeindeumlage<br />

von 47,41% auf 41,74% abzusenken.<br />

Unterstellt man zunächst noch, dass der Kreisumlagesatz unverändert bliebe, müssen<br />

die Gemeinden 48,41% des Erhöhungsbetrags der allgemeinen Zuweisungen<br />

bzw. 13 Euro pro Einwohner an den Kreis abführen. Im Durchschnitt verbliebe dennoch<br />

ein Mehrbetrag von 34 Euro pro Einwohner, so dass sich die nach den Umlagen<br />

noch verfügbare Finanzkraft von 28 Euro auf 62 Euro pro Einwohner mehr als<br />

verdoppeln würde.<br />

Wenn nun zusätzlich auch noch die in dieser Untersuchung vorgelegten Vorschläge<br />

für den Kreisfinanzausgleich umgesetzt würden, käme es zu einer weiteren Verbesserung<br />

der Situation.<br />

Würden die in der Tabelle 39 dargestellten Maßnahmen einer Erhöhung des fiktiven<br />

Umlagesatzes von 35% auf 40% und der Ausgleichsquote von 70% auf 90% umgesetzt,<br />

würden sich die allgemeinen Zuweisungen für den Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

um 1,3 Mio. Euro bzw. knapp 9 Euro pro Einwohner erhöhen. Eine dadurch<br />

mögliche Absenkung der Kreisumlage würde in den Mitgliedsgemeinden der VG zu<br />

einer weiteren Verbesserung der nach den Umlagen noch verfügbaren Finanzkraft<br />

auf 71 Euro pro Einwohner führen.<br />

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