Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Denn dadurch, dass die allgemeinen Zuweisungen aller vier kommunalen Gruppen<br />
am Ende des Verteilungsverfahrens wieder (ohne Not) in einen Topf geworfen werden<br />
und auf die dann nur noch drei kommunalen Gruppen nach festen Quoten verteilt<br />
werden, kann es zu keinem Ausgleich des systematischen Fehlers bei der Bestimmung<br />
der Auftragskostenerstattung mehr kommen.<br />
Zum Zweiten werden die kleineren Gemeinden in besonderer Weise durch den bisherigen<br />
Hauptansatz benachteiligt. Im Durchschnitt führt dies bei Gemeinden mit bis<br />
zu 8.000 Einwohnern zu allgemeinen Zuweisungen, die um 15 Euro pro Einwohner<br />
geringer ausfallen als bei einem Wegfall der einwohnerabhängigen Progression.<br />
Zum Dritten führt die einheitliche Ausgleichsquote von 70% dazu, dass sehr steuerschwache<br />
Gemeinden nur eine Finanzkraft pro Bedarfseinheit von weniger als 85%<br />
(Bornstedt 82,8%) erreichen können. Eine Aufstockung um 80% der Differenz zu<br />
80% der durchschnittlichen Steuerkraft pro Bedarfseinheit (bzw. Einwohner) würde<br />
die Finanzkraft sehr steuerschwacher Gemeinden um bis 34 Euro pro Einwohner<br />
verbessern.<br />
Bei der steuerschwachen Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra würden diese<br />
drei Korrekturen (vor der Kreisumlage) zu Verbesserungen von 48 Euro pro Einwohner<br />
führen. Davon entfallen 29 Euro auf die Mitgliedsgemeinden und 19 Euro<br />
(aus der korrigierten Auftragskostenpauschale) auf die Verbandsgemeinde.<br />
Diese 19 Euro und die erhöhten Umlagegrundlagen würden es ermöglichen, die Verbandsgemeindeumlage<br />
von 47,41% auf 41,74% abzusenken.<br />
Unterstellt man zunächst noch, dass der Kreisumlagesatz unverändert bliebe, müssen<br />
die Gemeinden 48,41% des Erhöhungsbetrags der allgemeinen Zuweisungen<br />
bzw. 13 Euro pro Einwohner an den Kreis abführen. Im Durchschnitt verbliebe dennoch<br />
ein Mehrbetrag von 34 Euro pro Einwohner, so dass sich die nach den Umlagen<br />
noch verfügbare Finanzkraft von 28 Euro auf 62 Euro pro Einwohner mehr als<br />
verdoppeln würde.<br />
Wenn nun zusätzlich auch noch die in dieser Untersuchung vorgelegten Vorschläge<br />
für den Kreisfinanzausgleich umgesetzt würden, käme es zu einer weiteren Verbesserung<br />
der Situation.<br />
Würden die in der Tabelle 39 dargestellten Maßnahmen einer Erhöhung des fiktiven<br />
Umlagesatzes von 35% auf 40% und der Ausgleichsquote von 70% auf 90% umgesetzt,<br />
würden sich die allgemeinen Zuweisungen für den Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
um 1,3 Mio. Euro bzw. knapp 9 Euro pro Einwohner erhöhen. Eine dadurch<br />
mögliche Absenkung der Kreisumlage würde in den Mitgliedsgemeinden der VG zu<br />
einer weiteren Verbesserung der nach den Umlagen noch verfügbaren Finanzkraft<br />
auf 71 Euro pro Einwohner führen.<br />
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