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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Zusammen mit den hohen Überschüssen in der Gliederung 8 weisen die Vergleichsländer<br />

Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Sachsen</strong> und Thüringen sogar insgesamt bereits<br />

jetzt schon einen Zuschussbedarf IV auf, der im Durchschnitt der Jahre 2008 – 2010<br />

um über 38 Euro pro Einwohner niedriger als in den alten Vergleichsländern ausfällt.<br />

Da diese drei Länder auch im Jahr 2011 mit einem Zuwachs des gesamten Zuschussbedarfs<br />

IV pro Einwohner um nur 1,24% deutlich sparsamer gewirtschaftet<br />

haben als die alten Vergleichsländer mit einem Zuwachs um 2,42%, hat sich ihr Konsolidierungsvorsprung<br />

gegenüber den alten Flächenländern nunmehr sogar auf 53<br />

Euro pro Einwohner erhöht.<br />

Diese drei Länder zeigen, dass es sehr wohl möglich ist, in einzelnen Bereichen (z.B.<br />

für kulturelle Aufgaben) ein weit höheres Niveau als in den alten Ländern zu realisieren,<br />

weil gleichzeitig in anderen Bereichen zusätzliche Einsparungen und Effizienzvorsprünge<br />

erzielt werden.<br />

Damit wird zugleich auch die Vermutung widerlegt, dass die spezifischen Strukturen<br />

in den neuen Ländern zwangsläufig zu höheren Gesamtzuschussbedarfen führen<br />

müssen. Es sind vielmehr spezifische Entwicklungen, die dazu geführt haben, dass<br />

die Kommunen im <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sowohl im Vergleich mit den alten, als auch mit<br />

den neuen Ländern erheblich höhere Zuschussbedarfe aufweisen.<br />

Im Durchschnitt der Jahre 2008 – 2010 lag der Mehraufwand im Vergleich zu den<br />

neuen Ländern (bei gewichteten Schülerzahlen im Einzelplan 2) bei 323,8 Mio. Euro.<br />

Geht man die Einzelpläne durch, sind in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Vergleich mit Mecklenburg-Vorpommern,<br />

<strong>Sachsen</strong> und Thüringen vor allem fünf Aufgabenbereiche auffällig.<br />

Am gravierendsten ist der Unterschied in der sozialen Sicherung. Hier fällt der<br />

Zuschussbedarf in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> um rd. 50 Euro pro Einwohner höher aus, was zu<br />

einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von 118,6 Mio. Euro in 2008 und 120,9 Mio.<br />

Euro in 2009 führt.<br />

Der zweitgrößte Bereich ist die allgemeine Verwaltung mit Mehrausgaben von 109,1<br />

Mio. Euro in 2008 und 96,7 Mio. Euro in 2009. Danach folgt die allgemeine Finanzwirtschaft<br />

(Schwerpunkte sind hier die Zahlungen des Landes im Zusammenhang mit<br />

SGB II und die Zinsausgaben der Kommunen) mit 94,3 Mio. Euro in 2008 und 79,3<br />

Mio. Euro in 2009. Aber auch die öffentlichen Einrichtungen mit 39,5 Mio. Euro und<br />

23,0 Mio. Euro sowie die öffentlichen Ordnung und Sicherheit mit 35,4 Mio. Euro und<br />

17,5 Mio. Euro weisen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> deutlich höhere Zuschussbedarfe aus.<br />

Diese fünf Bereiche summieren sich insgesamt zu 396,9 Mio. Euro in 2008 und<br />

337,4 Mio. Euro in 2009 auf. Bei der Suche nach einer Antwort auf die verfassungsrechtliche<br />

Vorgabe, eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu bestimmen,<br />

kann ein solcher Befund nicht einfach ignoriert werden, sondern ist äußerst relevant.<br />

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