Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Zur Finanzierung einer solchen Aufstockung wäre im FAG 2012 ein Betrag von insgesamt<br />
33,7 Mio. Euro erforderlich, der von der anschließend zu verteilenden<br />
Schlüsselmasse abginge. Der Grundbetrag für die kreisangehörigen Gemeinden<br />
würde sich deshalb von 631,56 Euro auf 624,34 Euro reduzieren. Gemeinden die<br />
Schlüsselzuweisungen erhalten und nicht an der Aufstockung partizipieren, würden<br />
durch eine solche Maßnahme 70% der Differenz der beiden Grundbeträge, also gut<br />
5 Euro pro Bedarfseinheit, verlieren.<br />
Nicht betroffen wären dagegen die abundanten Gemeinden. Eine Beteiligung der<br />
besonders steuerstarken Gemeinden ist nur im Rahmen eine spezifischen Abundanzumlage<br />
oder einer allgemeinen Finanzausgleichsumlage möglich. Eine entsprechende<br />
Untersuchung soll im Unterkapitel 6.8. erfolgen.<br />
6.4.6. Stadt-Umland-Ausgleich<br />
Die drei kreisfreien Städte sind zugleich auch die Oberzentren des Landes <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong>. Sie erbringen damit zusätzliche Leistungen für das gesamte Land und haben<br />
dementsprechend einen höheren Aufwand pro Einwohner.<br />
Wenn unterstellt werden kann, dass die drei Städte diese Leistungen auch bisher<br />
schon erbracht haben, sind die Kosten in der FAG-Teilmasse der kreisfreien Städte<br />
bereits enthalten.<br />
Eine zusätzliche Aufstockung wäre nur dann geboten, wenn es vom Land und dem<br />
kreisangehörigen Raum als notwendig erachtete oberzentrale Leistungen gäbe, die<br />
bisher nicht erbracht werden konnten. Dafür gibt es keine <strong>Anhalt</strong>spunkte.<br />
Allerdings bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die oberzentralen Leistungen<br />
tatsächlich landesweit in gleicher Weise wirksam werden. Es liegt auf der Hand, dass<br />
die positiven Auswirkungen im Nahbereich erheblich stärker zur Geltung kommen als<br />
in weiter entfernten Orten.<br />
Die Auswirkungen können sich zum einen darin niederschlagen, dass im Nahbereich<br />
weniger öffentliche Einrichtungen erforderlich sind, weil die Einrichtungen in den<br />
Oberzentren gut erreichbar und deshalb mit nutzbar sind. Zum anderen können sich<br />
die oberzentralen Leistungen im Nahbereich auch in besonders guten Standortbedingungen<br />
für Unternehmen niederschlagen.<br />
Beide Effekte zusammen ermöglichen erfahrungsgemäß besonders niedrige Hebesätze<br />
bei den Realsteuern und günstige Grundstückspreise, was wiederum zum Zuzug<br />
neuer Einwohner und der Ansiedlung von Unternehmen führen kann.<br />
Aus der Sicht der Raumordnung sind solche Entwicklungen eher unerwünscht. Sofern<br />
sie zum finanziellen „Ausbluten“ der Kernstädte führen, ist allerdings in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> das Land der Hauptbetroffene. Denn die durch ein attraktives Umland hervorgerufenen<br />
Steuerkraftverluste der Kernstädte müssen aufgrund des aufgabenorien-<br />
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