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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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ten Bedarfsrelationen, die in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ausschließlich durch den Hauptansatz<br />

bestimmt werden.<br />

Der Hauptansatz errechnet sich als Produkt aus der Einwohnerzahl und dem Gemeindegrößenansatz.<br />

Bei kreisangehörigen Gemeinden beträgt der Gemeindegrößenansatz<br />

bei Gemeinden bis 7.999 Einwohner 100%, bei 8.000 bis 24.999 Einwohnern<br />

102 bis 112% und mit 25.000 bis 60.000 Einwohnern 113 bis 130%.<br />

In Verbandsgemeinden wird für jede Mitgliedsgemeinde der Gemeindegrößenansatz<br />

angerechnet, der sich aus der Gesamtsumme der Einwohner der Verbandsgemeinde<br />

ergibt.<br />

Mittelzentren erhalten einen Zuschlag von 20 Punkten.<br />

Bei den kreisfreien Städten erhält Dessau-Roßlau einen Gemeindegrößenansatz von<br />

100% und Halle sowie Magdeburg jeweils einen von 112 %.<br />

Zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen werden für die Grundsteuern und die Gemeindeanteile<br />

an der Umsatz- und der Einkommensteuer die Einnahmen des vorvergangenen<br />

Jahres, für 2012 also die des Jahres 2010, als Basis verwendet. Bei<br />

der Gewerbesteuer wird der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 (nach Normierung)<br />

angerechnet.<br />

Wie schon oben erläutert, ist das Verfahren so angelegt, dass zunächst die Gewerbesteuerumlage<br />

abgezogen wird und danach erst die Normierung erfolgt.<br />

Das Verfahren wird zusätzlich dadurch besonders kompliziert, dass bei vertraglich<br />

vereinbarten unterschiedlichen Realsteuerhebesätzen in einzelnen Ortsteilen diese<br />

im Detail in die Berechnungen einbezogen werden.<br />

6.4.2. Zur Aufteilung der allgemeinen Zuweisungen auf die<br />

kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum<br />

Obwohl im bisherigen System mit großer Akribie eine quasi Cent-genaue Aufteilung<br />

der Finanzausgleichsmasse auf die vier kommunalen Gruppen erfolgt, wird dieser<br />

Ansatz bei der Verteilung der allgemeinen Zuweisungen wieder völlig über Bord geschmissen.<br />

Die in den vier kommunalen Gruppen nach der Verteilung der steuerkraftunabhängigen<br />

Zuweisungen noch verbleibenden Mittel werden am Schluss wieder<br />

in einem Topf zusammengefasst und den (dann nur noch) drei kommunalen<br />

Gruppen nach festen Quoten zugeordnet.<br />

Die kreisfreien Städte erhalten 27%, die Landkreise 29,97677% und die kreisangehörigen<br />

Gemeinden 43,02323%. Es kommt dadurch im Jahr 2012 zu einer Umverteilung<br />

(gegenüber den berechneten Bedarfen) zugunsten der Landkreise (+11,38 Mio.<br />

Euro) und der kreisfreien Städte (+15,38 Mio. Euro) und zulasten der kreisangehörigen<br />

Gemeinden (-26,75 Mio. Euro).<br />

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