Gutachten - Sachsen-Anhalt
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ten Bedarfsrelationen, die in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ausschließlich durch den Hauptansatz<br />
bestimmt werden.<br />
Der Hauptansatz errechnet sich als Produkt aus der Einwohnerzahl und dem Gemeindegrößenansatz.<br />
Bei kreisangehörigen Gemeinden beträgt der Gemeindegrößenansatz<br />
bei Gemeinden bis 7.999 Einwohner 100%, bei 8.000 bis 24.999 Einwohnern<br />
102 bis 112% und mit 25.000 bis 60.000 Einwohnern 113 bis 130%.<br />
In Verbandsgemeinden wird für jede Mitgliedsgemeinde der Gemeindegrößenansatz<br />
angerechnet, der sich aus der Gesamtsumme der Einwohner der Verbandsgemeinde<br />
ergibt.<br />
Mittelzentren erhalten einen Zuschlag von 20 Punkten.<br />
Bei den kreisfreien Städten erhält Dessau-Roßlau einen Gemeindegrößenansatz von<br />
100% und Halle sowie Magdeburg jeweils einen von 112 %.<br />
Zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen werden für die Grundsteuern und die Gemeindeanteile<br />
an der Umsatz- und der Einkommensteuer die Einnahmen des vorvergangenen<br />
Jahres, für 2012 also die des Jahres 2010, als Basis verwendet. Bei<br />
der Gewerbesteuer wird der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 (nach Normierung)<br />
angerechnet.<br />
Wie schon oben erläutert, ist das Verfahren so angelegt, dass zunächst die Gewerbesteuerumlage<br />
abgezogen wird und danach erst die Normierung erfolgt.<br />
Das Verfahren wird zusätzlich dadurch besonders kompliziert, dass bei vertraglich<br />
vereinbarten unterschiedlichen Realsteuerhebesätzen in einzelnen Ortsteilen diese<br />
im Detail in die Berechnungen einbezogen werden.<br />
6.4.2. Zur Aufteilung der allgemeinen Zuweisungen auf die<br />
kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum<br />
Obwohl im bisherigen System mit großer Akribie eine quasi Cent-genaue Aufteilung<br />
der Finanzausgleichsmasse auf die vier kommunalen Gruppen erfolgt, wird dieser<br />
Ansatz bei der Verteilung der allgemeinen Zuweisungen wieder völlig über Bord geschmissen.<br />
Die in den vier kommunalen Gruppen nach der Verteilung der steuerkraftunabhängigen<br />
Zuweisungen noch verbleibenden Mittel werden am Schluss wieder<br />
in einem Topf zusammengefasst und den (dann nur noch) drei kommunalen<br />
Gruppen nach festen Quoten zugeordnet.<br />
Die kreisfreien Städte erhalten 27%, die Landkreise 29,97677% und die kreisangehörigen<br />
Gemeinden 43,02323%. Es kommt dadurch im Jahr 2012 zu einer Umverteilung<br />
(gegenüber den berechneten Bedarfen) zugunsten der Landkreise (+11,38 Mio.<br />
Euro) und der kreisfreien Städte (+15,38 Mio. Euro) und zulasten der kreisangehörigen<br />
Gemeinden (-26,75 Mio. Euro).<br />
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