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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Der Zuschussbedarf IV (wie auch andere Zuschussbedarfe) hat den Vorteil, dass es<br />

nicht zu Doppelzählungen kommt. Der gesamte Zuschussbedarf IV einer Gemeinde<br />

setzt sich additiv aus den Zuschussbedarfen für die einzelnen Aufgaben bzw. Aufgabengruppen<br />

nach dem Gliederungsplan zusammen. Das gleiche gilt auch für einzelne<br />

kommunale Gruppen oder die Kommunen eines Landes insgesamt.<br />

Im Prinzip könnte man also für jede einzelne Aufgabe einen solchen Vergleich durchführen.<br />

Um den Überblick zu behalten, spricht allerdings vieles dafür, dies nicht zu<br />

tun, sondern im Wesentlichen auf der Ebene der Einzelpläne zu bleiben. Die dann<br />

noch verbleibenden Vergleichsstörungen halten sich in relativ engen Grenzen.<br />

Dennoch sind sie nicht völlig ausgeschlossen. Es muss vor allem darauf geachtet<br />

werden, ob einzelne Aufgaben in einigen Ländern kommunal, in anderen dagegen<br />

ausschließlich auf Landesebene durchgeführt werden. Um solchen Vergleichsstörungen<br />

auf die Spur zu kommen, empfiehlt sich eine simultane Analyse der Zuschussbedarfe<br />

auf der Landes- und der kommunalen Ebene. Mögliche Vergleichsstörungen<br />

lassen sich auf diese Weise recht präzise ermitteln und bereinigen 10 .<br />

In den folgenden Tabellen 4 – 7 werden die Zuschussbedarfe IV für die einzelnen<br />

Gliederungen und insgesamt im Ländervergleich dargestellt. Um Vergleichsstörungen<br />

auf ein Minimum zu reduzieren, sind dabei zwei Korrekturen notwendig.<br />

Da in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Gegensatz zu den Vergleichsländern die überörtliche Sozialhilfe<br />

eine (fast) reine Landesaufgabe ist und sich in den kommunalen Haushalten<br />

nur bei den Personal- und Sachausgaben der Sozialverwaltung niederschlägt, müssen<br />

zur Herstellung der Vergleichbarkeit die lfd. Zuschussbedarfe im Landeshaushalt<br />

zuzüglich der Nettozahlungen vom Bund und abzüglich der (bereits erfassten) Nettozahlungen<br />

an die Kommunen dem Zuschussbedarf IV in der Gliederung 4 (Soziale<br />

Sicherung) zugerechnet werden.<br />

Die zweite Korrektur betrifft den Schulbereich. Um die notwendigen Leistungen zu<br />

messen, wird der Zuschussbedarf pro gewichteten Schüler und nicht pro Einwohner<br />

in den Vergleich gestellt.<br />

In der Tabelle 4 werden die Zuschussbedarfe IV der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

und den Vergleichsländern für die Jahre 2008 und 2009 nach Gliederungen und für<br />

die Jahre 2010 und 2011 als Gesamtsummen ausgewiesen.<br />

In der Gliederung 4 (Soziale Sicherung) sind bei <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zur Herstellung der<br />

Vergleichbarkeit die Werte so korrigiert worden, als ob nicht das Land, sondern die<br />

Kommunen die Träger der überörtlichen Sozialhilfe wären. Da weitere Vergleichsstörungen<br />

in der Gliederung 4 nicht auszuschließen sind, werden die Gesamtsummen<br />

einmal einschließlich und einmal ohne die Gliederung 4 gebildet.<br />

10 Vgl. zu dieser Methodik z.B. Deubel, I., 2010, Strategische Ausrichtung des Landeshaushaltes von<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, S. 71ff.<br />

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