Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Es geht dabei nämlich nicht um eine reine Kostenminimierung, sondern um die Minimierung<br />
der Kosten bei einer gegebenen Leistung oder eine Maximierung der Leistung<br />
bei gegebenen Kosten.<br />
Sehr viel einfacher handhabbar ist der Begriff der relativen Effizienz. Wenn viele<br />
Verwaltungen eine bestimmte Leistung (z.B. eine Kfz-Anmeldung) in gleichwertiger<br />
Qualität erstellen, ist diejenige relativ effizient, die dies (bei Beachtung aller rechtlichen<br />
Vorgaben und der Erfüllung von gegebenen Standards aus der Sicht der Nutzer)<br />
mit minimalen Kosten realisiert.<br />
Da Kommunen, zumindest im pflichtigen Bereich, in sehr hohem Maße und durchaus<br />
auch länderübergreifend vergleichbare Leistungen erbringen (müssen), ist das Konzept<br />
der relativen Effizienz durchaus geeignet, eine Operationalisierung der im FAG<br />
konkretisierten Maßstäbe für den Begriff der „Angemessenheit“ vorzunehmen.<br />
Die bisherige Praxis der Ermittlung des aufgabenangemessenen Finanzausgleichsvolumens<br />
in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist davon allerdings noch sehr weit entfernt.<br />
Mit den sehr sachkundigen und akribischen Auswertungen der letzten kommunalen<br />
Jahresrechnungen und Kassenstatistiken ist in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine differenzierte<br />
und durchaus belastbare Grundlagenarbeit zur Erfassung und Beschreibung der für<br />
einzelne Aufgaben und Aufgabenbereiche sowie der von verschiedenen Gruppen<br />
von kommunalen Gebietskörperschaften tatsächlich eingesetzten finanziellen Mittel<br />
erarbeitet worden. Auch die vorgenommene Ableitung des voraussichtlichen tatsächlichen<br />
Mitteleinsatzes für die Folgejahre ist (bei statischer Betrachtung) durchaus<br />
nachvollziehbar.<br />
Der entscheidende Punkt ist allerdings, dass beim bisherigen Verfahren (von ganz<br />
wenigen Ausnahmen abgesehen) nur der tatsächliche Mitteleinsatz beschrieben und<br />
fortgeschrieben wird. Die im FAG genannten Maßstäbe der „Notwendigkeit“ und der<br />
„Effizienz“ bleiben dabei fast vollständig außen vor. Nur im Bereich der kostenrechnenden<br />
Aufgaben (und nur dort, wo normalerweise eine volle Kostendeckung zu erwarten<br />
ist) werden die entstandenen tatsächlichen Zuschussbedarfe nicht zugleich<br />
auch als „angemessene“ Finanzbedarfe akzeptiert.<br />
Die jüngsten Beratungen zum FAG im Landtag haben allerdings in überdeutlicher<br />
Form gezeigt, dass die sehr differenzierte Erfassung des tatsächlichen Mitteleinsatzes<br />
und die Aufteilung der so ermittelten Finanzausgleichmasse auf die unterschiedlichen<br />
Zuweisungstöpfe und kommunalen Gruppen im Ergebnis so komplex erscheint,<br />
dass die eigentlich erwünschte Nachvollziehbarkeit und Transparenz weitgehend<br />
auf der Strecke geblieben ist.<br />
Zwar lehrt die Erfahrung, dass es einen einfachen und zugleich gerechten kommunalen<br />
Finanzausgleich leider nicht geben kann, aber es sollte eben auch nicht so sein,<br />
dass sich das System nur noch ganz wenige Experten erschließt.<br />
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