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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Es geht dabei nämlich nicht um eine reine Kostenminimierung, sondern um die Minimierung<br />

der Kosten bei einer gegebenen Leistung oder eine Maximierung der Leistung<br />

bei gegebenen Kosten.<br />

Sehr viel einfacher handhabbar ist der Begriff der relativen Effizienz. Wenn viele<br />

Verwaltungen eine bestimmte Leistung (z.B. eine Kfz-Anmeldung) in gleichwertiger<br />

Qualität erstellen, ist diejenige relativ effizient, die dies (bei Beachtung aller rechtlichen<br />

Vorgaben und der Erfüllung von gegebenen Standards aus der Sicht der Nutzer)<br />

mit minimalen Kosten realisiert.<br />

Da Kommunen, zumindest im pflichtigen Bereich, in sehr hohem Maße und durchaus<br />

auch länderübergreifend vergleichbare Leistungen erbringen (müssen), ist das Konzept<br />

der relativen Effizienz durchaus geeignet, eine Operationalisierung der im FAG<br />

konkretisierten Maßstäbe für den Begriff der „Angemessenheit“ vorzunehmen.<br />

Die bisherige Praxis der Ermittlung des aufgabenangemessenen Finanzausgleichsvolumens<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist davon allerdings noch sehr weit entfernt.<br />

Mit den sehr sachkundigen und akribischen Auswertungen der letzten kommunalen<br />

Jahresrechnungen und Kassenstatistiken ist in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine differenzierte<br />

und durchaus belastbare Grundlagenarbeit zur Erfassung und Beschreibung der für<br />

einzelne Aufgaben und Aufgabenbereiche sowie der von verschiedenen Gruppen<br />

von kommunalen Gebietskörperschaften tatsächlich eingesetzten finanziellen Mittel<br />

erarbeitet worden. Auch die vorgenommene Ableitung des voraussichtlichen tatsächlichen<br />

Mitteleinsatzes für die Folgejahre ist (bei statischer Betrachtung) durchaus<br />

nachvollziehbar.<br />

Der entscheidende Punkt ist allerdings, dass beim bisherigen Verfahren (von ganz<br />

wenigen Ausnahmen abgesehen) nur der tatsächliche Mitteleinsatz beschrieben und<br />

fortgeschrieben wird. Die im FAG genannten Maßstäbe der „Notwendigkeit“ und der<br />

„Effizienz“ bleiben dabei fast vollständig außen vor. Nur im Bereich der kostenrechnenden<br />

Aufgaben (und nur dort, wo normalerweise eine volle Kostendeckung zu erwarten<br />

ist) werden die entstandenen tatsächlichen Zuschussbedarfe nicht zugleich<br />

auch als „angemessene“ Finanzbedarfe akzeptiert.<br />

Die jüngsten Beratungen zum FAG im Landtag haben allerdings in überdeutlicher<br />

Form gezeigt, dass die sehr differenzierte Erfassung des tatsächlichen Mitteleinsatzes<br />

und die Aufteilung der so ermittelten Finanzausgleichmasse auf die unterschiedlichen<br />

Zuweisungstöpfe und kommunalen Gruppen im Ergebnis so komplex erscheint,<br />

dass die eigentlich erwünschte Nachvollziehbarkeit und Transparenz weitgehend<br />

auf der Strecke geblieben ist.<br />

Zwar lehrt die Erfahrung, dass es einen einfachen und zugleich gerechten kommunalen<br />

Finanzausgleich leider nicht geben kann, aber es sollte eben auch nicht so sein,<br />

dass sich das System nur noch ganz wenige Experten erschließt.<br />

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