Examenskurs Grundrechte - servat.unibe.ch
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5. Kapitel: Fragen zur Wiederholung<br />
Frage 3: Erforderli<strong>ch</strong>keit 23<br />
Ist die Erforderli<strong>ch</strong>keit gegeben, wenn dem Staat eine im Ergebnis ebenso wirkungsvolle,<br />
den Grundre<strong>ch</strong>tsträger aber erhebli<strong>ch</strong> weniger belastende Alternative<br />
zur Verfügung steht, die nur geringfügig teurer ist?<br />
1. Ja, weil teurere Maßnahmen weniger effizient und deshalb ni<strong>ch</strong>t ʺglei<strong>ch</strong><br />
wirksamʺ sind.<br />
2. Nein, denn das mildere Mittel ist im Ergebnis glei<strong>ch</strong> wirkungsvoll.<br />
3. Nein, denn ein geringfügiger Unters<strong>ch</strong>ied re<strong>ch</strong>tfertigt die zusätzli<strong>ch</strong>e Belastung<br />
des Grundre<strong>ch</strong>tsträgers ni<strong>ch</strong>t.<br />
1. Ri<strong>ch</strong>tig.<br />
2. Fals<strong>ch</strong>, es kommt ni<strong>ch</strong>t allein auf die Wirkung (Effektivität) an, sondern<br />
bei der Erforderli<strong>ch</strong>keit darf der Staat au<strong>ch</strong> berücksi<strong>ch</strong>tigen, wel<strong>ch</strong>en<br />
Aufwand (insbesondere: wel<strong>ch</strong>e Kosten) das Mittel verursa<strong>ch</strong>t<br />
(Effizienz).<br />
3. Fals<strong>ch</strong>, diese (zutreffende) Abwägung gehört zur Angemessenheit<br />
(Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne), ni<strong>ch</strong>t zur Erforderli<strong>ch</strong>keit.<br />
Frage 4: Angemessenheit 24<br />
Was versteht man unter ʹAngemessenheitsprüfungʹ?<br />
1. Teil der Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei dem kontrolliert wird, ob die<br />
hoheitli<strong>ch</strong>e Maßnahme den vom Staat verfolgten Zweck überhaupt fördern<br />
kann.<br />
2. Frage dana<strong>ch</strong>, ob es mildere Mittel gibt, mit denen der Zweck glei<strong>ch</strong> wirksam<br />
gefördert wird.<br />
3. Güterabwägung zwis<strong>ch</strong>en dem öffentli<strong>ch</strong>en Interesse an der Maßnahme<br />
einerseits und dem Interesse des betroffenen Grundre<strong>ch</strong>tsträgers andererseits.<br />
1. Fals<strong>ch</strong>, das ist die Geeignetheitsprüfung.<br />
2. Fals<strong>ch</strong>, das ist die Erforderli<strong>ch</strong>keitsprüfung.<br />
3. Ri<strong>ch</strong>tig; andere Bezei<strong>ch</strong>nungen des Prüfungsteils lauten ʹVerhältnismäßigkeit<br />
im engeren Sinneʹ oder ʹZumutbarkeitʹ.<br />
Frage 5: Feststellung des Zwecks 24<br />
An wel<strong>ch</strong>er Stelle sollte man in der Verhältnismäßigkeitsprüfung den Zweck<br />
feststellen?<br />
1. Am Anfang der Verhältnismäßigkeitsprüfung, weil si<strong>ch</strong> der Gesetzgeber<br />
den Zweck ni<strong>ch</strong>t selbst aussu<strong>ch</strong>en kann, sondern die zulässigen Zwecke