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Examenskurs Grundrechte - servat.unibe.ch

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Fall 3: Eigenbedarf<br />

V ist Eigentümerin eines mehrges<strong>ch</strong>ossigen Mietshauses. Wegen einer persönli<strong>ch</strong>en<br />

Notlage muß sie in die bis dahin leerstehende Da<strong>ch</strong>ges<strong>ch</strong>oßwohnung des<br />

Hauses ziehen. Diese Wohnung ist mangelhaft isoliert; Da<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>rägen führen dazu,<br />

daß V einige ihrer Möbel ni<strong>ch</strong>t aufstellen kann; die Raumhöhe liegt zudem<br />

unter der Sollhöhe, die für Da<strong>ch</strong>ges<strong>ch</strong>osse vorgesehen ist.<br />

Aufgrund der Mängel ihrer Da<strong>ch</strong>ges<strong>ch</strong>oßwohnung kündigt V der M, die eine<br />

andere Wohnung in dem Gebäude gemietet hat, um selbst dort einzuziehen. Die<br />

Räumungsklage der V ist in allen Instanzen erfolglos. Die Geri<strong>ch</strong>te würdigen die<br />

<strong>Grundre<strong>ch</strong>te</strong> der V, vertreten im Ergebnis aber die Ansi<strong>ch</strong>t, V sei in der Da<strong>ch</strong>ges<strong>ch</strong>oßwohnung<br />

angemessen untergebra<strong>ch</strong>t.<br />

Hat eine Verfassungsbes<strong>ch</strong>werde der V Aussi<strong>ch</strong>t auf Erfolg?<br />

Vgl. BVerfGE 68, 361 – Eigenbedarf I; 79, 292 – Eigenbedarf II; 100, 226 – Denkmals<strong>ch</strong>utz<br />

Bearbeitungszeit: ca. 1 Stunde, 30 Minuten<br />

§ 573 BGB – Ordentli<strong>ch</strong>e Kündigung des Vermieters:<br />

»(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein bere<strong>ch</strong>tigtes Interesse an der Beendigung<br />

des Mietverhältnisses hat. ...<br />

(2) Ein bere<strong>ch</strong>tigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses<br />

liegt vor, wenn<br />

1. ...<br />

2. der Vermieter die Räume als Wohnung für si<strong>ch</strong>, seine Familienangehörigen oder<br />

Angehörige seines Haushalts benötigt ...«<br />

Fall 3: Eigenbedarf – Lösung<br />

Eine Verfassungsbes<strong>ch</strong>werde der V hätte Aussi<strong>ch</strong>t auf Erfolg, wenn sie zulässig<br />

und begründet wäre.<br />

Hinweis: Da die Zulässigkeitsprüfung in diesem Fall insgesamt problemlos ist, kann<br />

sie in sehr kurzen Sätzen erfolgen.<br />

I. Zulässigkeit<br />

Die Zulässigkeit ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Art. 93 I Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff.<br />

BVerfGG.

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