Examenskurs Grundrechte - servat.unibe.ch
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5. Kapitel: Fragen zur Wiederholung<br />
Frage 47: Beruf 98<br />
Wie definiert man den Beruf im Sinne von Art. 12 I, II GG?<br />
1. Beruf ist jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der S<strong>ch</strong>affung oder Erhaltung<br />
einer Lebensgrundlage dient.<br />
2. Beruf ist jede erlaubte Tätigkeit, die dauerhaft dem Lebensunterhalt dient.<br />
3. Beruf ist gewerbli<strong>ch</strong>es Handeln, das ni<strong>ch</strong>t nur als Teilzeitbes<strong>ch</strong>äftigung<br />
ausgeübt wird und der S<strong>ch</strong>affung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage<br />
dient.<br />
1. Ri<strong>ch</strong>tig.<br />
2. Fals<strong>ch</strong>, auf die Erlaubtheit der Tätigkeit kann es im S<strong>ch</strong>utzberei<strong>ch</strong><br />
ni<strong>ch</strong>t ankommen, weil gesetzli<strong>ch</strong>e Bes<strong>ch</strong>ränkungen erst relevant sind,<br />
wenn sie verfassungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> gere<strong>ch</strong>tfertigt werden können.<br />
3. Fals<strong>ch</strong>, die Berufsfreiheit s<strong>ch</strong>ützt au<strong>ch</strong> das ni<strong>ch</strong>tgewerbli<strong>ch</strong>e Handeln<br />
der sog. Freiberufler (z.B. Autoren, Künstler, Ärzte, Re<strong>ch</strong>tsanwälte)<br />
und die bloße Nebenbes<strong>ch</strong>äftigung, etwa neben dem Studium.<br />
Frage 48: Dreistufentheorie 99<br />
In wel<strong>ch</strong>en Berei<strong>ch</strong>en der Grundre<strong>ch</strong>tsprüfung wird die Dreistufentheorie relevant?<br />
1. Bei allen <strong>Grundre<strong>ch</strong>te</strong>n; zunä<strong>ch</strong>st ist die Geeignetheit, dann die Erforderli<strong>ch</strong>keit<br />
und s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> die Angemessenheit zu prüfen.<br />
2. Bei der Berufsfreiheit im Rahmen des S<strong>ch</strong>utzberei<strong>ch</strong>s.<br />
3. Bei der Berufsfreiheit im Rahmen der Erforderli<strong>ch</strong>keit und Angemessenheit.<br />
1. Fals<strong>ch</strong>, dies sind die Teilgrundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung;<br />
die Dreistufentheorie betrifft nur die Berufsfreiheit.<br />
2. Fals<strong>ch</strong>, die Dreistufentheorie betrifft die besonderen Anforderungen<br />
an die Bes<strong>ch</strong>ränkbarkeit des Grundre<strong>ch</strong>ts.<br />
3. Ri<strong>ch</strong>tig, erforderli<strong>ch</strong> ist ein Mittel nur, wenn es keine Alternative auf<br />
niedrigerer Eingriffsstufe gibt; angemessen ist ein Mittel nur im Hinblick<br />
auf die für die jeweilige Stufe zulässigen Zwecke.