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Examenskurs Grundrechte - servat.unibe.ch

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142<br />

5. Kapitel: Fragen zur Wiederholung<br />

Frage 43: Meinungen 90<br />

Was sind Meinungen im Sinne des S<strong>ch</strong>utzes des Meinungsäußerungsfreiheit<br />

(Art. 5 I GG)?<br />

1. Alle Aussagen, selbst wenn es si<strong>ch</strong> um bewußt unwahre handelt.<br />

2. Alle Werturteile und zusätzli<strong>ch</strong> sol<strong>ch</strong>e Tatsa<strong>ch</strong>enbehauptungen, die Voraussetzung<br />

zur Bildung von Werturteilen sind.<br />

3. Nur Werturteile, weil andere Aussagen dem Beweis zugängli<strong>ch</strong> sind.<br />

1. Fals<strong>ch</strong>, vom S<strong>ch</strong>utzberei<strong>ch</strong> ausgenommen sind isolierte (d.h. überhaupt<br />

ni<strong>ch</strong>t mir Wertungen verbundene) Tatsa<strong>ch</strong>enbehauptungen, die<br />

erwiesen oder bewußt unwahr sind.<br />

2. Ri<strong>ch</strong>tig.<br />

3. Fals<strong>ch</strong>, zwar sind Tatsa<strong>ch</strong>enbehauptungen dem Beweis zugängli<strong>ch</strong><br />

und deshalb von Werturteilen zu unters<strong>ch</strong>eiden, do<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>ützt Art. 5 I<br />

GG als Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit au<strong>ch</strong> sol<strong>ch</strong>e Tatsa<strong>ch</strong>enbehauptungen,<br />

die Voraussetzung zur Bildung von Werturteilen<br />

sind.<br />

Frage 44: Pressefreiheit 92<br />

Wel<strong>ch</strong>e Druckerzeugnisse sind dur<strong>ch</strong> die Pressefreiheit ges<strong>ch</strong>ützt?<br />

1. Alle Druckerzeugnisse, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, au<strong>ch</strong><br />

Plakate und Bü<strong>ch</strong>er.<br />

2. Alle periodis<strong>ch</strong>en Publikationen, insbesondere Zeitungen und Illustrierte.<br />

3. Alle Publikationen, die primär Inhalte vermitteln wollen, also etwa ni<strong>ch</strong>t<br />

die Anzeigenteile von Zeitungen oder reine Anzeigenblätter.<br />

1. Ri<strong>ch</strong>tig.<br />

2. Fals<strong>ch</strong>, auf die Periodizität des Drucks kommt es ni<strong>ch</strong>t an, au<strong>ch</strong> Bü<strong>ch</strong>er<br />

sind ges<strong>ch</strong>ützt.<br />

3. Fals<strong>ch</strong>, auf den Inhalt kommt es ni<strong>ch</strong>t an; au<strong>ch</strong> Anzeigenblätter genießen<br />

S<strong>ch</strong>utz.

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