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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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<strong>2009</strong> BERICHT DER VERWALTUNG<br />

Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie öffentlich-rechtliche<br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

Den nachstehend abgeschlossenen Verfahren in diesem<br />

Sachgebiet gehen zahlreiche Beratungsgespräche<br />

voran. Dabei werden die gesetzlich vorgegebenen<br />

Kriterien im Einbürgerungsverfahren bzw. <strong>der</strong> „wichtige<br />

Grund“ für eine Namensän<strong>der</strong>ung erläutert.<br />

Eine öffentlich-rechtliche Namensän<strong>der</strong>ung dient<br />

dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Der<br />

Gesetzgeber hat hierfür sehr hohe Maßstäbe gesetzt.<br />

Bis zum Erwerb <strong>der</strong> deutschen Staatsbürgerschaft<br />

durch Einbürgerung vergehen im Regelfall viele Jahre.<br />

In den meisten Fällen muss auch <strong>der</strong> ausländische Staat<br />

bei dem Entlassungsverfahren aus <strong>der</strong> bisherigen<br />

Staatsangehörigkeit beteiligt werden.<br />

Durch die im Jahr 2008 vom Gesetzgeber vorgegebenen zusätzlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen in den Einbürgerungsverfahren erhöhten sich die Bearbeitungszeiten.<br />

Aus diesem Grund ging zwischenzeitlich die Anzahl <strong>der</strong> abgeschlossenen Verfahren<br />

zurück und stabilisierte sich im Jahr <strong>2009</strong> wie<strong>der</strong>.<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Staatsangehörigkeit<br />

5<br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

14<br />

Einbürgerungen<br />

34<br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

16<br />

Einbürgerungen<br />

31<br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

16<br />

Einbürgerungen<br />

19<br />

<strong>2009</strong> wurden 28 Einbürgerungsverfahren durch Aushändigung <strong>der</strong> Einbürgerungsurkunde<br />

abgeschlossen. Des Weiteren wurden 13 Namensän<strong>der</strong>ungen und<br />

5 Staatsangehörigkeitsfeststellungen durchgeführt sowie 9 Einbürgerungszusicherungen<br />

ausgehändigt. Bei diesen Verfahren muss die Entlassung aus <strong>der</strong><br />

bisherigen Staatsangehörigkeit abgewartet werden. Dies dauert im Durchschnitt<br />

14 Monate.<br />

Staatsangehörige aus folgenden Län<strong>der</strong>n waren beteiligt:<br />

Russland, Kasachstan, Syrien, Vietnam, Irak, Türkei, Kuba, Bulgarien,<br />

Mosambik, Marokko und Angola<br />

122 Informationen <strong>der</strong> Ämter<br />

Staatsangehörigkeit<br />

5<br />

Namensän<strong>der</strong>ungen<br />

13<br />

Einbürgerungen<br />

28<br />

2006 2007 2008 <strong>2009</strong>

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