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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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4.17 Sozialamt<br />

Aufgaben<br />

BERICHT DER VERWALTUNG <strong>2009</strong><br />

Das Sozialamt hat den gesetzlichen Auftrag, die Existenz von Menschen durch<br />

Vermeidung o<strong>der</strong> Überwindung bestehen<strong>der</strong> sozialer Hilfebedürftigkeit zu sichern.<br />

Vor<strong>der</strong>gründig leistet das Amt materielle Hilfen wie<br />

� Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII)<br />

� Wohngeld (Wohngeldgesetz - WoGG)<br />

� Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG) und<br />

� Unterhaltssicherungsleistungen (Unterhaltssicherungsgesetz - USG).<br />

Darüber hinaus werden individuelle soziale Hilfen und Beratungen für Menschen<br />

angeboten, die sich in persönlichen und/o<strong>der</strong> finanziellen Notlagen befinden. Das<br />

sind im Einzelnen:<br />

I die Schuldnerberatung<br />

I die Beratung und Unterbringung von Obdachlosen<br />

I die Unterbringung von Asylbewerbern u. sonstigen Flüchtlingen in<br />

Übergangsunterkünften<br />

I Wohnhilfen und<br />

I Sozialpässe<br />

Die Gewährung von Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />

(Sozialgesetzbuch II - SGB II), auch als Arbeitslosengeld II bekannt, erfolgt für alle<br />

<strong>Dessau</strong>er und <strong>Roßlau</strong>er Bedarfsgemeinschaften seit dem 1. Januar <strong>2009</strong><br />

ausschließlich durch das Jobcenter SGB II <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong>, einer<br />

Arbeitsgemeinschaft von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Bis zum Ende des<br />

Jahres 2008 lag die Zuständigkeit für <strong>Roßlau</strong>er Leistungsempfängerinnen und<br />

Empfänger bei <strong>der</strong> Kommunalen Beschäftigungsagentur Anhalt-Zerbst.<br />

Die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong> ist im Rahmen des SGB II Träger <strong>der</strong> Leistungen für die<br />

Kosten von Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Beihilfen für die<br />

Erstausstattung von Wohnungen, die Erstausstattung für Bekleidung und für die<br />

Kosten für Klassenfahrten.<br />

Informationen <strong>der</strong> Ämter 175

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