Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau
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BERICHT DER VERWALTUNG <strong>2009</strong><br />
Stadtverwaltung und Politik wurden durch den am 10.06.<strong>2009</strong> vom Stadtrat über das<br />
Zentrenkonzept gefasste Beschluss in die Lage versetzt, frühzeitig mögliche<br />
Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die gesamtstädtischen<br />
Versorgungsstrukturen einschätzen zu können. Gleichzeitig bildet das<br />
Zentrenkonzept auch eine wichtige Rechtsgrundlage sowohl für die Bauleitplanung<br />
bei <strong>der</strong> Steuerung des Einzelhandels als auch bei <strong>der</strong> Abwehr geplanter Vorhaben in<br />
Nachbarkommunen, die sich ggf. negativ auf die Zentrenentwicklung in <strong>Dessau</strong>-<br />
<strong>Roßlau</strong> auswirken können. (Grafik: Wallraf & Partner)<br />
Ortsteilentwicklungskonzeption für Kleinkühnau<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Erarbeitung einer Ortsteilentwicklungskonzeption für den Ortsteil<br />
Kleinkühnau wurden im Jahre 2008 vier Arbeitskreissitzungen im Amtshaus in<br />
Kleinkühnau durchgeführt.<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Diskussionen, an denen sich neben den Mitarbeitern <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> und Mitglie<strong>der</strong>n des Ortschaftsrates auch interessierte Einwohner<br />
beteiligten, waren die Ortsgeschichte, die Stärken-Schwächen-Analyse, die<br />
Leitbildsuche, die Prioritäten <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen sowie die konkrete<br />
Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> gestalterischen Aufwertung und Bepflanzung des<br />
Festplatzes. <strong>2009</strong> gab es dazu 3 Arbeitskreissitzungen, für 2010 ist die Fertigstellung<br />
<strong>der</strong> Ortsteilentwicklungskonzeption vorgesehen.<br />
Bauleitplanung<br />
Nach <strong>der</strong> gesetzlichen Definition ist es Aufgabe <strong>der</strong> Bauleitplanung, eine nachhaltige<br />
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit entsprechende<br />
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine<br />
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu<br />
schützen und zu entwickeln.<br />
Vorbereitende Bauleitplanung - Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in seiner Eigenschaft als vorbereiten<strong>der</strong><br />
Bauleitplan grobmaschig die Art <strong>der</strong> Bodennutzung, wie sie sich aus <strong>der</strong><br />
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen<br />
ergibt, dar. Er bestimmt, welche Flächen im Gemeindegebiet baulich genutzt werden<br />
sollen, welche Flächen von <strong>der</strong> Bebauung freizuhalten sind und in welcher<br />
räumlichen und funktionellen Zuordnung diese sowohl zueinan<strong>der</strong>, als auch zum<br />
verkehrs- und medientechnischen Erschließungssystem sowie zum umliegenden<br />
Landschaftsraum stehen sollen.<br />
Folgende Flächennutzungspläne wurden bisher genehmigt und ortsüblich bekannt<br />
gemacht:<br />
� 2002: FNP Stadtteil <strong>Roßlau</strong><br />
� 2003: FNP Ortsteil Rodleben<br />
� 2004: FNP Stadtteil <strong>Dessau</strong><br />
� 2007: FNP Ortsteil Brambach<br />
� 2007: FNP Ortsteil Rodleben 1. Än<strong>der</strong>ung<br />
� <strong>2009</strong>: FNP Stadtteil <strong>Dessau</strong> 2. Än<strong>der</strong>ung<br />
Informationen <strong>der</strong> Ämter 235