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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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BERICHT DER VERWALTUNG <strong>2009</strong><br />

� das Führen des Verfahrensverzeichnisses nach § 14a Abs. 4 S.1 DSG-LSA,<br />

das Verfahrensverzeichnis kann grundsätzlich von je<strong>der</strong> Person unentgeltlich<br />

eingesehen werden<br />

� Sammlung und Vornehmen <strong>der</strong> Nachweise zur datenschutzrechtlichen<br />

Vorabkontrolle (§ 14a Abs. 4 Ziff. 2 DSG-LSA) von automatisierten Verfahren<br />

� Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Land Sachsen-<br />

Anhalt (LfD LSA) über die Einrichtung automatisierter Abrufverfahren (§ 7 Abs.<br />

3 DSG-LSA) und über die Auftragsdatenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen<br />

(§ 8 Abs. 6 DSG-LSA)<br />

� Erarbeitung o<strong>der</strong> Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung von Dienstvereinbarungen,<br />

<strong>Verwaltung</strong>sanordnungen o<strong>der</strong> weiteren allgemeinen Verlautbarungen, die<br />

den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen<br />

� Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erarbeitung und Anwendung datenschutzgerechter<br />

<strong>Verwaltung</strong>sunterlagen (Vordrucke/Formulare und Merkblätter)<br />

� Mitwirkung bei Auskunfts-, <strong>Bericht</strong>igungs-, Löschungs- und<br />

Sperrungsverlangen nach §§ 15 und 16 DSG-LSA, bei <strong>der</strong> Erstellung von<br />

Bürgerinformationen sowie bei allgemeinen Bürgereingaben und Anfragen<br />

zum Datenschutz<br />

� Beteiligung bei <strong>der</strong> Auswertung von Protokolldateien mit Personenbezug<br />

� Führen von Fortbildungsveranstaltungen und halten von Vorträgen zum<br />

Datenschutz<br />

� Erstellung von <strong>Bericht</strong>en an den Oberbürgermeister über den Stand <strong>der</strong><br />

Sicherstellung des Datenschutzes und <strong>der</strong> Datensicherheit innerhalb <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong><br />

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden ca. 55 Beratungen <strong>der</strong> Beschäftigten zum<br />

Datenschutz durchgeführt. Daraus ergebene Datenschutzrechtliche Stellungnahmen<br />

zu den verschiedensten Themen, wie die Beantragung eines Internetwahlscheines,<br />

Erteilung von Auskünften aus dem Mel<strong>der</strong>egister, zum Recht am eigenen Bild, die<br />

Unterbindung von Werbung, generelle Einsichtnahme von Akten, Herausgabe von<br />

Originaldokumenten, Wahrung des Postgeheimnisses, Aufbewahrungsfristen für<br />

Bewerbungsunterlagen, Fragen zur Antragstellung bei Inanspruchnahme eines<br />

Freitischs an Schulen, Fragen zur Videoüberwachung im Schulbereich,<br />

Datenübermittlung an Beratungsstellen, Bescheinigung zur Befreiung <strong>der</strong> GEZ,<br />

Überarbeitung von Formularen für die Kitas, Herausgabe von<br />

Todesbescheinigungen, wurden erarbeitet. Die Aufzählung ließe sich beliebig<br />

fortführen.<br />

Die Möglichkeit die Datenschutzbeauftragte zu Rate zu ziehen, haben lei<strong>der</strong> nur fünf<br />

Bürger genutzt. Hier wurden Themen wie Kameraüberwachung, Übermittlung von<br />

Grundstückseigentümerdaten, Einsicht in Vormundschaftsakten, Anfragen zum<br />

Mel<strong>der</strong>echt - Übermittlungs- bzw. Auskunftssperre und Einsicht in Lohnunterlagen<br />

hinterfragt und beantwortet.<br />

Aber nicht nur datenschutzrelevante Themen im Verhältnis <strong>Verwaltung</strong> und Bürger<br />

auch Datenschutzaspekte im Umgang mit Mitarbeiterdaten spielten eine Rolle. So<br />

wurde eine Stellungnahme zur Übermittlung von Listen im Rahmen <strong>der</strong><br />

leistungsorientierten Bezahlung erarbeitet. Schriftliche Äußerungen wurden unter<br />

an<strong>der</strong>em zur Erstellung von Übersichten im Bezug auf die Arbeitszeit, Verarbeitung<br />

und Nutzung von Personaldaten und das Projekt IT-Heimarbeit verfasst. Die<br />

Informationen <strong>der</strong> Ämter 67

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