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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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<strong>2009</strong> BERICHT DER VERWALTUNG<br />

Hygieneaufsicht<br />

Die Hygieneaufsicht umfasst 4 wesentliche Fachbereiche:<br />

� Infektionsschutz/ Tuberkuloseberatung<br />

� Krankenhaushygiene<br />

� Umwelthygiene/ Umweltmedizin<br />

� Überwachung Arzneimittel, Betäubungsmittel und Chemikalienrecht im<br />

Einzelhandel<br />

Bei <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben<br />

gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-<br />

Anhalt.<br />

- Infektionsschutz/ Tuberkuloseberatung<br />

Das Gesundheitsamt führt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf<br />

Menschen übertragbarer Krankheiten, einschließlich <strong>der</strong> Planung von<br />

Abwehrmaßnahmen für den Seuchenfall durch. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist<br />

die Meldepflicht von bestimmten Infektionskrankheiten festgelegt. Im Bereich<br />

Infektionsschutz gehen alle Erkrankungsmeldungen ein, werden erfasst und weiter<br />

bearbeitet mit dem Ziel, Infektionsherde frühzeitig zu erkennen, eine<br />

Weiterverbreitung zu verhin<strong>der</strong>n und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Dafür<br />

werden bei den eingegangenen Erkrankungsmeldungen Ermittlungen unter an<strong>der</strong>em<br />

bei den behandelnden Ärzten, den Patienten o<strong>der</strong> Angehörigen vorgenommen und<br />

auch Beratungen zur Erkrankung und zu entsprechenden Schutzmaßnahmen<br />

durchgeführt. Durch das Auftreten neuer Erreger (z.B. Influenza H1N1), kommt es<br />

auch immer wie<strong>der</strong> zu Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Aufgaben in diesem Bereich. Sind<br />

Lebensmittel die Ursache <strong>der</strong> Erkrankung, besteht hier eine umfangreiche<br />

Zusammenarbeit mit dem Bereich Lebensmittelüberwachung. Die Anzahl <strong>der</strong><br />

Erkrankungsmeldungen verzeichnet von Jahr zu Jahr einen leichten Anstieg. Im<br />

Jahr <strong>2009</strong> erreichte die Zahl insgesamt 1.495 gemeldete Fälle.<br />

Die Tuberkuloseberatung ist seit 2007 in die Abteilung <strong>der</strong> Hygieneaufsicht<br />

eingeglie<strong>der</strong>t. Diese Erkrankten werden vom Arzt in Zusammenarbeit mit dem<br />

Gesundheitsamt mindestens 2 Jahre betreut. Die Ermittlung, Beratung und<br />

Betreuung <strong>der</strong> Kontaktpersonen zu einem an Tuberkulose Erkrankten ist bei jedem<br />

gemeldeten Fall erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wer mit unverpackten Lebensmitteln arbeiten möchte, benötigt entsprechend dem<br />

Infektionsschutzgesetz §§ 42/43 eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.<br />

Diese Belehrungen werden nach Terminvereinbarung an den Sprechtagen<br />

angeboten. Im Jahr <strong>2009</strong> wurden insgesamt 744 Belehrungen durchgeführt.<br />

- Krankenhaushygiene<br />

Die Krankenhaushygiene als Teilgebiet <strong>der</strong> allgemeinen Hygiene, verfolgt das Ziel,<br />

gesundheitliche Schäden bei Patienten, Personal, Mitarbeitern u.a. Personen<br />

innerhalb medizinischer Einrichtungen zu vermeiden. Schwerpunkt ist die Verhütung<br />

von Krankenhausinfektionen. Die Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung des Hygienekonzeptes in<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung bzw. die Einhaltung <strong>der</strong> Infektionshygiene sind weitere<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Hygieneüberwachung. Zu den gesetzlich festgelegten<br />

überwachungspflichtigen Einrichtungen gehören neben den 3 Krankenhäusern in <strong>der</strong><br />

218 Informationen <strong>der</strong> Ämter

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