Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau
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<strong>2009</strong> BERICHT DER VERWALTUNG<br />
Hygieneaufsicht<br />
Die Hygieneaufsicht umfasst 4 wesentliche Fachbereiche:<br />
� Infektionsschutz/ Tuberkuloseberatung<br />
� Krankenhaushygiene<br />
� Umwelthygiene/ Umweltmedizin<br />
� Überwachung Arzneimittel, Betäubungsmittel und Chemikalienrecht im<br />
Einzelhandel<br />
Bei <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben<br />
gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-<br />
Anhalt.<br />
- Infektionsschutz/ Tuberkuloseberatung<br />
Das Gesundheitsamt führt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf<br />
Menschen übertragbarer Krankheiten, einschließlich <strong>der</strong> Planung von<br />
Abwehrmaßnahmen für den Seuchenfall durch. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist<br />
die Meldepflicht von bestimmten Infektionskrankheiten festgelegt. Im Bereich<br />
Infektionsschutz gehen alle Erkrankungsmeldungen ein, werden erfasst und weiter<br />
bearbeitet mit dem Ziel, Infektionsherde frühzeitig zu erkennen, eine<br />
Weiterverbreitung zu verhin<strong>der</strong>n und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Dafür<br />
werden bei den eingegangenen Erkrankungsmeldungen Ermittlungen unter an<strong>der</strong>em<br />
bei den behandelnden Ärzten, den Patienten o<strong>der</strong> Angehörigen vorgenommen und<br />
auch Beratungen zur Erkrankung und zu entsprechenden Schutzmaßnahmen<br />
durchgeführt. Durch das Auftreten neuer Erreger (z.B. Influenza H1N1), kommt es<br />
auch immer wie<strong>der</strong> zu Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Aufgaben in diesem Bereich. Sind<br />
Lebensmittel die Ursache <strong>der</strong> Erkrankung, besteht hier eine umfangreiche<br />
Zusammenarbeit mit dem Bereich Lebensmittelüberwachung. Die Anzahl <strong>der</strong><br />
Erkrankungsmeldungen verzeichnet von Jahr zu Jahr einen leichten Anstieg. Im<br />
Jahr <strong>2009</strong> erreichte die Zahl insgesamt 1.495 gemeldete Fälle.<br />
Die Tuberkuloseberatung ist seit 2007 in die Abteilung <strong>der</strong> Hygieneaufsicht<br />
eingeglie<strong>der</strong>t. Diese Erkrankten werden vom Arzt in Zusammenarbeit mit dem<br />
Gesundheitsamt mindestens 2 Jahre betreut. Die Ermittlung, Beratung und<br />
Betreuung <strong>der</strong> Kontaktpersonen zu einem an Tuberkulose Erkrankten ist bei jedem<br />
gemeldeten Fall erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Wer mit unverpackten Lebensmitteln arbeiten möchte, benötigt entsprechend dem<br />
Infektionsschutzgesetz §§ 42/43 eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt.<br />
Diese Belehrungen werden nach Terminvereinbarung an den Sprechtagen<br />
angeboten. Im Jahr <strong>2009</strong> wurden insgesamt 744 Belehrungen durchgeführt.<br />
- Krankenhaushygiene<br />
Die Krankenhaushygiene als Teilgebiet <strong>der</strong> allgemeinen Hygiene, verfolgt das Ziel,<br />
gesundheitliche Schäden bei Patienten, Personal, Mitarbeitern u.a. Personen<br />
innerhalb medizinischer Einrichtungen zu vermeiden. Schwerpunkt ist die Verhütung<br />
von Krankenhausinfektionen. Die Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung des Hygienekonzeptes in<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung bzw. die Einhaltung <strong>der</strong> Infektionshygiene sind weitere<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Hygieneüberwachung. Zu den gesetzlich festgelegten<br />
überwachungspflichtigen Einrichtungen gehören neben den 3 Krankenhäusern in <strong>der</strong><br />
218 Informationen <strong>der</strong> Ämter