Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau
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<strong>2009</strong> BERICHT DER VERWALTUNG<br />
aus dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, dem Infektionsschutzgesetz,<br />
dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilferecht), dem Beamtenrecht, dem<br />
Auslän<strong>der</strong>recht und dem Straßenverkehrsrecht.<br />
Die nachfolgende Aufstellung fasst eine Auswahl <strong>der</strong> im Jahr <strong>2009</strong> erbrachten<br />
Leistungen zusammen.<br />
Beratungs- und Untersuchungsleistungen <strong>2009</strong><br />
Impf-/Reiseberatungen und Impfungen:<br />
216 Informationen <strong>der</strong> Ämter<br />
1.415<br />
Amtsärztlichen Untersuchungen, Gutachten,<br />
Zeugnisse, Bescheinigungen etc.: 148<br />
Amtsärztliche Beratungen, Patientenberatungen,<br />
Erläuterungen/Empfehlungen 72<br />
- Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
Der Öffentliche Gesundheitsdienst wirkt auf einen Impfschutz <strong>der</strong> Bevölkerung hin. Er<br />
för<strong>der</strong>t die Durchführung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> obersten Gesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen<br />
Impfungen und führt diese auch bei Bedarf ergänzend selbst durch. Die von<br />
Ärzten außerhalb des ÖGD durchgeführten Impfungen bei Kin<strong>der</strong>n bis zum vollendeten<br />
7. Lebensjahr werden dem Gesundheitsamt übermittelt und gemäß § 4 des Gesundheitsdienstgesetzes<br />
des Landes Sachsen-Anhalt registriert. Im Jahr <strong>2009</strong> waren<br />
das 8.917 Impfungen.<br />
Gemäß §§ 7 und 10 des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />
klärt das Gesundheitsamt die Bevölkerung über Möglichkeiten <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
und Krankheitsverhütung auf und regt sie zur Mitwirkung an. Dabei arbeitet<br />
<strong>der</strong> Öffentliche Gesundheitsdienst eng mit den Sozialversicherungen, <strong>der</strong><br />
Kassenärztlichen Vereinigung, auf diesem Gebiert bereits tätigen und erfahrenen<br />
Angehörigen des ärztlichen Berufs, <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche<br />
Aufklärung sowie weiteren zuständigen Stellen zusammen.<br />
Das Gesundheitsamt organisiert über das Jahr verteilt in enger Zusammenarbeit mit<br />
ortsansässigen Krankenkassen und an<strong>der</strong>en kommunalen Gesundheitsakteuren<br />
Präventionsveranstaltungen zu den verschiedensten Themen <strong>der</strong> Gesundheitsvorsorge,<br />
zur Vorbeugung verschiedener Krankheiten und zur gesunden Lebensführung.<br />
Das Gesundheitsamt unterbreitet im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ein Beratungsangebot<br />
zu HIV-Infektion und an<strong>der</strong>en sexuell übertragbaren Erkrankungen.<br />
Rechtsgrundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz von 2001 und hier insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Paragraf 19. Die Präventionsarbeit zu dieser Thematik ist ein Schwerpunkt<br />
in <strong>der</strong> täglichen Arbeit und hat damit eine zentrale Bedeutung, die wichtigste Zielgruppe<br />
sind Jugendliche und junge Erwachsene.