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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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<strong>2009</strong> BERICHT DER VERWALTUNG<br />

aus dem Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, dem Infektionsschutzgesetz,<br />

dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilferecht), dem Beamtenrecht, dem<br />

Auslän<strong>der</strong>recht und dem Straßenverkehrsrecht.<br />

Die nachfolgende Aufstellung fasst eine Auswahl <strong>der</strong> im Jahr <strong>2009</strong> erbrachten<br />

Leistungen zusammen.<br />

Beratungs- und Untersuchungsleistungen <strong>2009</strong><br />

Impf-/Reiseberatungen und Impfungen:<br />

216 Informationen <strong>der</strong> Ämter<br />

1.415<br />

Amtsärztlichen Untersuchungen, Gutachten,<br />

Zeugnisse, Bescheinigungen etc.: 148<br />

Amtsärztliche Beratungen, Patientenberatungen,<br />

Erläuterungen/Empfehlungen 72<br />

- Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

Der Öffentliche Gesundheitsdienst wirkt auf einen Impfschutz <strong>der</strong> Bevölkerung hin. Er<br />

för<strong>der</strong>t die Durchführung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> obersten Gesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen<br />

Impfungen und führt diese auch bei Bedarf ergänzend selbst durch. Die von<br />

Ärzten außerhalb des ÖGD durchgeführten Impfungen bei Kin<strong>der</strong>n bis zum vollendeten<br />

7. Lebensjahr werden dem Gesundheitsamt übermittelt und gemäß § 4 des Gesundheitsdienstgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt registriert. Im Jahr <strong>2009</strong> waren<br />

das 8.917 Impfungen.<br />

Gemäß §§ 7 und 10 des Gesundheitsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />

klärt das Gesundheitsamt die Bevölkerung über Möglichkeiten <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

und Krankheitsverhütung auf und regt sie zur Mitwirkung an. Dabei arbeitet<br />

<strong>der</strong> Öffentliche Gesundheitsdienst eng mit den Sozialversicherungen, <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Vereinigung, auf diesem Gebiert bereits tätigen und erfahrenen<br />

Angehörigen des ärztlichen Berufs, <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung sowie weiteren zuständigen Stellen zusammen.<br />

Das Gesundheitsamt organisiert über das Jahr verteilt in enger Zusammenarbeit mit<br />

ortsansässigen Krankenkassen und an<strong>der</strong>en kommunalen Gesundheitsakteuren<br />

Präventionsveranstaltungen zu den verschiedensten Themen <strong>der</strong> Gesundheitsvorsorge,<br />

zur Vorbeugung verschiedener Krankheiten und zur gesunden Lebensführung.<br />

Das Gesundheitsamt unterbreitet im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ein Beratungsangebot<br />

zu HIV-Infektion und an<strong>der</strong>en sexuell übertragbaren Erkrankungen.<br />

Rechtsgrundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz von 2001 und hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Paragraf 19. Die Präventionsarbeit zu dieser Thematik ist ein Schwerpunkt<br />

in <strong>der</strong> täglichen Arbeit und hat damit eine zentrale Bedeutung, die wichtigste Zielgruppe<br />

sind Jugendliche und junge Erwachsene.

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