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Bericht der Verwaltung 2009 - Dessau-Roßlau

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BERICHT DER VERWALTUNG <strong>2009</strong><br />

Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) ist am 1.<br />

Oktober 2008 in Kraft getreten.<br />

Das IZG-LSA führt eine bislang nicht gekannte Aktenöffentlichkeit in die <strong>Verwaltung</strong><br />

ein. Es hat einen vom Grundsatz her verfahrensunabhängigen und<br />

voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch für alle Bürgerinnen und Bürger<br />

gegenüber <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> geschaffen. Der Grundsatz <strong>der</strong> beschränkten<br />

Aktenöffentlichkeit gilt nicht mehr. Soll ein Akteneinsichtsgesuch ausnahmsweise<br />

abgelehnt werden, so muss dies jetzt begründet werden. Hingegen muss <strong>der</strong>jenige,<br />

<strong>der</strong> Einblick in behördliche Unterlagen nehmen möchte, dies nicht mehr beson<strong>der</strong>s<br />

begründen.<br />

Mit Wirkung vom 24.11.2008 wurde <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten <strong>der</strong> Stadt <strong>Dessau</strong>-<br />

<strong>Roßlau</strong> die Funktion <strong>der</strong> Beauftragten für die Informationsfreiheit übertragen.<br />

Die Befugnisse des Beauftragten für die Informationsfreiheit entsprechen denen des<br />

Datenschutzbeauftragten.<br />

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört die Vermittlung bei Streitfällen zwischen<br />

Bürgern und Behörden, die Beratung des Gesetzgebers und <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> sowie<br />

die Kontrolle <strong>der</strong> Anwendung des IZG LSA. Je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> sich in seinen Rechten nach<br />

dem IZG LSA verletzt sieht, kann sich an die Beauftragte für die Informationsfreiheit<br />

wenden. Diese kann Akten einsehen, die Ämter zu einer Stellungnahme auffor<strong>der</strong>n,<br />

vermitteln, bei Verstößen gegen das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt auf<br />

ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und im Fall <strong>der</strong> Nichtabhilfe Verstöße<br />

beanstanden.<br />

Am 18.03.<strong>2009</strong> wurde eine Inhouse-Schulung vom Studieninstitut SIKOSA zum<br />

Thema „Das Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) –<br />

Vom Amtsgeheimnis zur Aktenöffentlichkeit“ organisiert. Mit 29 Teilnehmern, d. h. mit<br />

Vertretern aller Ämter <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> fand eine rege Beteiligung statt.<br />

Die Beratung <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong> und Bürger wurde in neun Fällen in Anspruch<br />

genommen. Ansprüche auf Zugang von Informationen wurden zu folgenden Inhalten<br />

gestellt: Akteneinsicht in Bauunterlagen, Anfrage zu einer Auftragsvergabe, Auskunft<br />

zur Übermittlung eines Gutachtens, Nutzung einer Grünfläche, Antrag auf<br />

Akteneinsicht im OB-Bereich, Anfrage zu einem Werbebanner, Gewährung von<br />

Akteneinsicht in einer Grundstücksangelegenheit, Herausgabe von Daten bei einer<br />

Eingabe.<br />

Mit Datum vom 23.02.<strong>2009</strong> ist die interne <strong>Verwaltung</strong>sanordnung Nr. 52 zu den<br />

Anwendungshinweisen und Verfahrensregeln von Anträgen nach dem<br />

Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt für die Stadt <strong>Dessau</strong>-<strong>Roßlau</strong><br />

erschienen. Zweck dieser <strong>Verwaltung</strong>sanordnung ist es zu gewährleisten, dass<br />

Anträge auf Akteneinsicht möglichst schnell bearbeitet werden können, damit die zur<br />

Einsicht beantragten Informationen nicht unnötig an Aktualität verlieren.<br />

Informationen <strong>der</strong> Ämter 69

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