Praxishandbuch - bei abif
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<strong>Praxishandbuch</strong>: Methoden in der Berufl ichen Rehabilitation<br />
„Es (das Bundessozialamt, Anm.) ist der einzige ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitische Akteur, der sich unabhängig von Behinderungsform,<br />
Ursachen der Behinderung oder Lebensalter mit den Themenkreisen Behinderung und Rehabilitation / Integration<br />
befasst. So versteht sich das BSB (Bundessozialamt, Anm.) als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle. Mit den<br />
anderen Hauptakteuren Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice (AMS) und Landesregierung erfolgt eine klare Ar<strong>bei</strong>tsteilung. (…) Das Bundessozialamt<br />
begleitet die große, breitgefächerte Gruppe der Menschen mit Behinderung, zu deren Eingliederung in den<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmarkt gezielte, spezifi sche und längerfristige Maßnahmen und Unterstützungsangebote benötigt werden.“ 34<br />
1.2.3 Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice<br />
Zu den Leistungen des AMS zählen insbesondere Maßnahmen im Bereich der Berufl ichen Rehabilitation und der Beschäftigung.<br />
Zu den Maßnahmen des AMS zählen in erster Linie: 35<br />
• Lohnkostenzuschüsse,<br />
• Ar<strong>bei</strong>tsassistenz,<br />
• Schulungsmaßnahmen,<br />
• Berufsausbildung.<br />
Geregelt durch das Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz haben die jeweiligen Dienststellen des AMS jeweils im Sinne einer aktiven<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitik zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung sowie der Verhütung von Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />
<strong>bei</strong>zutragen. Ausgehend davon werden vom AMS auch Kosten einer Umschulung bzw. berufl ichen Weiterbildung<br />
getragen. Im Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz (vgl. Anhang I, Kapitel 9.2) wird darauf verwiesen, dass Behinderte im weiteren<br />
Sinn (körperlich und psychisch behinderte Personen sowie Personen mit sogenannter „sozialer Fehlanpassung“) in besonderer<br />
Weise zu berücksichtigen sind. Im Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz sind darüber hinaus auch Kriterien zur Anweisung<br />
einer berufl ichen Bildungs- und Rehabilitationsmaßnahme festgelegt. 36 Im Kontext der Ar<strong>bei</strong>t mit behinderten Menschen<br />
und daraus ablesbarem Berufl ichen Rehabilitationsbedarf, agiert das AMS vor allem dort, wo die gesetzten Maßnahmen<br />
eine relativ kurzfristige und problemlose Integration und Eingliederung in den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt erwartbar machen. 37<br />
1.2.4 Bundesländer<br />
Im Rahmen der Sozial- und Behindertenhilfe gewährleisten die jeweiligen Bundesländer Eingliederungshilfen im Bedarfsfall.<br />
Der rechtliche Rahmen wird durch die Behinderten- bzw. Sozialhilfegesetze der Bundesländer vorgegeben.<br />
Die Leistungen der Bundesländer sind subsidiär, was bedeutet, dass diese nur dann gewährt werden, wenn keine oder keine<br />
gleichwertigen Leistungen durch Bund, Sozialversicherung oder Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice erbracht werden. 38 Im Rahmen der<br />
gesetzmäßigen Möglichkeiten sind die Länder für Menschen mit Behinderungen zuständig, die für eine Erwerbstätigkeit<br />
am sogenannten „1. Ar<strong>bei</strong>tsmarkt“ nicht mehr in Frage kommen. 39 Für die einzelnen Rehabilitationsbereiche werden Unterstützungen<br />
in den folgenden Bereichen im Bedarfsfall geleistet:<br />
34 Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />
35 Vgl. BMSG 2003, Seite 24.<br />
36 Vgl. Moustakakis 2001, Seite 37f.<br />
37 Vgl. Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />
38 Vgl. BMSG 2005, Seite 24.<br />
39 Vgl. Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />
<strong>abif</strong> – analyse beratung und interdisziplinäre forschung • AMS Österreich, ABI / Ar<strong>bei</strong>tsmarktforschung und Berufsinformation • BBRZ Reha GesmbH<br />
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System der Berufl ichen Rehabilitation in Österreich