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Praxishandbuch - bei abif

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<strong>Praxishandbuch</strong>: Methoden in der Berufl ichen Rehabilitation<br />

„Es (das Bundessozialamt, Anm.) ist der einzige ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitische Akteur, der sich unabhängig von Behinderungsform,<br />

Ursachen der Behinderung oder Lebensalter mit den Themenkreisen Behinderung und Rehabilitation / Integration<br />

befasst. So versteht sich das BSB (Bundessozialamt, Anm.) als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle. Mit den<br />

anderen Hauptakteuren Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice (AMS) und Landesregierung erfolgt eine klare Ar<strong>bei</strong>tsteilung. (…) Das Bundessozialamt<br />

begleitet die große, breitgefächerte Gruppe der Menschen mit Behinderung, zu deren Eingliederung in den<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmarkt gezielte, spezifi sche und längerfristige Maßnahmen und Unterstützungsangebote benötigt werden.“ 34<br />

1.2.3 Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice<br />

Zu den Leistungen des AMS zählen insbesondere Maßnahmen im Bereich der Berufl ichen Rehabilitation und der Beschäftigung.<br />

Zu den Maßnahmen des AMS zählen in erster Linie: 35<br />

• Lohnkostenzuschüsse,<br />

• Ar<strong>bei</strong>tsassistenz,<br />

• Schulungsmaßnahmen,<br />

• Berufsausbildung.<br />

Geregelt durch das Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz haben die jeweiligen Dienststellen des AMS jeweils im Sinne einer aktiven<br />

Ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitik zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung sowie der Verhütung von Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />

<strong>bei</strong>zutragen. Ausgehend davon werden vom AMS auch Kosten einer Umschulung bzw. berufl ichen Weiterbildung<br />

getragen. Im Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz (vgl. Anhang I, Kapitel 9.2) wird darauf verwiesen, dass Behinderte im weiteren<br />

Sinn (körperlich und psychisch behinderte Personen sowie Personen mit sogenannter „sozialer Fehlanpassung“) in besonderer<br />

Weise zu berücksichtigen sind. Im Ar<strong>bei</strong>tsmarktförderungsgesetz sind darüber hinaus auch Kriterien zur Anweisung<br />

einer berufl ichen Bildungs- und Rehabilitationsmaßnahme festgelegt. 36 Im Kontext der Ar<strong>bei</strong>t mit behinderten Menschen<br />

und daraus ablesbarem Berufl ichen Rehabilitationsbedarf, agiert das AMS vor allem dort, wo die gesetzten Maßnahmen<br />

eine relativ kurzfristige und problemlose Integration und Eingliederung in den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt erwartbar machen. 37<br />

1.2.4 Bundesländer<br />

Im Rahmen der Sozial- und Behindertenhilfe gewährleisten die jeweiligen Bundesländer Eingliederungshilfen im Bedarfsfall.<br />

Der rechtliche Rahmen wird durch die Behinderten- bzw. Sozialhilfegesetze der Bundesländer vorgegeben.<br />

Die Leistungen der Bundesländer sind subsidiär, was bedeutet, dass diese nur dann gewährt werden, wenn keine oder keine<br />

gleichwertigen Leistungen durch Bund, Sozialversicherung oder Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice erbracht werden. 38 Im Rahmen der<br />

gesetzmäßigen Möglichkeiten sind die Länder für Menschen mit Behinderungen zuständig, die für eine Erwerbstätigkeit<br />

am sogenannten „1. Ar<strong>bei</strong>tsmarkt“ nicht mehr in Frage kommen. 39 Für die einzelnen Rehabilitationsbereiche werden Unterstützungen<br />

in den folgenden Bereichen im Bedarfsfall geleistet:<br />

34 Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />

35 Vgl. BMSG 2003, Seite 24.<br />

36 Vgl. Moustakakis 2001, Seite 37f.<br />

37 Vgl. Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />

38 Vgl. BMSG 2005, Seite 24.<br />

39 Vgl. Egger / Dorr / Heckl / Rapa / Sheikh / Simbürger 2003, Seite 11.<br />

<strong>abif</strong> – analyse beratung und interdisziplinäre forschung • AMS Österreich, ABI / Ar<strong>bei</strong>tsmarktforschung und Berufsinformation • BBRZ Reha GesmbH<br />

15<br />

System der Berufl ichen Rehabilitation in Österreich

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