Praxishandbuch - bei abif
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<strong>Praxishandbuch</strong>: Methoden in der Berufl ichen Rehabilitation<br />
Nähere Informationen<br />
BBRZ RISS<br />
Raimundstraße 4–6 | A-4021 Linz<br />
Tel.: 0732 6922-5504<br />
E-Mail: offi ce@bbrz-riss.at | Internet: www.bbrz-riss.at<br />
BBRZ RISS<br />
Bulgariplatz 14 | A-4021 Linz<br />
Tel.: 0732 6922-6310<br />
E-Mail: offi ce@bbrz-riss.at | Internet: www.bbrz-riss.at<br />
9.5.3.2 BACK TO WORK<br />
Ziel: „Back to work“ ist ein Projekt des BBRZ Österreich – Region Süd – und beschäftigt sich mit der berufl ichen Qualifi<br />
zierung von Menschen mit besonderen körperlichen Einschränkungen.<br />
„Back to work“ bietet ein umfassendes Programm an Dienstleistungen, beginnend von der Bildungsplanung über Bildungsmanagement,<br />
ambulante Begleitung, Bildungs- und Implacement Coaching bis hin zur Nachbetreuung, zur Unterstützung<br />
des Wiedereinstiegs in den Ar<strong>bei</strong>tsprozess für Menschen mit besonderen körperlichen Einschränkungen.<br />
Wer kann Maßnahmen des Projekts „Back to work“ in Anspruch nehmen?<br />
• Menschen mit physischen Beeinträchtigungen<br />
Nähere Informationen<br />
Die ExpertInnen stehen für Ihre Anfragen unter der Telefonnummer 0800 206800 oder via E-Mail unter help@bbrz.at zur<br />
Verfügung. Internet: www.bbrz.at<br />
9.5.3.3 Unternehmer-Service des BBRZ<br />
Ziel: Das Projekt „Unternehmer-Service“ des BBRZ Österreich bietet auf seiner Homepage unter www.unternehmerservice.at<br />
eine Online-Jobplattform an. Die Angebote umfassen Jobs im Raum Kärnten und sind speziell für begünstigte<br />
Behinderte geeignet.<br />
Das Unternehmer-Service berät zudem kostenlos UnternehmerInnen in allen Fragen der berufl ichen Integration von Menschen<br />
mit Behinderungen. Das Projekt wurde vom Bundessozialamt Landesstelle Kärnten und dem BBRZ Österreich als<br />
Träger ins Leben gerufen.<br />
Unterstützt wird das Projekt von der Wirtschaftskammer Kärnten und der Industriellenvereinigung Kärnten.<br />
Wer kann Maßnahmen der Initiative 4everyoung in Anspruch nehmen?<br />
• Begünstigte Behinderte 161<br />
Nicht als begünstigt Personen gelten behinderte Menschen, die<br />
• sich in Schul- oder Berufsausbildung befi nden oder<br />
• das 65. Lebensjahr überschritten haben<br />
• wegen einer dauernden Berufsunfähigkeit eine Pension beziehen und nicht in Beschäftigung stehen.<br />
• infolge des Ausmaßes ihres Gebrechens zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht in der Lage sind.<br />
161 §2 BeinstG Abs. 1: Begünstigt Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens<br />
50 vH. Österreichischen Staatsbürgern sind Flüchtlinge mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH, denen Asyl gewährt worden ist, gleichgestellt,<br />
solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind (…).<br />
<strong>abif</strong> – analyse beratung und interdisziplinäre forschung • AMS Österreich, ABI / Ar<strong>bei</strong>tsmarktforschung und Berufsinformation • BBRZ Reha GesmbH<br />
152<br />
Anhang I