Praxishandbuch - bei abif
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<strong>Praxishandbuch</strong>: Methoden in der Berufl ichen Rehabilitation<br />
Nähere Informationen<br />
Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice Wien mit dem Fachzentrum für Personalbereitstellung / Berufl iche Rehabilitation<br />
Schönbrunner Straße 247 | 1120 Wien<br />
Tel.: 01 87871-25199 | Fax: 01 87871-25189<br />
E-Mail: sfu.schoenbrunnerstrasse@965.ams.or.at<br />
COME BACK, AMS, Eingliederungs<strong>bei</strong>hilfe<br />
Ziel: Das AMS fördert im Rahmen des Programms COME BACK neu zustande kommende Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse. Gefördert<br />
werden kann das Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis von vorgemerkten Ar<strong>bei</strong>tslosen ab 50 Jahren (<strong>bei</strong> Männern) und ab 45 Jahren (<strong>bei</strong><br />
Frauen), von Personen, die Anspruch auf vorzeitige Alterspension <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit haben, und von Ar<strong>bei</strong>tsuchenden,<br />
die mindestens sechs Monate (<strong>bei</strong> Personen unter 25 Jahren) bzw. zwölf Monate (<strong>bei</strong> Personen ab 25 Jahren) ar<strong>bei</strong>tslos<br />
vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitar<strong>bei</strong>tslosigkeit<br />
bedroht sind, und RehabilitandInnen gewährt werden.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Der Ar<strong>bei</strong>tgeber kann maximal 66,7 % (<strong>bei</strong> Personen, die Anspruch auf vorzeitige Alterspension haben, maximal 100 %)<br />
der Bemessungsgrundlage (d. h. des laufenden Brutto-Gehalts plus 50 % Pauschale für Nebenkosten) vom Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice<br />
ausbezahlt erhalten. Die ASVG-Höchst<strong>bei</strong>tragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das<br />
laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.<br />
Die Länge beziehungsweise Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland. Für detaillierte Auskünfte sind die jeweiligen<br />
Geschäftsstellen zu kontaktieren.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die Förderung kann von allen Ar<strong>bei</strong>tgebern für die Dauer des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses, maximal jedoch bis zu zwei Jahre lang,<br />
bezogen werden (z. B. Wien: Förderung für sieben Monate). Beachten Sie, dass regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen<br />
möglich sind!<br />
Voraussetzung für den Bezug der Förderung ist ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Ar<strong>bei</strong>tgeber bezüglich der zu<br />
fördernden Person. Dies erfordert, dass der / die FörderungswerberIn und die zu fördernde Person vor Beginn der Beschäftigung<br />
mit dem / der zuständigen BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt (regional unterschiedliche<br />
Förderungsvoraussetzungen möglich).<br />
Nähere Informationen<br />
Eine Liste aller Landesgeschäftsstellen des AMS befi ndet sich im Anhang I, Kapitel 9.3.1.<br />
9.5.3 Implacement-Methoden des BBRZ<br />
Ziel: Berufl iche Rehabilitation im BBRZ (Berufl iches Bildungs- und Rehabilitationszentrum) wird in Österreich an fünf<br />
Standorten (Linz, Wien, Kapfenberg, Graz, Klagenfurt) angeboten. Ein österreichweit standardisierter Methoden- und<br />
Kompetenzenpool ermöglicht es Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ihren erlernten Beruf nicht<br />
mehr ausüben können, den Weg zurück in die Ar<strong>bei</strong>tswelt zu bewältigen.<br />
Im BBRZ wird während der gesamten Maßnahmendauer der Ar<strong>bei</strong>tsmarkt von BetriebskontakterInnen beobachtet und<br />
Kontakt zu Unternehmen gehalten. So ist es möglich, auch berufl iche Erfahrungen in Praktika in Betrieben als integrierten<br />
Maßnahmenbestandteil zu vermitteln.<br />
<strong>abif</strong> – analyse beratung und interdisziplinäre forschung • AMS Österreich, ABI / Ar<strong>bei</strong>tsmarktforschung und Berufsinformation • BBRZ Reha GesmbH<br />
150<br />
Anhang I