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Praxishandbuch - bei abif

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<strong>Praxishandbuch</strong>: Methoden in der Berufl ichen Rehabilitation Methoden<br />

tigkeiten gerecht zu werden, geringes Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Talente aber auch die Unwissenheit<br />

über bestehende Berufsmöglichkeiten sind die Gründe hierfür. Schnuppertage in den Betrieben sind dazu geeignet, sich<br />

in der Berufswelt zunächst „umzuschauen“, bevor die endgültige Berufswahl getroffen wird.<br />

Art der Übung: „Hineinschnuppern“ in die Praxis.<br />

Übungsziel: Zur Verfi zierung der Berufswahl, zur Erprobung der Fähigkeiten und Interessen.<br />

Beschreibung der Methode: Schnuppertage bieten RehabilitandInnen die Möglichkeit, in verschiedene Berufsbereiche<br />

hineinzuschnuppern und damit herauszufi nden, ob das Berufsfeld das „Richtige“ für sie ist. Die Betriebe beantworten<br />

Fragen und Antworten vor Ort und versorgen die RehabilitandInnen mit Informationen aus erster Hand.<br />

Dauer: 1 bis 2 Tage.<br />

Anmerkungen: Im Zuge der Schnuppertage soll herausgefunden werden, ob und mit welchen Rahmenbedingungen ein<br />

bereits feststehender Berufswunsch realisiert werden kann. Die TeilnehmerInnen sollen anhand berufspraktischer Erprobung<br />

eine Einschätzung darüber gewinnen, ob die Anforderungen einer Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit zu<br />

bewältigen sind.<br />

Tipp: Ratsam ist, sich diesbezüglich von einer Reha-Einrichtung oder von einem / einer AMS-BeraterIn beraten zu lassen.<br />

3.2.5.3 Praktikum, Ar<strong>bei</strong>tserprobung, Ar<strong>bei</strong>tstraining<br />

Ein Praktikum, eine Ar<strong>bei</strong>tserprobung oder ein Ar<strong>bei</strong>tstraining sollen Berufserfahrung über einen vorgegebenen Zeitraum<br />

vermitteln. Die eigene berufl iche Orientierung wird dadurch verifi ziert und vertieft. Gleichzeitig können sich die Personen<br />

(wieder) auf einen Ar<strong>bei</strong>tsprozess einstellen und in einen (oft) achtstündigen Ar<strong>bei</strong>tsrhythmus eingliedern. Auch die<br />

physische und psychische Belastbarkeit wird in der Praxis abgeklärt. Ziel der Maßnahme ist, die RehabilitandInnen in<br />

den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt zu reintegrieren.<br />

Integrative Betriebe<br />

Die Maßnahmen zur Integration von RehabilitandInnen in den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt erfolgen überwiegend in Integrativen Betrieben.<br />

Integrative Betriebe (auch „Geschützte Werkstätten“ genannt) sind spezielle Betriebe, die zum Zweck der Beschäftigung<br />

von körperlich, psychisch und geistig beeinträchtigten Menschen geschaffen wurden. Anders als die „Geschützte<br />

Ar<strong>bei</strong>t“, die einen geförderten Ar<strong>bei</strong>tsplatz auf dem freien Ar<strong>bei</strong>tsmarkt bezeichnet, bieten Integrative Betriebe jenen<br />

Personen Beschäftigungsmöglichkeiten, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, am<br />

freien Ar<strong>bei</strong>tsmarkt zu bestehen. 137<br />

Integrative Betriebe sind in erster Linie auf industrielle Fertigungen ausgerichtet. 138 Die Aufnahme erfolgt nach Anhörung<br />

eines Sachverständigenteams 139 .<br />

Auskünfte zu Praktika, Ar<strong>bei</strong>tserprobungen und Ar<strong>bei</strong>tstrainings sind entweder in den Integrativen Betrieben selbst oder in den zuständigen<br />

Landesstellen des Bundessozialamtes zu erhalten. Eine Liste der zuständigen Landesstellen des Bundessozialamtes und<br />

der Integrativen Betriebe 140 befi ndet sich im Anhang dieses Handbuches.<br />

137 Die Beschäftigung in einem Integrativen Betrieb unterliegt den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (es besteht Kranken-, Unfall-<br />

und Pensionsversicherung). Ferner wird die kollektivvertraglich festgelegte Entlohnung berücksichtigt.<br />

138 Die da<strong>bei</strong> produzierten Waren sind überwiegend der Holz-, Metall- und Kunststoffverar<strong>bei</strong>tungsbranche zuzuordnen.<br />

139 Das Sachverständigenteam besteht aus je einem / einer VertreterIn des Landes (Behindertenhilfe), der Landesgeschäftsstelle des Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice, der<br />

zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes sowie der Geschäftsführung des Integrativen Betriebes.<br />

140 In Österreich gibt es insgesamt acht Integrative Betriebe.<br />

<strong>abif</strong> – analyse beratung und interdisziplinäre forschung • AMS Österreich, ABI / Ar<strong>bei</strong>tsmarktforschung und Berufsinformation • BBRZ Reha GesmbH<br />

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