15.02.2013 Aufrufe

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

(2) Chattel mortgage<br />

Ein weiteres Mobiliarsicherungsmittel ist die chattel mortgage - die Hypothek an<br />

beweglichen Sachen 292 . Diese überträgt mittels Vertrag das Eigentum am Sicherungsgut<br />

auf den Sicherungsgläubiger, belässt den Besitz jedoch beim Sicherungsschuldner.<br />

<strong>Das</strong> übertragene Eigentum wird mit <strong>der</strong> Rückübertragungsverpflichtung<br />

für den Fall belastet, dass die gesicherte For<strong>der</strong>ung ordnungsgemäß erfüllt wird.<br />

Die chattel mortgage ist damit ein <strong>der</strong> deutschen Sicherungsübereignung ähnliches<br />

Sicherungsinstitut. Wie bei nahezu allen Sicherungsmitteln unterscheidet das englische<br />

Recht auch bei <strong>der</strong> mortgage zwischen <strong>der</strong> legal mortgage und <strong>der</strong> equitable<br />

mortgage. Während Erstere formbedüftig ist und absolute Wirkung entfaltet, kann<br />

Letztere in schneller und unkomplizierter Weise auch formlos begründet werden,<br />

entfaltet dann aber keine absolute Wirkung und berechtigt nicht zum freihändigen<br />

Verkauf 293 .<br />

Bis 1878 wurde dieses Sicherungsinstitut rege genutzt. Eine Vielzahl von Gründen<br />

trugen jedoch in <strong>der</strong> Folgezeit dazu bei, die chattel mortgage zunehmend ins Abseits<br />

zu drängen. Zunächst büßte sie mit <strong>der</strong> Statuierung <strong>der</strong> Bills of Sale Acts (Bills<br />

of Sale Act 1878; Amendment Act 1882) sehr stark an Bedeutung ein. Da dieses<br />

Sicherungsmittel einen bill of sale darstellt, war es fortan gem. sec. 4 i.V.m. sec. 8<br />

BSA registrierungspflichtig. Es muss innerhalb von 7 Tagen nach Begründung<br />

beim Londoner Zentralregister, dem Registrar of Bills angemeldet und alle 5 Jahre<br />

erneuert werden, bestimmte Formulierungen sind einzuhalten und ihre Bestellung<br />

muss von einem Zeugen, teilweise sogar von einen solicitor urkundlich bestätigt<br />

werden. Ziel dieser Einschränkungen war die Offenlegung heimlicher Rechtsbewegungen,<br />

die durch die Eigentumsübertragung ohne Besitzverlust herbeigeführt<br />

worden sind. Des Weiteren wurde eine Begründung <strong>der</strong> chattel mortgage an noch<br />

nicht im Eigentum des Sicherungsgebers stehenden Sachen unmöglich 294 . Hinzu<br />

kommend konnten mit <strong>der</strong> Einführung des Factors Act 1889 und des Sale of Goods<br />

Act 1979 Gegenstände, die mit einer chattel mortgage belastet waren, lastenfrei<br />

erworben werden, sofern <strong>der</strong> Erwerber bzgl. <strong>der</strong> Belastungen gutgläubig war 295 .<br />

<strong>Das</strong> macht die chattel mortgage zu einem unsicheren Kreditsicherungsmittel.<br />

Schließlich kann man bei den englischen Sicherungsgebern die grundsätzliche Bestrebung<br />

feststellen, Eigentümer ihres Sicherungsgutes zu bleiben, um weiterhin<br />

verfügungsberechtigt zu sein 296 . Der Verlust gerade dieses Eigentums bei <strong>der</strong> chattel<br />

mortgage macht sie für die englischen Kreditnehmer uninteressant und führte zu<br />

einer nur zögerlichen Anwendung dieses Instituts. Die chattel mortgage ist aufgrund<br />

dieser am Drittschutz orientierten Anfor<strong>der</strong>ungen zu einem umständlichen<br />

292 vgl. v. Bar-Middleton, Sachenrecht in Europa, Bd. 1, S. 197 f; Megarry/Wade, The Law of<br />

Real Property, 2ed, S. 840ff; Rottnauer, Die Mobiliarkreditsicherheiten, 1992, S. 160 ff.<br />

293 Ellinger/Lomnicka, Mo<strong>der</strong>n Bank Law, 2002, S. 648.<br />

294 vgl. Bills of Sale Act (1878) Amendment Act (1882), sec. 5.<br />

295 vgl. Factors Act 1889 sec. 2 (1) und Sale of Goods Act 1979 sec. 25 (8), (9).<br />

296 Hofmann, Mortgage und Charge, 2002, S. 45.<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!