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Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

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2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

Zahlenmäßig den größten Kundenkreis bilden die mittelständischen Unternehmen<br />

687 . Denen hat <strong>der</strong> europäische Binnenmarkt eine Chance geboten, ihre Absatzfel<strong>der</strong><br />

auf das Ausland auszudehnen, ohne durch den früher bestehenden administrativen<br />

Aufwand gebremst zu werden. Wollen die Banken diese Kunden nicht verlieren,<br />

sind sie häufig gezwungen, ihnen mit ihren Leistungen ins Ausland zu folgen.<br />

Der grenzübertretende Kreditverkehr hat daher im Zuge <strong>der</strong> Binnenmarktverwirklichung<br />

stark zugenommen, sodass <strong>der</strong> nun vorzunehmenden Betrachtung<br />

durchaus ein gewisses Gewicht zukommt. Im Rahmen des grenzübertretenden<br />

Kreditverkehrs gewährt die inländische Bank einem ausländischen Unternehmen<br />

o<strong>der</strong> einem inländischen Unternehmen mit einer Zweigstelle im Ausland einen<br />

Kredit und lässt sich zu dessen Absicherung eine Mobiliarsicherheit bestellen. Da<br />

kein europäischens Land die deutsche Sicherungsübereignung anerkennt, ist die<br />

inländische Bank zu verschiedenen Vorgehensweisen gezwungen, will sie ihre<br />

Sicherheit nicht gleich wie<strong>der</strong> verlieren.<br />

Zunächst einmal ist seitens <strong>der</strong> Bank an die Wahl eines an<strong>der</strong>en Sicherungsmittels<br />

zu denken. Da <strong>der</strong> Eigentumsvorbehalt für Investitionsgüter nicht fruchtbar gemacht<br />

werden kann, bleiben nur die schuldrechtlichen Sicherungsmittel wie Bankgarantie<br />

o<strong>der</strong> Bankbürgschaft. Bei <strong>der</strong> Einräumung dieser fallen erhöhte Kosten<br />

an 688 . Diese kann entwe<strong>der</strong> die Bank tragen, mit <strong>der</strong> Folge, dass sie durch die<br />

Nichtanerkennung <strong>der</strong> Sicherungsübereignung erhöhte Ausgaben hat, die sonst<br />

nicht angefallen wären. Genauso kann sie jedoch die Kosten auch auf den Kreditnehmer<br />

abwälzen, was die Attraktivität <strong>der</strong> Bank aus Sicht <strong>der</strong> Kunden natürlich<br />

schmälert. Die Bank kann auch bei <strong>der</strong> Bestellung einer Sicherungsübereignung<br />

bleiben, muss dann jedoch gewährleisten, dass die Formerfor<strong>der</strong>nisse des Auslandes<br />

eingehalten werden. Wie<strong>der</strong>um werden Kosten erzeugt, die wahlweise die<br />

Bank o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreditnehmer zu tragen hat, mit <strong>der</strong> gleichen, bereits beschriebenen<br />

negativen Folge. Schließlich kann sich die Bank entschließen, gar keine grenzübertretende<br />

Kredite zu vergeben. Dies dürfte ihren Geschäftsradius geradezu ruinös<br />

eingrenzen, so dass dies die schärfste Folge <strong>der</strong> Nichtanerkennung von Sicherungsübereignungen<br />

ist. Wie gezeigt, sind die Banken bei <strong>der</strong> grenzübertretenden<br />

Kreditvergabe aufgrund <strong>der</strong> Nichtanerkennung <strong>der</strong> deutschen Sicherungsübereignung<br />

dazu gezwungen, entwe<strong>der</strong> gänzlich auf solche Geschäfte zu verzichten o<strong>der</strong><br />

ein wesentlich kostenintensiveres Sicherungsmittel zu wählen, als ursprünglich<br />

vorgesehen. Die Zahl <strong>der</strong> tatsächlich grenzübertretend vergebenen Kredite dürfte<br />

sich in Anbetracht <strong>der</strong> Unannehmlichkeiten entsprechend gering halten.<br />

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei Kreditgeschäften, die zwar zunächst nicht grenzübertretend<br />

wirken, bei denen jedoch die besicherte Sache ins Ausland verbracht<br />

werden soll o<strong>der</strong> zumindest die Möglichkeit einer solchen Vorgehensweise besteht.<br />

In Anbetracht des immer stärker werdenden europäischen Zusammenwachsens und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen steigenden Mobilität <strong>der</strong> Bürger kann eine Bank in keinem<br />

Fall sicher sein, dass die besicherte Sache das Inland nicht verlässt. Wie<strong>der</strong> ist die<br />

687 Gröschel in: Kreditinstitute im europäischen Binnenmarkt, 1993, S. 27ff.<br />

688 Siehe Fn. 546.<br />

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