15.02.2013 Aufrufe

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

Privilegien werden grundsätzlich kraft Gesetz mit dem Entstehen einer bestimmten<br />

For<strong>der</strong>ung begründet (Legalitätsprinzip) 234 . Unter Umständen bedarf es zwar für<br />

das tatsächliche Wirksamwerden des Vorzugsrechts noch einer Parteivereinbarung<br />

mit eventueller Registrierung (vertragliches Vorzugsrecht); dies än<strong>der</strong>t jedoch<br />

nichts am Charakter <strong>der</strong> Vorzugsrechte als gesetzliche Sicherungsrechte. Bei den<br />

Privilegien wie<strong>der</strong>um unterscheidet das Gesetz zwischen allgemeinen Vorzugsrechten,<br />

die sich auf alle Güter des Schuldners beziehen und bei einer Güterzirkulation<br />

daher nicht untergehen, son<strong>der</strong>n sich am restlichen Vermögen fortsetzen, sowie<br />

den beson<strong>der</strong>en Vorzugsrechten, die sich nur auf ein o<strong>der</strong> mehrere bestimmte<br />

Güter beziehen und bei <strong>der</strong>en Entfernen aus <strong>der</strong> Masse untergehen. Die einzelnen<br />

Vorzugsrechte sind in einem abschließenden Katalog in den Art. 2751 ff. c.c. aufgeführt.<br />

Sieht man den Katalog <strong>der</strong> Vorzugsrechte durch, so entsteht <strong>der</strong> Eindruck,<br />

dass nahezu das gesamte Schuldnervermögen den Vorzugsrechten von Gläubigern<br />

unterliegen muss. Der wirtschaftliche Wert <strong>der</strong> einzelnen Vorzugsrechte hängt<br />

damit entscheidend von <strong>der</strong>en Rang ab, <strong>der</strong> sich aus Art. 2777 ff. c.c. ergibt.<br />

Die Privilegien stellen in <strong>der</strong> italienischen Gesetzeswelt jedoch kein ausreichendes<br />

Sicherungsmittel ohne Besitzaufgabe dar. Der abgeschlossene Katalog an Rechten<br />

und die Unmöglichkeit <strong>der</strong> privatautonomen Schaffung weiterer Rechte macht das<br />

System starr und unflexibel. Auch die teilweise notwendige Eintragungspflicht<br />

stellt ein Hin<strong>der</strong>nis dar. Gerade die beson<strong>der</strong>en Vorzugsrechte schließlich haben<br />

kein Folgrecht und können daher leicht verfallen. Die Brauchbarkeit <strong>der</strong> Vorzugsrechte<br />

ist daher nur eingeschränkt 235 .<br />

(3) Mobiliarhypotheken<br />

Ein weiteres Sicherungsmittel bilden die Hypotheken (Art. 2808 ff. c.c.). Zwar sind<br />

gem. Art. 2810 I, II c.c. grundsätzlich nur Immobilien hypothekarisch belastbar,<br />

ausnahmsweise kann gem. Art. 2810 III c.c. jedoch an Kraftfahrzeugen, Schiffen<br />

und Luftfahrzeugen eine Mobiliarhypothek begründet werden. Dieses Institut bildet<br />

daher die Möglichkeit, For<strong>der</strong>ungen mit Hilfe von beweglichen Sachen auch<br />

ohne die Besitzaufgabe zu sichern. Zur Begründung einer solchen Mobiliarhypothek<br />

ist <strong>der</strong>en konstitutive Einschreibung in ein Spezialregister erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />

Mobiliarhypothek umfasst wie gezeigt nur eine kleine Gruppe von Sicherungsgütern<br />

und ist aus diesem Grund gerade für den handwerklichen und industriellen<br />

Mittelstand als Sicherungsmittel nicht ausreichend.<br />

(4) Eigentumsvorbehalt<br />

Auch <strong>der</strong> in Italien zulässige Eigentumsvorbehalt gem. Art. 1523 ff. c.c. bietet ein<br />

besitzloses Sicherungsmittel. Da hier jedoch strengen Formvorschriften gelten und<br />

234 Bodenstein/Jahn, Kreditsicherung, S. 128; Greving, Der Treuhandgedanke bei Sicherungsübertragungen,<br />

2002, S. 141; Kindler, Einführung in das italienische Recht, § 14 Rn. 56.<br />

235 So auch Braun in: Trusts e attività fiduciarie 2000, 36 (46); Greving, Der Treuhandgedanke<br />

bei Sicherungsübertragungen, 2002, S. 167.<br />

63

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!