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Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

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2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

schen Menschenrechtskonvention 644 sowie dem EG-Recht 645 nie<strong>der</strong>gelegten Eigentumsschutz.<br />

Wie<strong>der</strong>um aber kann Eigentum erst geschützt werden, wenn klar ist,<br />

wem es zuzuordnen ist. Es zeigt sich, dass die korrekte Güterzuordnung ein elementarer<br />

Bestandteil einer jeden Rechtsordnung ist und als zwingendes Erfor<strong>der</strong>nis des<br />

Allgemeininteresses angesehen werden kann, Klarheit darüber zu verschaffen.<br />

(d) Ergebnis<br />

Die nationalen Publizitätsregelungen und mit ihnen die Regelung des ordre public<br />

stellen damit zwingende Erfor<strong>der</strong>nisse des Allgemeininteresses dar. Da damit zumindest<br />

ein Teil <strong>der</strong> Regelungen, die zur Nichtanerkennung <strong>der</strong> deutschen Sicherungsübereignung<br />

führen, zwingend erfor<strong>der</strong>lich im Sinne <strong>der</strong> Cassis-Rechtsprechung<br />

sind, stellen sie nach <strong>der</strong> hier vertretenden Auffassung unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

keinen Verstoß gegen Art. 28 EGV dar.<br />

(3) Verhältnismäßigkeit<br />

In einem letzten Schritt ist daher zu untersuchen, ob die Regelungen auch verhältnismäßig<br />

sind. Beim Verbot einer bestimmten Maßnahme muss daher immer bedacht<br />

werden, ob das angewandte Mittel zur Erreichung des Zweckes geeignet,<br />

erfor<strong>der</strong>lich und auch angemessen ist 646 . Wie bereits dargestellt, werden legitime<br />

Ziele verfolgt, zu <strong>der</strong>en Erreichen die Publizitätsanfor<strong>der</strong>ungen durchaus geeignet<br />

waren. Es fehlte dabei auch nicht an <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit. Mil<strong>der</strong>e und dennoch<br />

gleich wirkende Mittel könnten die Einführung eines einheitlichen Transpositionskataloges,<br />

einheitliches Kollisionsrecht o<strong>der</strong> gar einheitliches Sachrecht im<br />

Bereich <strong>der</strong> Sicherungsrechte sein. Wie die Rechtsentwicklung und die Vielzahl<br />

<strong>der</strong> gescheiterten Versuche <strong>der</strong> Gesetzgebung jedoch gezeigt haben 647 , kann dieses<br />

Mittel kaum als realistisches mil<strong>der</strong>es Mittel bezeichnet werden, da offenbar keine<br />

Möglichkeit gefunden wird, dies zu schaffen. In <strong>der</strong> momentanen Lage sind daher<br />

die einzelnen nationalen Normen zur Regelung <strong>der</strong> Güterzuordnung und das beharrliche<br />

Einhalten dieser Vorschriften die einzige und damit auch die mildeste<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Zweckerreichung.<br />

644 In <strong>der</strong> Konvention vom 4.11.1950 war eine Eigentumsgewährung noch nicht enthalten, sie<br />

ist aber in Art. 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention vom 20.3.1952 aufgenommen worden;<br />

vgl. Gelinsky, Der Schutz des Eigentums gem. Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur<br />

Europäischen Menschenrechtskonvention: eine Analyse <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>der</strong> Straßburger<br />

Organe, 1996.<br />

645 <strong>Das</strong> Recht <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft schützt den Bestand des Eigentums gegen Akte<br />

von Organen <strong>der</strong> Gemeinschaft; vgl. Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1972,<br />

S. 754ff.<br />

646 EuGH 20.2.1979 Rs. 120/78 Rewe-Zentral-AG/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein<br />

(„Cassis de Dijon“), Slg. 1979, 649; EuGH 20.9.1988 Rs. 302/86 Dänische Pfandflaschenregelung,<br />

Slg. 1988, 4607ff.; EuGH 18.05.1993 – Rs C-126/91 Schutzverband gegen Unwesen<br />

in <strong>der</strong> Wirtschaft/Yves Rocher GmbH, EuZW 1993, 420.<br />

647 Siehe Seite 163ff.<br />

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