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Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

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2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

Nichtanerkennung des Sicherungsrechts führt. Auch das schwedische Recht versagt<br />

damit <strong>der</strong> deutschen Sicherungsübereignung grundsätzlich die Anerkennung,<br />

was sie für den internationalen Wirtschaftsverkehr weiter unattraktiver macht.<br />

bb) Schwedische Sicherungsrechte im deutschen Recht<br />

Umgekehrt dürfte die deutsche Rechtsordnung den schwedischen Sicherungsrechten<br />

die Wirkung nicht versagen 381 . Sicherungsübereignung, <strong>Pfandrecht</strong> und Eigentumsvorbehalt<br />

werden rückhaltlos anerkannt, lediglich die Unternehmenshypothek<br />

ist dem deutschen Recht nicht bekannt und bedarf bei <strong>der</strong> Umsetzung einiger Differenzierungen,<br />

die jedoch bereits für die englische floating charge beschrieben<br />

worden sind.<br />

cc) Ergebnis<br />

Auch für Schweden lässts sich das aus deutscher Sicht unbefriedigende Ergebnis<br />

festhalten, dass Deutschland zwar eine großzügige Anerkennungspraxis verfolgt,<br />

die deutsche Sicherungsübereignung in Schweden jedoch keine Geltung erfährt.<br />

7. Osteuropäische Staaten – Modellgesetz für Sicherungsgeschäfte<br />

<strong>der</strong> Europäischen Bank für Wie<strong>der</strong>aufbau und Entwicklung<br />

Am 1.5.2004 haben weitere 10, zumeist osteuropäische Staaten ihre Aufnahme in<br />

die EU gefunden 382 . Nach Ablauf von teilweise bestehenden Übergangsfristen werden<br />

sie damit in den freien, europäischen Warenverkehr eingebunden, <strong>der</strong> Handel<br />

mit diesen Staaten wird weiter anwachsen und auch die Kollision von Sicherungsrechten<br />

zur Folge haben. Bereits heute besteht zwischen diesen Staaten und<br />

Deutschland ein reger Warenaustausch. So lockt beispielsweise die Slowakei durch<br />

ihr verhältnismäßig geringes Lohnniveau bei gut ausgebildeten Arbeitskräften und<br />

einem einheitlichen Steuersatz von 19% auf alles <strong>der</strong>zeit eine Vielzahl ausländischer<br />

Firmen ins Land 383 . Gleiches gilt für Tschechien 384 . Auch dort haben sich<br />

weit mehr als tausend deutsche Unternehmen nie<strong>der</strong>gelassen, das Außenhandelsvolumen<br />

beträgt 32,3 Mrd. €, wobei 37% aller Importe aus Deutschland stammen.<br />

Bei den Importgütern handelt es sich vorwiegend um elektronische Erzeugnisse,<br />

Maschinen, Fahrzeuge und Chemieprodukte – typische Sicherungsgegenstände<br />

381 Es fehlt bislang deutsche Rechtssprechung zu diesem Thema, die Ergebnisse können aber<br />

mit <strong>der</strong> Zusammenschau aller bisherigen Urteile zur Anerkennung ausländischer Sicherungsrechte<br />

im deutschen Recht begründet werden.<br />

382 Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Polen, Ungarn, Malta, Zypern;<br />

vgl. die Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission vom 19.2.2003, in <strong>der</strong> die Anträge <strong>der</strong> genannten<br />

Staaten positiv beschieden worden sind (http://europa.eu.int).<br />

383 Infodienst Außenwirtschaft 6/2003, S. 8.<br />

384 Daten von 2002, vgl. dazu: Außenwirtschaftsportal iXPOS<br />

(www.ixpos.de/laen<strong>der</strong>_und_branchen/monatsmarkt/MdM20CR_AA2.html).<br />

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