15.02.2013 Aufrufe

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

Nachschlagewerk in den Nie<strong>der</strong>landen, Nordfrankreich und Belgien vertreiben und<br />

als Zugabe ein kleines Lexikon beigeben. An<strong>der</strong>s als in Belgien und Frankreich<br />

war in den Nie<strong>der</strong>landen eine solche Zugabe jedoch nicht gestattet. Dieses Verbot<br />

<strong>der</strong> Zugabe stellt nach Ansicht des EuGH eine Maßnahme gleicher Wirkung i.S.d.<br />

Art. 28 EGV dar. Eine Handelsbehin<strong>der</strong>ung sollte deshalb vorgelegen haben, weil<br />

es nicht auszuschließen war, „dass <strong>der</strong> für den betroffenen Unternehmer bestehende<br />

Zwang, sich entwe<strong>der</strong> für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme<br />

<strong>der</strong> Werbung und Absatzför<strong>der</strong>ung zu bedienen, o<strong>der</strong> ein System, das er für<br />

beson<strong>der</strong>s wirkungsvoll hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhin<strong>der</strong>nis darstellen<br />

kann, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und eingeführte<br />

Erzeugnisse gilt“. <strong>Das</strong> konkrete Einfuhrhin<strong>der</strong>nis bestand dabei in den erhöhten<br />

Kosten, die das Unternehmen infolge <strong>der</strong> Systemumstellung im Rahmen<br />

von Werbung und Absatzför<strong>der</strong>ung hinzunehmen hatte. Eine tatsächliche Ungleichbehandlung<br />

ist nach dieser Rechtsprechung daher bereits dann anzunehmen,<br />

wenn im Vergleich mit inländischen Erzeugnissen eine tatsächliche Erschwerung<br />

o<strong>der</strong> Verteuerung des Absatzes zu verzeichnen ist. Zuletzt ausdrücklich Bezug<br />

genommen wurde auf diese Rechtsprechung in <strong>der</strong> Yves Rocher-Entscheidung von<br />

1993 562 .<br />

Die in dieser Rechtssprechung statuierten Grundsätze lassen sich problemlos auf<br />

den vorliegenden Fall übertragen. Die Vergabe von besitzlosen Sicherungsmitteln<br />

dient zwar nicht <strong>der</strong> Werbung, wohl aber <strong>der</strong> Absatzför<strong>der</strong>ung 563 . Die Anwendung<br />

eines besitzlosen Sicherungsmittels macht es dem Sicherungsgeber zum einen<br />

möglich, finanziellen Rückhalt für weitere Investitionen zu schaffen und so für<br />

einen erhöhten Um- aber auch Absatz zu sorgen. Zum an<strong>der</strong>en bleibt ihm das Sicherungsgut<br />

erhalten, es kann weiter in den Produktionsprozess eingebunden werden<br />

und auf die Art weitere Absatzgüter erzeugen. Durch die Nichtanerkennung<br />

<strong>der</strong> deutschen Sicherungsübereignung ist ein deutscher Sicherungsgeber gezwungen,<br />

auf schuldrechtliche Sicherungssysteme zurückzugreifen, die zu einer Exportverteuerung<br />

führen o<strong>der</strong> für die Einhaltung <strong>der</strong> Formvorschriften zu sorgen, was<br />

ebenso eine Kostenintensivierung zur Folge hätte 564 . Es besteht damit für die deutschen<br />

Sicherungsparteien <strong>der</strong> Zwang, sich eines an<strong>der</strong>en Absatzsystems zu bedienen,<br />

was zu einer Kostensteigerung führt. Nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Oosthoek-<br />

Rechtssprechung läge eine tatsächliche Ungleichbehandlung vor, sodass ausnahmsweise<br />

auch eine Verkaufsmodalität zur Verletzung von Art. 28 EGB führen<br />

kann.<br />

562 EuGH 18.05.1993 – Rs C-126/91 Schutzverband gegen Unwesen in <strong>der</strong> Wirtschaft/Yves<br />

Rocher GmbH, EuZW 1993, 420, Erwägung 10.<br />

563 So im Ergebnis, jedoch ohne Begründung auch: Hoffmann, Verhaltenspflichten <strong>der</strong> Banken<br />

und Kreditversicherungsunternehmen, S. 32; Kieninger, Mobiliarsicherheiten im europäischen<br />

Binnenmarkt, S. 153.<br />

564 Siehe Seite 124ff.<br />

128

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!