15.02.2013 Aufrufe

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

den 752 . Diesen von Kreuzer entwickelten Vorschlag greift Kieninger auf 753 . Sie hält<br />

ein einheitliches Sicherungsrecht für schwer realisierbar und preferiert daher eine<br />

Trennung zwischen dem Eigentumsvorbehalt und den sonstigen Sicherungsrechten.<br />

Für Letztere befürwortet sie den Vorschlag Kreuzers, betrachtet diesen jedoch<br />

als ein notwendiges Durchgangsstadium auf dem Weg zu einer generellen Harmonisierung.<br />

Ebenfalls dem Vorschlag Kreuzers folgend – wenn auch nicht ausdrücklich<br />

– geschieht durch Seif 754 . Sie for<strong>der</strong>t ein internationales, alternativ neben das<br />

nationale Recht tretendes einheitliches Sicherungsrecht 755 . Dieses soll lediglich<br />

differenziert nach <strong>der</strong> Sicherungsintension ausgestaltet sein. Keine Notwendigkeit<br />

sieht sie jedoch in <strong>der</strong> Unterscheidung zwischen Eigentumsform und Verwertungsrechtsform<br />

des Sicherungsmittels 756 . Zur Publizitätswahrung schlägt sie die Eintragung<br />

<strong>der</strong> Sicherungsparteien, <strong>der</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung sowie einer Typenbeschreibung<br />

des Belastungsgegenstandes in ein Zentralregister vor 757 . Diese Ausschnitte<br />

aus <strong>der</strong> Literatur sollen einige Gedankengänge aufzeigen, ohne das Vollständigkeit<br />

angestrebt wird.<br />

3. Konsequenz: Rechtsangleichung auf nationaler Ebene<br />

Die Lösungsansätze waren daher auf europäischer und internationaler Ebene bisher<br />

nicht von Erfolg gekrönt. Die wenigen Ausnahmen durch das MLST und die<br />

UNIDROIT-Konvention für Luftfahrtausrüstung brachten für Deutschland jedoch<br />

keine Erleichterung <strong>der</strong> rechtlichen Situation, son<strong>der</strong>n führten gerade im Hinblick<br />

auf das MLST sogar noch zu einer Verschärfung <strong>der</strong> Isolation Deutschlands. Da<br />

auf internationaler Seite offensichtlich in absehbarer Zeit keine Hilfe zu erwarten<br />

ist, besteht für Deutschland <strong>der</strong>zeit als einzige erfolgversprechende Alternative die<br />

selbständige Angleichung des eigenen Rechts an den EU-Trend. Es ist aus internationaler<br />

Sicht für Deutschland daher durchaus empfehlenswert, das deutsche Mobiliarsicherungsrecht<br />

zu reformieren.<br />

Nun folgend soll deshalb das nie<strong>der</strong>ländische Recht vorgestellt werden, welches als<br />

die <strong>der</strong>zeit jüngste Rechtsordnung besitzlose Registerpfandrechte eingeführt hat<br />

und einen ähnlichen Ausgangspunkt wie Deutschland vorweisen kann. Mit Hilfe<br />

<strong>der</strong> dort gefundenen Erkenntnisse kann möglicherweise ein für Deutschland<br />

brauchbares Mobiliarsicherungssystem erarbeitet werden, welches sowohl die nationalen<br />

als auch die internationalen Schwächen ausgleichen kann.<br />

752 Kreuzer in: Festschrift für von Overbeck 1990, 613 (639).<br />

753 Kieninger, Mobiliarsicherheiten im europäischen Binnenmarkt, S. 231.<br />

754 Seif, Der Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten, 1997, S. 299ff., die den entwickelten<br />

Vorschlag jedoch nur aus den gefundenen Ergebnissen des Vergleiches zwischen<br />

<strong>der</strong> englischen und <strong>der</strong> deutschen Rechtsordnung zieht.<br />

755 Seif, Der Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten, 1997, S. 300.<br />

756 Seif, Der Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten, 1997, S. 301ff.<br />

757 Seif, Der Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten, 1997, S. 305ff.<br />

171

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!