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Das stille Pfandrecht der Niederlande - GWDG

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2. Teil – Die Sicherungsübereignung im internationalen Rechtsverkehr<br />

Cassis-Rechtsprechung stark eingeschränkt und würde drohen, leer zu laufen. In<br />

je<strong>der</strong> Maßnahme kann man mit mehr o<strong>der</strong> weniger starkem Begründungsaufwand<br />

eine tatsächliche Diskriminierung hineinlesen. Folge wäre wie<strong>der</strong>um, dass <strong>der</strong> Umwelt-<br />

und Verbraucherschutz im Rahmen von nationalen Regelungen nicht mehr<br />

vollständig gewährleistet werden kann – Regelungen mit diesem Schutzzweck<br />

könnten zu leicht unter Hinweis auf Art. 28 EGV außer Kraft gesetzt werden. Er<br />

fände seine Beachtung nahezu ausschließlich im Gemeinschaftsrecht und den daraus<br />

resultierenden Richtlinienumsetzungen. Wie jedoch eine Vielzahl von EuGH-<br />

Urteilen zeigen 601 , sind diese <strong>der</strong>zeit gar nicht befähigt, einen umfassenden Schutz<br />

zu bieten. Um die Cassis-Rechtsprechung somit nicht leer laufen zu lassen, ist man<br />

deshalb versucht, den Bereich, in dem eine Diskriminierung vorliegt, weiter einzuschränken<br />

und <strong>der</strong> „Rechtfertigung“ im Rahmen des Art. 28 EGV eine größere<br />

Bedeutung zukommen zu lassen.<br />

Diskriminierend sollen demnach nur die Maßnahmen sein, die entwe<strong>der</strong> eine rechtliche<br />

Ungleichbehandlung bewirken o<strong>der</strong> faktisch ungleich wirken, diese Ungleichwirkung<br />

jedoch zusätzlich bezwecken o<strong>der</strong> mangels an<strong>der</strong>er plausibler<br />

Gründe zu bezwecken scheinen 602 . Damit ist es möglich, trotz faktischer Ungleichbehandlung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Keck-Rechtsprechung eine unterschiedslose Maßnahme<br />

im Sinne <strong>der</strong> Cassis-Rechtsprechung anzunehmen, Letztere zur Anwendung zu<br />

berufen und den „Rechtfertigungsgründen“ des Umwelt- und Verbraucherschutzes<br />

so Geltung zu verschaffen. Diese Sichtweise <strong>der</strong> Literatur scheint sich mit <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung bestätigen zu lassen. In den Urteilen Kohll und Leclerc II spricht<br />

<strong>der</strong> EuGH von einer durch die Vorschriften hervorgerufenen „Marktabschottung“<br />

603 . Dadurch bringt er zum Ausdruck, dass er es für erwiesen hält, dass die<br />

Vorschriften gerade mit dem Zweck erlassen worden sind, den inländischen Markt<br />

vor ausländischen Einflüssen zu bewahren. Auch im Urteil Werbung für alkoholische<br />

Getränke führt er aus, dass keinerlei sachliche und plausible Gründe für die<br />

Zuordnung <strong>der</strong> Alkoholika in die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Gruppe ersichtlich sind und es<br />

daher den Anschein habe, als hätte die Regelung den alleinigen Zweck, den Binnenhandel<br />

zu begrenzen und den französischen Markt nach außen abzuschotten 604 .<br />

Rechtsprechung und Literatur scheinen daher einan<strong>der</strong> zu entsprechen, wenn sie<br />

davon ausgehen, dass eine faktische Diskriminierung nur dann zu einer unterschiedlichen<br />

Maßnahme führt, wenn diese Ungleichbehandlung bezweckt ist o<strong>der</strong><br />

dies zumindest den Anschein hat. Die vorliegend zur Nichtanerkennung <strong>der</strong> Siche-<br />

601 Hinsichtlich des Umweltschutzes vergleiche: EuGH 20.9.1988 Rs. 302/86 Dänische Pfandflaschenregelung,<br />

Slg. 1988, 4607ff.; EuGH 9.7.1992 – Rs. C-2/90 Abfall in Wallonien,<br />

Slg. 1992, I-4431; EuGH 13.3.2001 – Rs. C-379/98 Preussen Elektra, Slg. 2001, I-2099;<br />

hinsichtlich des Verbraucherschutzes vergleiche: EuGH 11.5.1989 – Rs. 76/86 Milchersatzerzeugnisse,<br />

Slg. 1989, 1021.<br />

602 Groeben/Thiesing/Ehlermann, EU-/EG-Vertrag Kommentar, Art. 30 Rn. 196; Kieninger,<br />

Mobiliarsicherheiten im Europäischen Binnenmarkt, 1996, S. 160.<br />

603 EuGH 6.11.1984 Rs. 177/83 Kohll/Ringelhan, Slg. 1984, 3651 (3663) Erw. 17; EuGH<br />

23.10.1984 Rs. 231/83 Leclerc II; Slg. 1985, 305 (322) Erw. 25.<br />

604 EuGH 10.6.1982 Rs. 152/78 Werbung für alkoholische Getränke, Slg. 1980, 2299 (2314)<br />

Erw. 13.<br />

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