Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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Der erzielbare Betrag <strong>der</strong> zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird in <strong>der</strong> Regel mit Hilfe eines Discounted-<br />
Cash-Flow-(DCF)-Verfahrens ermittelt. Dabei werden Prognosen hinsichtlich <strong>der</strong> Cashflows angestellt, die über die<br />
geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswertes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden.<br />
Der verwendete Abzinsungssatz berücksichtigt die mit dem Vermögenswert o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit verbundenen Risiken. <strong>Die</strong> ermittelten Cashflows spiegeln Annahmen des Managements wi<strong>der</strong> und werden<br />
durch externe Informationsquellen abgesichert.<br />
Zur Veräußerung gehaltene langfr<strong>ist</strong>ige Vermögenswerte werden als solche klassifiziert, wenn <strong>der</strong> zugehörige<br />
Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. <strong>Die</strong>se<br />
Vermögenswerte werden mit ihrem jeweiligen Buchwert o<strong>der</strong> mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich<br />
Veräußerungskosten bewertet und werden als „zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte“ klassifiziert. <strong>Die</strong>se Vermögenswerte<br />
werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertmin<strong>der</strong>ungen werden für diese Vermögenswerte<br />
grundsätzlich nur dann erfasst, wenn <strong>der</strong> beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwertes<br />
liegt.<br />
Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten <strong>ist</strong> die zuvor erfasste<br />
Wertmin<strong>der</strong>ung rückgängig zu machen. <strong>Die</strong> Zuschreibung <strong>ist</strong> dabei auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte<br />
erfassten Wertmin<strong>der</strong>ungen begrenzt. Sofern Pläne und Verkaufsaktivitäten für langfr<strong>ist</strong>ige Vermögenswerte<br />
nach dem Bilanzstichtag, jedoch vor <strong>der</strong> Freigabe des Abschlusses eingeleitet wurden, erfolgen die Angabepflichten<br />
zu den zu veräußernden Vermögenswerten im Anhang. <strong>Die</strong> Vermögenswerte werden im laufenden Konzernabschluss<br />
nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und die Abschreibungen erfolgen unverän<strong>der</strong>t planmäßig.<br />
5.7. Finanzanlagen<br />
Gewinn- o<strong>der</strong> Verlustanteile von at Equity bewerteten Joint Venture-Gesellschaften werden anteilig sowohl dem Konzernergebnis<br />
als auch dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert zugerechnet. In <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt<br />
im Finanzergebnis unter dem Posten „Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen“ ein separater Ausweis.<br />
5.7.1. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen<br />
<strong>Die</strong> im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen werden zum<br />
beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern kein notierter Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügbar <strong>ist</strong> und ein<br />
beizulegen<strong>der</strong> Zeitwert (Fair Value) nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden die Anteile zu Anschaffungskosten<br />
angesetzt.<br />
5.7.2. Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht gemäß IAS 28 nach <strong>der</strong> Equity-Methode bilanziert werden, werden<br />
gemäß IAS 39 mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Soweit dieser Wert nicht verfügbar <strong>ist</strong> bzw. nicht verlässlich<br />
bestimmt werden kann, werden die Anteile an assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet.<br />
5.7.3. Beteiligungen an Joint Ventures<br />
Beteiligungen an Joint Ventures, die nicht nach <strong>der</strong> Equity-Methode bilanziert werden, werden gemäß IAS 39 mit<br />
dem beizulegenden Zeitwert angesetzt o<strong>der</strong> quotenkonsolidiert. Sie werden dann zu Anschaffungskosten angesetzt,<br />
wenn für sie ein notierter Marktpreis auf einem aktiven Markt nicht verlässlich bestimmt o<strong>der</strong> ermittelt werden<br />
kann.<br />
5.7.4. Sonstige Anteile<br />
Sonstige Anteile werden gemäß IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Sofern kein notierter Marktpreis auf<br />
einem aktiven Markt verfügbar <strong>ist</strong> und ein beizulegen<strong>der</strong> Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden<br />
die Anteile zu Anschaffungskosten angesetzt.<br />
5.7.5. Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zur Kategorie „For<strong>der</strong>ungen<br />
und Kredite“ zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.<br />
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