Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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Sonstige Befugnisse<br />
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 5 <strong>der</strong> Satzung eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die als Anlage einen<br />
Katalog <strong>der</strong>jenigen Maßnahmen enthält, die <strong>der</strong> Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.<br />
Wesentliche Vereinbarungen, die unter <strong>der</strong> Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots<br />
stehen<br />
Wesentliche Vereinbarungen <strong>der</strong> Konzernmuttergesellschaft, <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG, München, die unter <strong>der</strong><br />
Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen. Indirekte Auswirkungen<br />
infolge eines Kontrollwechsels auf die Konzernmuttergesellschaft könnten hingegen Vereinbarungen <strong>der</strong><br />
Konzerntochtergesellschaft, <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> GmbH, München, haben, die im OEM-Geschäft eine Vielzahl von Verträgen<br />
abgeschlossen hat, die <strong>der</strong> Konzerngesellschaft die Beteiligung an Programmen, die mit den betreffenden<br />
Triebwerksprogrammen im Wettbewerb stehen (o<strong>der</strong> vergleichbaren Schubklassen angehören), untersagen o<strong>der</strong> ihr<br />
die Bereitstellung von Komponenten für konkurrierende Triebwerksprogramme verbieten (zum Beispiel: Kooperationsvertrag<br />
General Collaboration Agreement mit Pratt & Whitney und weitere mit OEMs abgeschlossene RRSP-<br />
Verträge).<br />
Ebenfalls indirekte Auswirkungen auf die Konzernmuttergesellschaft <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG, München, könnten<br />
Verträge von Konzerntochtergesellschaften im OEM- und MRO-Geschäft haben. <strong>Die</strong>se Verträge beinhalten Change<br />
of Control Klauseln, die den jeweiligen Vertragspartner beim Erwerb <strong>der</strong> Kontrolle über die Gesellschaft durch einen<br />
Dritten zur Kündigung berechtigen. Eine Reihe <strong>der</strong> Verträge <strong>der</strong> Gesellschaft gewähren Vertragspartnern beispielsweise<br />
ein Kündigungsrecht, wenn ein Wettbewerber <strong>der</strong> Vertragspartner einen bestimmten Prozentsatz <strong>der</strong> Stimmrechte<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft erwirbt (normalerweise 25 bis 30 % des Stamm- o<strong>der</strong> Grundkapitals).<br />
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots<br />
Für den Fall eines Übernahmeangebots wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Vorstands o<strong>der</strong> Arbeitnehmern getroffen.<br />
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