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Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines

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Sonstige Befugnisse<br />

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 5 <strong>der</strong> Satzung eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die als Anlage einen<br />

Katalog <strong>der</strong>jenigen Maßnahmen enthält, die <strong>der</strong> Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.<br />

Wesentliche Vereinbarungen, die unter <strong>der</strong> Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots<br />

stehen<br />

Wesentliche Vereinbarungen <strong>der</strong> Konzernmuttergesellschaft, <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG, München, die unter <strong>der</strong><br />

Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen. Indirekte Auswirkungen<br />

infolge eines Kontrollwechsels auf die Konzernmuttergesellschaft könnten hingegen Vereinbarungen <strong>der</strong><br />

Konzerntochtergesellschaft, <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> GmbH, München, haben, die im OEM-Geschäft eine Vielzahl von Verträgen<br />

abgeschlossen hat, die <strong>der</strong> Konzerngesellschaft die Beteiligung an Programmen, die mit den betreffenden<br />

Triebwerksprogrammen im Wettbewerb stehen (o<strong>der</strong> vergleichbaren Schubklassen angehören), untersagen o<strong>der</strong> ihr<br />

die Bereitstellung von Komponenten für konkurrierende Triebwerksprogramme verbieten (zum Beispiel: Kooperationsvertrag<br />

General Collaboration Agreement mit Pratt & Whitney und weitere mit OEMs abgeschlossene RRSP-<br />

Verträge).<br />

Ebenfalls indirekte Auswirkungen auf die Konzernmuttergesellschaft <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG, München, könnten<br />

Verträge von Konzerntochtergesellschaften im OEM- und MRO-Geschäft haben. <strong>Die</strong>se Verträge beinhalten Change<br />

of Control Klauseln, die den jeweiligen Vertragspartner beim Erwerb <strong>der</strong> Kontrolle über die Gesellschaft durch einen<br />

Dritten zur Kündigung berechtigen. Eine Reihe <strong>der</strong> Verträge <strong>der</strong> Gesellschaft gewähren Vertragspartnern beispielsweise<br />

ein Kündigungsrecht, wenn ein Wettbewerber <strong>der</strong> Vertragspartner einen bestimmten Prozentsatz <strong>der</strong> Stimmrechte<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft erwirbt (normalerweise 25 bis 30 % des Stamm- o<strong>der</strong> Grundkapitals).<br />

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots<br />

Für den Fall eines Übernahmeangebots wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Vorstands o<strong>der</strong> Arbeitnehmern getroffen.<br />

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