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Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines

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<strong>Die</strong> Abschlüsse <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung <strong>der</strong><br />

einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.<br />

Erstmalig im Geschäftsjahr angewendete Standards, Interpretationen und Än<strong>der</strong>ungen von Standards und<br />

Interpretationen<br />

Für das Geschäftsjahr 2007 wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) bzw. die Empfehlungen<br />

des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zugrunde gelegt, welche verpflichtend auf<br />

Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar 2007 beginnen.<br />

Von diesen Standards bzw. Interpretationen wurden – soweit für die Geschäftstätigkeit von <strong>MTU</strong> relevant –<br />

im Geschäftsjahr 2007 erstmals angewandt:<br />

– IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben)<br />

– IAS 1 (Än<strong>der</strong>ungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“)<br />

– IFRIC 7 (Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationslän<strong>der</strong>n“)<br />

– IFRIC 8 (Anwendungsbereich von IFRS 2)<br />

– IFRIC 9 (Neubeurteilung eingebetteter Derivate)<br />

– IFRIC 10 (Zwischenberichterstattung und Wertmin<strong>der</strong>ung)<br />

<strong>Die</strong> Anwendung dieser Standards bzw. Interpretationen erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften.<br />

Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend<br />

geson<strong>der</strong>t erläutert, erfolgte die Anwendung rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. <strong>Die</strong> Vorjahreszahlen wurden entsprechend<br />

angepasst.<br />

Im Einzelnen ergaben sich die nachfolgend aufgeführten Auswirkungen auf die im Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> aufgeführten<br />

Perioden:<br />

– IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben)<br />

IFRS 7 regelt die Angabepflichten über Finanzinstrumente sowohl von Industrieunternehmen als auch von Banken<br />

und ähnlichen Finanzinstitutionen. IFRS 7 ersetzt IAS 30 „Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen<br />

Finanzinstitutionen“ sowie die in IAS 32 „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“ enthaltenen Angabepflichten.<br />

<strong>Die</strong>se Neuregelung führte zu einer erheblichen Ausweitung <strong>der</strong> Anhangangaben zu Finanzinstrumenten<br />

in unserem Konzern. Im Einzelnen sind diese Anhangangaben unter Textziffer 5.9. dargestellt.<br />

– IAS 1 (Än<strong>der</strong>ungen von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“)<br />

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Veröffentlichung von IFRS 7<br />

„Finanzinstrumente: Angaben“ eine Än<strong>der</strong>ung des IAS 1 bekannt gemacht. Danach sind im Abschluss Informationen<br />

zu veröffentlichen, die den Abschlussadressaten eine Bewertung <strong>der</strong> Ziele, Methoden und Prozesse beim<br />

Kapitalmanagement ermöglichen. Im Einzelnen sind diese Angaben unter Textziffer 16.2. dargestellt.<br />

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