Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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Corporate Governance<br />
184<br />
Sonstiges<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.<br />
Gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Vorstände<br />
Der Teilwert <strong>der</strong> Pensionsverpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:<br />
Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstände<br />
Gebildete Rückstellungen für<br />
Pensionen und Anwartschaften<br />
Frühere Organmitglie<strong>der</strong> Stand 31.12.2007 Stand 31.12.2006 1)<br />
(Angaben in €)<br />
Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens 1.912.333,00 1.827.367,00<br />
Dr. Michael Süß 897.739,00 854.095,00<br />
Bernd Kessler 349.819,00 357.340,00<br />
Summe 3.159.891,00 3.038.802,00<br />
1) Vorjahr zu Vergleichszwecken an Teilwert angepasst.<br />
Vergütung des Aufsichtsrats<br />
<strong>Die</strong> Vergütung des Aufsichtsrats <strong>ist</strong> in <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG geregelt.<br />
Nach § 12 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG erhalten Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrats jährlich eine feste,<br />
nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 30.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats<br />
erhält das Dreifache, <strong>der</strong> Stellvertreter das Eineinhalbfache <strong>der</strong> festen Vergütung. <strong>Die</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Ausschüsse<br />
(Prüfungs- und Personalausschuss) erhalten jeweils weitere 10.000 €, die übrigen Mitglie<strong>der</strong> dieser Ausschüsse<br />
jeweils zusätzlich 5.000 € feste Vergütung. Ferner erhalten die Mitglie<strong>der</strong> des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats<br />
und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.000 € pro Sitzung, jedoch höchstens 3.000 € pro<br />
Tag. Auslagen, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf Bezüge entfallende<br />
Umsatzsteuer werden ersetzt.