Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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– <strong>Die</strong> Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Le<strong>ist</strong>ungen“ beinhaltet nunmehr neben Verpflichtungen<br />
gegenüber Dritten zusätzlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Le<strong>ist</strong>ungen gegenüber nahe stehenden<br />
Unternehmen, welche bislang unter den „übrigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wurden.<br />
– <strong>Die</strong> Pensionsverpflichtung <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> wurde im laufenden Geschäftsjahr erstmalig mit dem zum beizulegenden Zeitwert<br />
bewerteten Planvermögen <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> München Unterstützungskasse GmbH verrechnet. <strong>Die</strong> <strong>MTU</strong> München<br />
Unterstützungskasse GmbH erfüllte dabei die Voraussetzungen für das Vorliegen von Planvermögen und wird<br />
nicht in den Konzernabschluss einbezogen (siehe Textziffer 28.).<br />
2. Konsolidierungskreis<br />
2.1. Konsolidierungskreisän<strong>der</strong>ungen<br />
Zu neu gegründeten beziehungsweise verschmolzenen Tochtergesellschaften wird auf die Erläuterungen unter <strong>der</strong><br />
Textziffer 1.2.1. beziehungsweise 1.2.2. verwiesen.<br />
2.2. Tochterunternehmen<br />
In den Konzernabschluss <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG werden alle wesentlichen Unternehmen einbezogen,<br />
bei denen ein Beherrschungsverhältnis gegeben <strong>ist</strong>, weil die <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG die Mehrheit <strong>der</strong> Stimmrechte<br />
an diesen Tochterunternehmen innehat. <strong>Die</strong> Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Beherrschung besteht; sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben <strong>ist</strong>.<br />
2.3. Assoziierte Unternehmen<br />
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die <strong>MTU</strong> maßgeblichen Einfluss ausübt und die we<strong>der</strong> Tochterunternehmen<br />
noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Gesellschaften, bei denen die <strong>MTU</strong> somit direkt o<strong>der</strong> indirekt<br />
die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen, werden nach<br />
<strong>der</strong> Equity-Methode bilanziert beziehungsweise – sofern unwesentlich – zu Anschaffungskosten erfasst. Maßgeblicher<br />
Einfluss wird dann angenommen, wenn die <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG direkt o<strong>der</strong> indirekt 20 % o<strong>der</strong> mehr<br />
<strong>der</strong> Stimmrechte an einem Unternehmen besitzt.<br />
2.4. Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)<br />
Gemeinschaftsunternehmen sind Gesellschaften, über die mit einem an<strong>der</strong>en Unternehmen die gemeinsame<br />
Führung ausgeübt wird. Sofern Anteile an Gemeinschaftsunternehmen für den Konzernabschluss wesentlich sind,<br />
werden Joint Ventures anteilsmäßig (quotal) o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Equity-Methode in den Konzernabschluss integriert.<br />
2.5. Nicht wesentliche Unternehmensbeteiligungen<br />
Fünf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, drei Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie eine sonstige<br />
Beteiligung an Unternehmen werden nicht nach <strong>der</strong> Equity-Methode bewertet und auch nicht nach <strong>der</strong> Quotenkonsolidierung<br />
einbezogen. Deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns <strong>ist</strong> insgesamt<br />
von untergeordneter Bedeutung. <strong>Die</strong>se Beteiligungen sind mit den jeweiligen Anschaffungskosten im Konzernabschluss<br />
enthalten (at cost).<br />
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