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Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines

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38.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen<br />

38.2.1. Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen<br />

Neben Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aus Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Büro- und sonstige Einrichtungen.<br />

<strong>Die</strong> Verträge haben Laufzeiten von einem bis zu achtzehn Jahren und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Kaufoptionen<br />

sowie Preisanpassungsklauseln. Im Rahmen <strong>der</strong> Miet- und Leasingverträge wurden im laufenden<br />

Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 16,3 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) aufwandswirksam erfasst. <strong>Die</strong> Summe <strong>der</strong><br />

künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Mietverträgen und Operating Leases setzt sich nach Fälligkeiten<br />

wie folgt zusammen:<br />

Zahlungsverpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen<br />

in Mio. € 31.12.2007 31.12.2006 31.12.2005<br />

Summe <strong>der</strong> künftigen Mindestleasing- und<br />

Mietzahlungen aus operativen Leasingverhältnissen<br />

Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11,3 9,9 8,4<br />

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 14,2 20,1 16,0<br />

Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 4,1 3,0 2,1<br />

38.2.2. Verpfändete Wertpapiere<br />

Im Zusammenhang mit Leasingverpflichtungen hatte <strong>der</strong> Konzern bisher Wertpapiere in Höhe von 2,5 Mio. €<br />

zugunsten <strong>der</strong> Nord/LB Norddeutsche Landesbank, Hannover, verpfändet. <strong>Die</strong>se Verpfändung <strong>ist</strong> mit Wirkung zum<br />

31. Dezember 2007 aufgehoben.<br />

38.2.3. Bestellobligo<br />

<strong>Die</strong> sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Investitionen und für Wartungsverträge und<br />

allgemeine Betriebsaufwendungen bewegen sich im geschäftsüblichen Rahmen.<br />

39. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

<strong>Die</strong> Kapitalflussrechnungen zeigen, wie sich die Flüssigen Mittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres verän<strong>der</strong>t<br />

haben. Entsprechend IAS 7 (Cashflow Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus Geschäftstätigkeit und aus<br />

Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden (siehe Konzern-Kapitalflussrechnung).<br />

Der in <strong>der</strong> Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesenen Flüssigen<br />

Mittel, d.h. Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere, soweit sie eine ursprüngliche<br />

Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten aufweisen.<br />

<strong>Die</strong> Cashflows aus <strong>der</strong> Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen direkt ermittelt.<br />

Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresüberschuss indirekt abgeleitet.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Verän<strong>der</strong>ungen von Bilanzpositionen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> betrieblichen Geschäftstätigkeit um Effekte aus Konsolidierungskreisän<strong>der</strong>ungen bereinigt.<br />

<strong>Die</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> betreffenden Bilanzpositionen können daher nicht mit den entsprechenden Werten auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.<br />

40. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen<br />

29,6 33,0 26,5<br />

Für Beziehungen und Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind beson<strong>der</strong>e Angaben zu<br />

tätigen. <strong>Die</strong> verbundenen Unternehmen werden im Anteilsbesitz (Textziffer 40.1.2.) dargestellt. Als „related Parties“<br />

im Sinne des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ kommen neben<br />

dem Vorstand grundsätzlich <strong>der</strong> Aufsichtsrat sowie die Anteilseigner in Betracht.<br />

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