Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat <strong>der</strong> Konzern von <strong>der</strong> Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen<br />
bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten<br />
(„Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss“) zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht.<br />
Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten<br />
Finanzielle Verbindlichkeiten sind in <strong>der</strong> Folge – mit Ausnahme <strong>der</strong>ivativer Finanzinstrumente – grundsätzlich mit<br />
den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung <strong>der</strong> Effektivzinsmethode zu bewerten („Financial Liabilities<br />
Measured at Amortised Cost; FLAC“).<br />
5.13. Derivative Finanzinstrumente<br />
<strong>Die</strong> <strong>MTU</strong> setzt <strong>der</strong>ivative Finanzinstrumente zur Absicherung <strong>der</strong> aus operativen Tätigkeiten und Finanztransaktionen<br />
resultierenden Währungs-, Zins- und Preisrisiken ein.<br />
<strong>Die</strong> <strong>der</strong>ivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />
<strong>Die</strong> Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter <strong>der</strong>ivativer<br />
Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. <strong>Die</strong>ser Wert kann positiv o<strong>der</strong> negativ sein. Liegen keine Marktwerte<br />
vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong>ivativer Finanzinstrumente <strong>ist</strong> zu unterscheiden, ob eine Sicherungsbeziehung<br />
zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft besteht. Nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39<br />
eingebundene <strong>der</strong>ivative Finanzinstrumente sind zwingend als „zu Handelszwecken gehalten (Held for Trading)“ einzustufen<br />
und damit erfolgswirksam mit den beizulegenden Zeitwerten zu bilanzieren. Sind diese negativ, führt dies<br />
zum Ansatz unter den finanziellen Verbindlichkeiten („Financial Liabilities Held for Trading; FLHfT“).<br />
Hedge-Accounting (Sicherungsbeziehungen)<br />
Für <strong>der</strong>ivative Finanzinstrumente entspricht <strong>der</strong> beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die <strong>MTU</strong> bei Beendigung des<br />
Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entwe<strong>der</strong> erhalten würde o<strong>der</strong> zahlen müsste. <strong>Die</strong>ser wird unter Anwendung<br />
<strong>der</strong> zum Abschlussstichtag relevanten Wechselkurse, Zinssätze und Bonitäten <strong>der</strong> Vertragspartner berechnet.<br />
Für die Erfassung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in <strong>der</strong> Gewinn- und<br />
Verlustrechnung o<strong>der</strong> erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – <strong>ist</strong> entscheidend, ob das <strong>der</strong>ivative Finanzinstrument<br />
in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden <strong>ist</strong>. Liegt kein Hedge-Accounting vor,<br />
sind die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> beizulegenden Zeitwerte <strong>der</strong> <strong>der</strong>ivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu<br />
erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird <strong>der</strong> Sicherungszusammenhang<br />
als solcher bilanziert.<br />
<strong>Die</strong> <strong>MTU</strong> wendet Vorschriften für Sicherungsmaßnahmen gemäß IAS 39 (Cashflow-Hedge-Accounting) zur Sicherung<br />
künftiger Zahlungsströme an. <strong>Die</strong>s min<strong>der</strong>t Volatilitäten in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung. <strong>Die</strong> <strong>MTU</strong> erfüllt<br />
hierzu die strengen Voraussetzungen des IAS 39 an das Hedge-Accounting. Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme<br />
werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem<br />
Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie <strong>der</strong> Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung<br />
<strong>der</strong> Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden zukünftigen Transaktionen als auch die Einschätzung<br />
des Grads <strong>der</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden<br />
fortlaufend auf ihre Effektivitäten hin überwacht.<br />
Mit Hilfe <strong>der</strong> Cashflow-Absicherung werden künftige Zahlungsströme aus Grundgeschäften gegen Währungsschwankungen<br />
abgesichert. Liegt ein Cashflow-Hedge vor, wird <strong>der</strong> effektive Teil <strong>der</strong> Wertän<strong>der</strong>ung des Sicherungsinstruments<br />
bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital<br />
(als Sicherungsrücklage im kumulierten übrigen Eigenkapital) und unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst.<br />
Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit <strong>der</strong> Ergebniswirkung des abgesicherten<br />
Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil <strong>der</strong> Wertän<strong>der</strong>ung des Sicherungsinstruments <strong>ist</strong> sofort erfolgswirksam im<br />
Finanzergebnis zu erfassen.<br />
Der nicht durch das Grundgeschäft gedeckte Teil <strong>der</strong> Marktwertverän<strong>der</strong>ungen wird unmittelbar im Finanzergebnis<br />
berücksichtigt. Kann entgegen <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> üblichen Praxis kein Hedge-Accounting angewendet werden, wird<br />
die Marktwertän<strong>der</strong>ung des Sicherungsgeschäfts ergebniswirksam erfasst.<br />
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