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Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines

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Bestimmungen über die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung<br />

Jede Satzungsän<strong>der</strong>ung bedarf eines Beschlusses <strong>der</strong> Hauptversammlung (§ 179 AktG). <strong>Die</strong>se Beschlüsse werden<br />

gemäß <strong>der</strong> Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erfor<strong>der</strong>lich <strong>ist</strong>, mit einfacher<br />

Kapitalmehrheit gefasst – falls nicht das Gesetz zwingend etwas an<strong>der</strong>es vorschreibt (§ 18 Absatz 1). <strong>Die</strong> Befugnis<br />

zu Än<strong>der</strong>ungen, die nur die Fassung betreffen, wie zum Beispiel Än<strong>der</strong>ungen des Grundkapitals infolge Ausnutzung<br />

genehmigten Kapitals, <strong>ist</strong> laut Satzung dem Aufsichtsrat übertragen worden (§ 13). Satzungsän<strong>der</strong>ungen werden mit<br />

Eintragung in das Handelsreg<strong>ist</strong>er wirksam (§ 181 Absatz 3 AktG).<br />

Befugnisse des Vorstands, insbeson<strong>der</strong>e zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien<br />

Genehmigtes Kapital<br />

Der Vorstand wurde in <strong>der</strong> Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe<br />

neuer Aktien gegen Geldeinlagen, bei dem genehmigten Kapital II auch gegen Sacheinlagen, zu erhöhen. Zum<br />

31. Dezember 2007 verfügte die <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG über ein genehmigtes Kapital von 24.750.000 €,<br />

welches bis zum 29. Mai 2010 begeben werden kann.<br />

Genehmigtes Kapital I<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>ist</strong> ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

durch Ausgabe neuer, auf den Namen lauten<strong>der</strong> Stückaktien gegen Bareinlage einmalig o<strong>der</strong> mehrmals um bis<br />

zu insgesamt 5,5 Mio. € zu erhöhen.<br />

Genehmigtes Kapital II<br />

Der Vorstand <strong>ist</strong> ferner ermächtigt, das Grundkapital bis zum 29. Mai 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch<br />

Ausgabe neuer, auf den Namen lauten<strong>der</strong> Stückaktien gegen Bar- und/o<strong>der</strong> Sacheinlage einmalig o<strong>der</strong> mehrmals<br />

um bis zu insgesamt 19,25 Mio. € zu erhöhen.<br />

Wandel- und Optionsanleihen<br />

Der Vorstand wurde in <strong>der</strong> Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 ermächtigt, bis zum 29. Mai 2010 mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats einmalig o<strong>der</strong> mehrmals auf den Inhaber o<strong>der</strong> auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen,<br />

Optionsschuldverschreibungen, Genussscheine o<strong>der</strong> Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen<br />

dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit o<strong>der</strong> ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag<br />

von bis zu 750.000.000 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen<br />

und/o<strong>der</strong> Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte in auf den Namen lautende Aktien <strong>der</strong><br />

Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu 19.250.000 € nach näherer Maßgabe <strong>der</strong><br />

Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. <strong>Die</strong> Schuldverschreibungen können in Euro o<strong>der</strong> – in entsprechendem<br />

Gegenwert – in einer an<strong>der</strong>en gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben<br />

werden. Sie können auch durch eine unmittelbare o<strong>der</strong> mittelbare Beteiligungsgesellschaft <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong><br />

Holding AG ausgegeben werden; in einem solchen Fall <strong>ist</strong> <strong>der</strong> Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- und<br />

Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG zu gewähren.<br />

In <strong>der</strong> Hauptversammlung vom 30. Mai 2005 wurde klargestellt, dass die in vorgenanntem Beschluss vorgesehene<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Ausgabe <strong>der</strong> Schuldverschreibungen durch eine unmittelbare o<strong>der</strong> mittelbare Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>MTU</strong> <strong>Aero</strong> <strong>Engines</strong> Holding AG ausschließlich die Ausgabe durch Konzernunternehmen im Sinne von § 18<br />

AktG zum Zwecke <strong>der</strong> Befriedigung eines Konzernfinanzierungsinteresses erfasst.<br />

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