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Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines

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Konzernanhang<br />

96<br />

5.14. Latente Steuern<br />

Aktive und passive latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen <strong>der</strong> Steuerbilanzen<br />

und <strong>der</strong> Konzernbilanz gebildet („Balance Sheet Liability Method“) und für Verlustvorträge angesetzt. Aktive<br />

latente Steuern werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich <strong>ist</strong>, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein<br />

wird, gegen das die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. <strong>Die</strong> Berechnungen <strong>der</strong> aktiven und<br />

passiven latenten Steuern werden auf <strong>der</strong> Grundlage des zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Umkehrung <strong>der</strong> temporären Differenzen<br />

gültigen Steuersatzes vorgenommen. Zu den Auswirkungen <strong>der</strong> Unternehmenssteuerreform und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Verringerung <strong>der</strong> zum Bilanzstichtag bestehenden Steuerlatenzen wird auf Textziffer 14. verwiesen. Für die<br />

Bewertung <strong>der</strong> latenten Steuern werden die zum Abschlussstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften<br />

herangezogen. Eine Verrechnung von aktiven mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit die in IAS 12.74<br />

genannten Voraussetzungen vorliegen.<br />

5.15. Pensionsverpflichtungen<br />

<strong>Die</strong> Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method)<br />

gemäß IAS 19 (Employee Benefits) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten<br />

Renten und erworbenen Anwartschaften, son<strong>der</strong>n auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern<br />

bei vorsichtiger Einschätzung <strong>der</strong> relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. <strong>Die</strong> Bewertung beruht auf versicherungsmathematischen<br />

Gutachten. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erst erfolgswirksam<br />

verrechnet, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10 % (Zielkorridor) des Verpflichtungsumfangs liegen. In<br />

diesem Fall werden sie über die künftige durchschnittliche Restdienstzeit <strong>der</strong> Belegschaft verteilt. <strong>Die</strong> Aufwendungen<br />

aus <strong>der</strong> Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen werden geson<strong>der</strong>t im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen<br />

Aufwendungen aus <strong>der</strong> Dotierung <strong>der</strong> Pensionsverpflichtungen werden den Kosten <strong>der</strong> betroffenen Funktionsbereiche<br />

zugeordnet.<br />

5.16. Übrige Rückstellungen<br />

<strong>Die</strong> übrigen Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme<br />

wahrscheinlich <strong>ist</strong> und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig<br />

schätzbar <strong>ist</strong>. Bei <strong>der</strong> Bewertung von Rückstellungen mit Eigenle<strong>ist</strong>ungsbestandteilen – insbeson<strong>der</strong>e bei Gewährle<strong>ist</strong>ungen<br />

und fehlenden Kosten – fließen grundsätzlich alle Kostenbestandteile ein, die auch im Vorratsvermögen<br />

aktiviert werden. Langfr<strong>ist</strong>ige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf<br />

den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. <strong>Die</strong> Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen sind<br />

gemäß versicherungsmathematischer Gutachten nach IAS 19 bewertet.<br />

5.17. Eventualschulden und Eventualfor<strong>der</strong>ungen<br />

Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -for<strong>der</strong>ungen) sind mögliche Verpflichtungen o<strong>der</strong> Vermögenswerte,<br />

die aus Ereignissen <strong>der</strong> Vergangenheit resultieren und <strong>der</strong>en Ex<strong>ist</strong>enz durch das Eintreten o<strong>der</strong> Nichteintreten eines<br />

o<strong>der</strong> mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt <strong>ist</strong>, die nicht vollständig unter Kontrolle <strong>der</strong> <strong>MTU</strong> stehen.<br />

Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen <strong>der</strong> Vergangenheit resultieren, bei<br />

denen <strong>der</strong> Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich <strong>ist</strong> o<strong>der</strong> bei denen <strong>der</strong><br />

Umfang <strong>der</strong> Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene<br />

und identifizierte Verpflichtungen aus Eventualschulden werden angesetzt, wenn ihr beizulegen<strong>der</strong> Zeitwert<br />

verlässlich bewertet werden kann. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Eventualschulden mit dem höheren<br />

<strong>der</strong> beiden Werte angesetzt: (a) dem Betrag <strong>der</strong> als Rückstellung angesetzt würde, (b) dem um die tatsächlichen<br />

Zahlungsmittelzu- und -abflüsse fortgeführten erstmalig angesetzten Betrag. Sofern <strong>der</strong> Rückstellungsansatz Anwendung<br />

findet, erfolgt eine marktübliche Aufzinsung <strong>der</strong> Barwertverpflichtung.<br />

Eventualfor<strong>der</strong>ungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich<br />

<strong>ist</strong>, werden im Konzernanhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualfor<strong>der</strong>ungen,<br />

sofern <strong>der</strong>en Zufluss wahrscheinlich <strong>ist</strong>.

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