Die Zukunft der Triebwerke ist heute. - MTU Aero Engines
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– IFRIC 12 (<strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungskonzessionen)<br />
<strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungskonzessionen sind Vereinbarungen, bei denen eine Regierung o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e staatliche Körperschaft<br />
Verträge mit privaten Unternehmen zur Bereitstellung öffentlicher <strong>Die</strong>nste wie z.B. dem Bau von Straßen,<br />
Flughäfen o<strong>der</strong> Krankenhäusern abschließt. <strong>Die</strong> Verfügungsmacht über die Vermögenswerte liegt bei <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand, während das Unternehmen vertraglich zum Bau, dem Betrieb und für die Instandhaltung verpflichtet<br />
<strong>ist</strong>. IFRIC 12 unterscheidet zwei Arten von <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungskonzessionen: Im ersten Fall erhält das Unternehmen<br />
von <strong>der</strong> Regierung für die Bereitstellung <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nste ein vertragliches Recht auf Geld o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
finanzielle Vermögenswerte. In diesem Fall <strong>ist</strong> für die <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungskonzession ein finanzieller Vermögenswert<br />
anzusetzen. In zweiten Fall erhält das Unternehmen das Recht, Gebühren von den Nutzern <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Die</strong>nste<br />
zu verlangen. In diesem Fall <strong>ist</strong> ein immaterieller Vermögenswert anzusetzen.<br />
Hat das Unternehmen sowohl ein vertragliches Anrecht auf Geld o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e finanzielle Vermögenswerte als<br />
auch das Recht, Gebühren zu verlangen, so <strong>ist</strong> in Höhe des vertraglichen Rechts auf Geld o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e finanzielle<br />
Vermögenswerte ein finanzieller Vermögenswert anzusetzen und für die zukünftig erwarteten Einzahlungen aus<br />
Gebühren ein immaterieller Vermögenswert. <strong>Die</strong>se Interpretation <strong>ist</strong> erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die<br />
am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar 2008 beginnen.<br />
– IFRIC 13 (Kundenbonusprogramme)<br />
<strong>Die</strong> Interpretation regelt die Bilanzierung von Kundenbonusprogrammen. <strong>Die</strong>se auch als Kundentreueprogramme<br />
o<strong>der</strong> Kundenbindungsprogramme bezeichneten Marketingmaßnahmen sollen dazu beitragen, Kunden an das<br />
Unternehmen zu binden. <strong>Die</strong> Unternehmen gewähren ihren Kunden beim Kauf von Gütern o<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungen<br />
Prämien o<strong>der</strong> Bonuspunkte, die diese gegen kostenlose o<strong>der</strong> preisreduzierte Güter o<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstle<strong>ist</strong>ungen eintauschen<br />
können. Bisher gab es nach IFRS keine Regelungen zur Bilanzierung von Kundenbonusprogrammen, was<br />
dazu führte, dass diese in <strong>der</strong> Praxis recht unterschiedlich bilanziert wurden. Zielsetzung des IFRIC 13 vor diesem<br />
Hintergrund war es, die Bilanzierung von Kundenbonusprogrammen zu vereinheitlichen. IFRIC 13 verlangt nunmehr<br />
eine Bilanzierung von Kundenbonusprogrammen nach IAS 18.13, d.h. als Mehrkomponentengeschäft. <strong>Die</strong>se<br />
Interpretation <strong>ist</strong> erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar 2008 beginnen.<br />
– IFRIC 14 (IAS 19 – <strong>Die</strong> Begrenzung des Ansatzes von Vermögenswerten, Verpflichtung zu Mindestbeitragszahlungen<br />
und ihr Zusammenspiel)<br />
IFRIC 14 gibt eine allgemeine Anleitung dazu, wie bzw. in welcher Höhe ein Überschuss bei <strong>der</strong> Berechnung von<br />
Pensionsrückstellungen nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt werden soll. Ferner wird in IFRIC 14 erläutert,<br />
wie die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen (bzw. ein möglicher Vermögenswert aus Pensionen) durch gesetzliche<br />
o<strong>der</strong> vertragliche Mindestbeitragszahlungen beeinflusst werden kann. <strong>Die</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Interpretation<br />
IFRIC 14 soll die <strong>der</strong>zeitige Bilanzierungspraxis standardisieren und sicherstellen, dass die Unternehmen<br />
die aus <strong>der</strong> Pensionsberechnung resultierenden Vermögenswerte stetig bilanzieren. <strong>Die</strong>se Interpretation <strong>ist</strong> erstmals<br />
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar 2008 beginnen.<br />
– IAS 23 (Än<strong>der</strong>ung des IAS 23 „Fremdkapitalkosten“)<br />
<strong>Die</strong> wesentliche Än<strong>der</strong>ung des Standards betrifft die Streichung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die dem<br />
Erwerb, dem Bau o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugeordnet werden können,<br />
direkt als Aufwand zu erfassen. Unternehmen müssen demnach zukünftig solche Fremdkapitalkosten als Teil <strong>der</strong><br />
Anschaffungskosten <strong>der</strong> qualifizierten Vermögenswerte aktivieren. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt in<br />
diesem Zusammenhang vor, wenn ein beträchtlicher Zeitraum erfor<strong>der</strong>lich <strong>ist</strong>, um den Vermögenswert in seinen<br />
beabsichtigten gebrauchs- o<strong>der</strong> verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der geän<strong>der</strong>te Standard verlangt nicht die<br />
Aktivierung von Fremdkapitalkosten für Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden, und für Vorräte,<br />
die regelmäßig in großen Mengen hergestellt o<strong>der</strong> produziert werden, auch wenn <strong>der</strong> Zeitraum bis zum verkaufsfähigen<br />
Zustand wesentlich <strong>ist</strong>. Der geän<strong>der</strong>te IAS 23 <strong>ist</strong> erstmals auf Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte,<br />
<strong>der</strong>en Anfangszeitpunkt für die Aktivierung am o<strong>der</strong> nach dem 1. Januar 2009 liegt, anzuwenden.<br />
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