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(Sitz <strong>de</strong>r Regierung in Düsseldorf) einverleibt. Von 1806 bis 1813 hatten wir eine<br />

französische Verwaltung. Bei <strong>de</strong>r Neuordnung <strong>de</strong>r Dinge in 1815 wur<strong>de</strong>n wir mit Südnassau<br />

zum Herzogtum Nassau vereinigt; Sitz <strong>de</strong>r Regierung in Wiesba<strong>de</strong>n, Einteilung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s in<br />

Ämter; wir gehörten zum Amt Herborn, wie auch vorher. Als im Jahre 1866 <strong>de</strong>r Herzog Adolf<br />

in <strong>de</strong>m Streite zwischen Österreich und Preußen auf die <strong>Seite</strong> <strong>de</strong>s ersteren trat und Preußen<br />

siegte, verlor er sein Land. Wir wur<strong>de</strong>n preußisch, wenn auch ungern. Das Herzogtum Nassau<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n preußischen Regierungsbezirk Wiesba<strong>de</strong>n umgewan<strong>de</strong>lt. Die seitherigen bei<strong>de</strong>n<br />

Ämter Herborn und Dillenburg bil<strong>de</strong>ten seit 1884 Dillkreis, und unsere nächste<br />

Verwaltungsbehör<strong>de</strong> kam damals von Herborn nach Dillenburg. die Revolution in 1912<br />

machte Preußen zu einem Volksstaat.<br />

Erste urkundliche Erwähnung von Breitscheid und Erdbach<br />

August Becker gibt in seinen „Beiträgen zur Sie<strong>de</strong>lungskun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s hohen Westerwal<strong>de</strong>s“ als<br />

Jahr <strong>de</strong>s ersten Auftretens <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Dörfer Breitscheid und Erdbach 1190 an. Das ist ein<br />

Irrtum. Die Urkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Staatsarchives Wiesba<strong>de</strong>n, welche hier in Frage kommt, nämlich die<br />

Schenkungsurkun<strong>de</strong> <strong>de</strong>s nassauischen Grafen Heinrichs <strong>de</strong>s Reichen über eine Zuwendung an<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>n, ist zwar ohne Zeitangabe, gehört aber ihrem Inhalt und ihren äußern<br />

Merkmalen noch in die Jahre 1230/31. Graf Ruprecht war um diese Zeit von <strong>de</strong>r<br />

gemeinschaftlichen Regierung mit seinem Bru<strong>de</strong>r Hech. zurückgetreten und hatte sich in <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>n aufnehmen lassen. Heinrich war nun Alleinherrscher über die sich von<br />

Rhein bis zur Sieg aus<strong>de</strong>hnen<strong>de</strong>n nassauischen Gebietsteile. Ohnehin frommen Hütejungen<br />

huldigend, überließ er nunmehr, auch gleichsam als Abfindung und Mitgift für seinen Bru<strong>de</strong>r,<br />

<strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>n zum Besten seines Hospitals zu Jerusalem die Einkünfte aus 13 freien<br />

Dörfern seiner Grafschaft. Darunter befan<strong>de</strong>n sich auch Breitscheid und Erdbach. – Die<br />

einzigen aus <strong>de</strong>r Herborner Mark. – Der Eingang unserer Urkun<strong>de</strong>, die in lateinischer Sprache<br />

abgefasst ist, lautet in <strong>de</strong>utscher Übersetzung: „ Heinrich, von Gottes Gna<strong>de</strong>n Graf von<br />

Nassau, entbietet allen Christergebenen Heil in allen Heil. Ihr in eurer Gesamtheit sollt<br />

hiermit erfahren, daß wir zur Ehre <strong>de</strong>s allmächtigen Gottes und seiner ruhmreichen Gebärerin<br />

einige freie Dörfer nach freiem Ermessen übergeben haben zugleich auch für <strong>de</strong>n Anteil<br />

unsers Bru<strong>de</strong>r Robert mit allem Recht und mit allen ihren Frondiensten für immer <strong>de</strong>m<br />

Hospital <strong>de</strong>r heiligen Jungfrau Maria <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>ns zu Jerusalem, nämlich Frickhofen<br />

usw. „ Nun folgt die gruppenweise Aufführung <strong>de</strong>r Dörfer und was je<strong>de</strong> Gruppe jährlich in<br />

Kölner Münze zu entrichten hat. Der unsere Dörfer betreffen<strong>de</strong> Abschnitt lautet wörtlich:<br />

„item supreior Vrefe et Vrefe inferior, Totsheim, Budinscheit et Erdinebach, solventes tres<br />

marcas ipsius monete, ad omne jus, auf <strong>de</strong>utsch: ferner ziehen Ober- und Nie<strong>de</strong>raueroff,<br />

Dotzheim, Breitscheid und Erdbach zusammen drei Mark <strong>de</strong>sselben Gel<strong>de</strong>s zu allem Recht. –<br />

Da Graf Heinrich im Jahre 1231 auch die Herborner Kirche <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Or<strong>de</strong>n schenkte,<br />

so leisteten unsere Dörfer jetzt zweifach Abgaben an ihn: als weltliche Gemein<strong>de</strong>n und als<br />

Glie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Herborner Kirche. (Dieses Kapitel wur<strong>de</strong> gedruckt in „Oranein-Nassau“ I,5)<br />

Zur Siedlungskun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Heimat<br />

Wann können die Ortsgründungen erfolgt sein?<br />

Wer danach ringt, daß ihm die Vergangenheit <strong>de</strong>r Heimat zum Erlebnis wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r möchte<br />

auch gern über die Anfänge ihrer Geschichte unterrichtet sein, über die Zeit und die näheren<br />

Umstän<strong>de</strong> ihrer Besie<strong>de</strong>lung. Aber wir sind nicht so glücklich, bezüglich <strong>de</strong>r Dörfer unserer<br />

Gegend etwas Sicheres darüber zu wissen. Die ersten Jahrhun<strong>de</strong>rte ihres Daseins liegen im<br />

geschichtslosem Dunkel; keine Urkun<strong>de</strong> gibt uns Aufschluß über dies Frühzeit. Doch sind die<br />

Geschichtsforscher nicht ohne jeglichen Anhalt, wenn sie die Zeit <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r

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