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Seite 4 - Alt-breitscheid.de

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darüber von bei<strong>de</strong>n <strong>Seite</strong>n gewählt haben, vereinigt haben, in dieser Weise gütlich und<br />

freundlich gegeneinan<strong>de</strong>r gerichtet und gesonnen zu sein, wie hernach geschrieben steht. Zum<br />

ersten sollen wir Nachbarn (d.h. Einwohner) von Breitscheid ihm vorgenannten Herrn Caplan<br />

Conrad und seinen Nachkömmlingen kaufen eine halbe Mark (Eine Mark kölnischer<br />

Währung hatte nach Menke im Jahre 1249 einen Wert von 6 Gul<strong>de</strong>n) Gel<strong>de</strong>s zwischen ... und<br />

Sankt Michaelistag; nun allernächst kommt vom Gut <strong>de</strong>r Heiligen (d.h. vom Vermögen <strong>de</strong>r<br />

Kirche.) dieselbe halbe Mark soll alle Jahre fallen ewiglich einem Caplan zu Breitscheid auf<br />

<strong>de</strong>n vorgenannten Michaelistag, und er nur alle die Kaplane, die nach ihm kommen, sollen um<br />

die halbe Mark Gel<strong>de</strong>s uns und unsern Nachkömmlingen unser Weihwasser segnen, heilige<br />

Tage kün<strong>de</strong>n und alle die Rechte tun, die wir von gna<strong>de</strong>n haben von einem Perner von<br />

Herborn, darum wir ihm alle Jahre geben ein Malter Haber zu Gülte. Nur plange wir ihn die<br />

halbe Mark nit kaufen, wie vorgeschrieben steht, so sollen wir sie ihm reichen vom Gut <strong>de</strong>r<br />

Heiligen alle Jahre son<strong>de</strong>r arglist. Nur ich, Conrad, vorgenannter Caplan zu Breitscheid, und<br />

meine Nachkömmlinge preisen und geloben ihnen dieselben Rechte und Gna<strong>de</strong> zu tun, die sie<br />

haben von einem perner von Herborn, und soll <strong>de</strong>r Schilling Gel<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r da fällt an Hermann<br />

Dannen von Ober-Erbach, fällig auf Sankt Michaelistag, <strong>de</strong>m Caplan zu Breitscheid<br />

(gehören). Auch <strong>de</strong>n Bezirk, <strong>de</strong>n Herr Conrad von <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rhabe (<strong>de</strong>m Pfarrgut) an Hof,<br />

Garten o<strong>de</strong>r an Wiesen in Breitscheid genommen hat, soll die Gemein<strong>de</strong> nit min<strong>de</strong>rn, und er<br />

soll es auch nit mehren, er kaufe es <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r es wer<strong>de</strong> ihm gegeben und es sei dann mit<br />

unserm guten Willen. Auch soll Herr Conrad und seine Nachkömmlinge unser geschworen<br />

Märkerecht haben. Sie sollen uns rügen (bei Verletzungen <strong>de</strong>s Märkerrechts), wir sollen sie<br />

min<strong>de</strong>r rügen, und sollen gleich uns büßen und mir gleich ihnen. Und wenn an<strong>de</strong>re unserer<br />

Markgenossen Holz austeilen, so sollen wir auch <strong>de</strong>m Caplan und seinen Nachfolgern Holz<br />

geben, und zwar soviel wie <strong>de</strong>nen, die am meisten bekommen, und wenn sie reymer, d.h.<br />

weniger Holz fällen son<strong>de</strong>r Arglist, so sollen wir es <strong>de</strong>m Kaplanen ersetzen aus unsrer<br />

gemeinen Mark (Gemein<strong>de</strong>wald). Der Kaplan soll <strong>de</strong>n Raum, <strong>de</strong>n er em Turm mit einem<br />

Kasten umfasst, vollfahren in <strong>de</strong>r Weite und Höhe bis an <strong>de</strong>n Balken, und soll <strong>de</strong>s Turms nit<br />

mehr zu schaffen haben. Auch soll ein jeglich Caplan das Port (Tor-) Haus zu Breitscheid<br />

inhaben zu seinem Nutzen und soll es niemand an<strong>de</strong>rs verleihen o<strong>de</strong>r darauf haben um Zins,<br />

und soll es baulich (instand) halten mit dach und an<strong>de</strong>rem Bau son<strong>de</strong>r Arglist. Wäre auch<br />

noch, daß Krieg in die Lan<strong>de</strong> käme, wegen wir es dann von ihm feischen (for<strong>de</strong>rn), so soll er<br />

uns das Porthaus räumen, und mir sollen darauf sein solange als <strong>de</strong>r Krieg währet. Nur zöge<br />

er nit gern davon, so sollen wir ihm das Seine davon werfen, und dane darauf ziehen son<strong>de</strong>r<br />

frewel. Wann auch <strong>de</strong>r Krieg En<strong>de</strong> nimmt, so soll er das Porthaus wie<strong>de</strong>r gebrauchen wie<br />

vorher. Wäre auch Sach, daß das Porthaus abbrennte von Herren Nöten, so sollen es die<br />

Baumeister (damals Vorsteher und Rechner <strong>de</strong>r Kirche) wie<strong>de</strong>r machen; brennt es aber ab von<br />

eines Caplans Nöten, so soll er es wie<strong>de</strong>r machen. Auch sollen die Baumeister mit einem<br />

jeglichen Kaplan zu Breitscheid zum Jahr gemeinsam mit ihm rechnen, wenn er es von ihnen<br />

feischet, und soll die Gemein<strong>de</strong> die Baumeister wählen mit eines Kaplans Rat. Auch sollen<br />

die Almosen, die da fallen zu <strong>de</strong>r Kapelle zu Breitscheid, es sei an lebend paar Vieh, an Geld<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Gut, wie man das nenen mag, wenn es nur Geld bringt, zum Besten <strong>de</strong>s <strong>Alt</strong>ars<br />

und <strong>de</strong>r Beleuchtung (<strong>Alt</strong>arbeleuchtung, ewige Lampe) verwandt wer<strong>de</strong>n, halb für <strong>de</strong>n <strong>Alt</strong>ar<br />

und halb für die Beleuchtung, und es sollen die Baumeister die Almosen nach diesem Tag<br />

anlegen, um gülte (d.h. auch Zins anlegen), ihnen bei<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n <strong>Alt</strong>ar und <strong>de</strong>r Beleuchtung<br />

Nütze, und hiervon soll eine Hälfte <strong>de</strong>m Kaplan zustehen und die an<strong>de</strong>re Hälfte zur<br />

Beleuchtung verwandt wer<strong>de</strong>n, es wäre <strong>de</strong>r Sache, daß die Kirche o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kirchhof von<br />

Ungewitter o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Unglück geärgert wer<strong>de</strong>n, so soll man das wie<strong>de</strong>r machen und<br />

wie<strong>de</strong>r bringen von <strong>de</strong>r gemeinen Almosen; und immer das geschehen ist, so soll <strong>de</strong>r Kaplan<br />

und das Geleuchte wie<strong>de</strong>r sitzen (d.h. in Besitz <strong>de</strong>r Almosen gelangen)wie geschrieben steht.<br />

Wann auch kommt ein Kirmestag, so soll die Almose, die da gefallen für Sankt Antonius<br />

auswendig <strong>de</strong>r Kirche, halb einem Kaplan gehören und halb für die Beleuchtung verwandt

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