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Seite 4 - Alt-breitscheid.de

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Was ihre Einglie<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Papstkirche betrifft, so gehörte sie zum Dekanat Wetzlar und<br />

zum Archiv<strong>de</strong>kanat Dietkirchen <strong>de</strong>s Erzstifts Trier, welch letzteres unmittelbar Rom<br />

unterstand. Der Schutzheilige, <strong>de</strong>m die Herborner Kirche geweiht war, war <strong>de</strong>r heilige Petrus,<br />

<strong>de</strong>r Schlüsselgewaltige <strong>de</strong>s Himmels. Der heilige Petrus sitzt mit seinem Schlüssel in <strong>de</strong>r<br />

Mitte <strong>de</strong>s Herborner Wappens, das mancher Breitschei<strong>de</strong>r am Kopfe <strong>de</strong>s Herborner Tageblatts<br />

täglich vor Augen hat.<br />

Als die Dörfer <strong>de</strong>r Herborner Mark allmählich größer wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die größeren unter<br />

ihnen geson<strong>de</strong>rte Pfarrereien mit einiger Selbstandigkeit. Dies geschah für Breitscheid 1309.<br />

In diesem Jahre wur<strong>de</strong> das Verhältnis zwischen <strong>de</strong>r Mutterkirche Herborn und <strong>de</strong>r Filiale (d.h.<br />

Tochteranstalt) Breitscheid aus Anlaß <strong>de</strong>r neuerbauten Kapelle neu geordnet. Die<br />

Vereinbarung im Jahre 1309 zwischen Bru<strong>de</strong>r Rpeholf, <strong>de</strong>m Pfarrer zu Herborn und <strong>de</strong>r<br />

Gemei<strong>de</strong> „Breytscheyt“ enthielt folgen<strong>de</strong>s: die Gemein<strong>de</strong> Breitscheid soll einen Priester zur<br />

Abhaltung <strong>de</strong>s Gottesdienstes halten dürfen, <strong>de</strong>r nach Einholung <strong>de</strong>s Rates <strong>de</strong>s Herborner<br />

Pfarrers anzustellen ist; die Pfarrkirche in Herborn soll aber in Rechten, die sie vor <strong>de</strong>m Bau<br />

<strong>de</strong>r Kapelle besaß, nicht benachteiligt wer<strong>de</strong>n; nur darf eine Beerdigung in Breitscheid wegen<br />

schlechter Witterung o<strong>de</strong>r zu großer Entfernung (von Herborn) o<strong>de</strong>r sonst einem ungünstigen<br />

Umstan<strong>de</strong> mit vorheriger Erlaubnis <strong>de</strong>s Pfarrers vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Die Kapelle hat eine<br />

Anerkennungsgebühr von 10 Denaren, die Gemein<strong>de</strong> eine jährliche Abgabe von 1 Malter<br />

Hafer an die Pfarrkirche von Herborn zu entrichten. Letztere erhält von allen <strong>de</strong>r Kapelle<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Pfarrei gemachten Schenkungen die Hälfte, sofern <strong>de</strong>r Pfarrer (von Herborn)<br />

nicht freiwillig darauf verzichtet. Zeugen dieser Vereinbarung waren: Bru<strong>de</strong>r Otto, Genosse<br />

<strong>de</strong>s Pfarrers in Herborn, Herr Johannes, Pfarrer von Schönbach, Herr Bauer, Pfarrer von<br />

Hirschberg und <strong>de</strong>r Canontus von Wetzlar. (Die Urkun<strong>de</strong> darüber mit <strong>de</strong>m Siegel <strong>de</strong>r Stadt<br />

Herborn liegt im Staatsarchiv zu Marburg und ist in lateinischer Sprache abefaßt. Siegel jetzt<br />

beschädigt. Das Pergament hat eine eigentümliche, fast dunkelbraune Farbe. Gedruckt fin<strong>de</strong>t<br />

sich die Urkun<strong>de</strong> iin Wyss, Urkun<strong>de</strong>nbuch, Br.II, S. 113.)<br />

Nun bekam Breitscheid einen eigenen Kaplan (richtiger Kapellan, d.h. Verwalter <strong>de</strong>r<br />

Kapelle), das Filialverhältnis zu Herborn bestand aber in gewissem Sinne weiter. Der Kaplan<br />

war <strong>de</strong>m Herborner Pfarrer unterstellt und durch Abgaben an die Kirche zu Herborn trat das<br />

Abhängigkeitsverhältnis zu ihr auch äußerlich in Erscheinung. Das Bewußtsein <strong>de</strong>r<br />

Zugehörigkeit zur Mutterkirche Herborn war noch lange lebendig in <strong>de</strong>n Breitschei<strong>de</strong>rn, was<br />

daraus hervorgeht, daß zum Bau <strong>de</strong>r Herborner Kirche in <strong>de</strong>n 1630 er Jahren vier Männer und<br />

Weiber aus Breitscheid zusammen 55 Reichstaler Kollekte gaben. Der Patron (Schutzheilige)<br />

<strong>de</strong>r Breitschei<strong>de</strong>r Kapelle war <strong>de</strong>r heilige Antonius. Zu Ehren <strong>de</strong>s Schutzheiligen wur<strong>de</strong><br />

vielerorts <strong>de</strong>r Patronentag jährlich festlich begangen wie die Kirchweih.<br />

Anmerkung: Die Kirchweihe o<strong>de</strong>r Kirchmesse (Kirmes) wur<strong>de</strong> jährlich zur Erinnerung an <strong>de</strong>n<br />

Tag <strong>de</strong>r Einweihung <strong>de</strong>r Kirche gefeiert. Auf welchen Tag unsere Kirmes fiel, ist mir nicht<br />

bekannt. 1349 wird unser „kermestag“ erwähnt. Die Kirmes artete aus in ein Fest mit viel<br />

weltlichem Rummel. Dazu wur<strong>de</strong> noch die Kirmes an<strong>de</strong>rer Ortschaften besucht, wo man<br />

„Freun<strong>de</strong>“ hatte. (d.h. Verwandte). Die um 1531 erschienene Kirchenordnung suchte <strong>de</strong>m<br />

Unwesen dadurch etwas zu steuern, daß sie bestimmte, alle Kirchmessen sollten auf einem<br />

bestimmten Tag, auf <strong>de</strong>n Tag <strong>de</strong>r Dillenburger Kirchweihe verlegt wer<strong>de</strong>n, „damit ein<br />

jeklicher in syner Phar daheim blybe und nemand Gastung zu halten verursacht.“ Es sei auch<br />

an etlichen Orten <strong>de</strong>r Brauch, daß <strong>de</strong>r Patronentag <strong>de</strong>r Kirche mit „gastungen, unordigem<br />

fressen und sauffen glych <strong>de</strong>n Kirchweyhungen begangen wer<strong>de</strong>, wilchs <strong>de</strong>m armen Mann<br />

unvermerkt zu ver<strong>de</strong>rben gereicht, doch were <strong>de</strong>r Schar an Gute das geringste, wann die<br />

folgen<strong>de</strong> Laster Böllerey, mort, ehebruch, unchristlich, unehrlich, gotteslesterunge und

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