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halten wolle. Die Kirchenordnung von 1570 beseitigte diese Zustän<strong>de</strong> endgültig: Je<strong>de</strong>r Pfarrer<br />

darf „in seinem Haus Bier o<strong>de</strong>r Wein einlegen, nur darf er nicht zapfen für an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r<br />

Schenke halten“. „Von <strong>de</strong>r Viehhut sollen sie frei sein“. Breitscheid hatte schon vor 1543<br />

Gemein<strong>de</strong>hirten.<br />

Breitscheid wird reformiert (1578-1817)<br />

Der Augsburger Religionsfrie<strong>de</strong> (1555) gab <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sherren das Recht, die Religion ihres<br />

Lan<strong>de</strong>s zu bestimmen. „Wessen das Land, <strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Glaube“. Als Graf Johann <strong>de</strong>r Ältere,<br />

von <strong>de</strong>r Pfalz und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n aus beeinflußt, zu <strong>de</strong>r Überzeugung gekommen war, daß<br />

die Lehre Calwins und die Auffassung Melarchthens in <strong>de</strong>r Abendmahlslehre, die eine freiere<br />

und mil<strong>de</strong>re war, <strong>de</strong>rjenigen Luthers vorzuziehen sei, beschloß er um 1578, <strong>de</strong>n Calwinismus<br />

in seinem Lan<strong>de</strong> einzuführen. Das Volk, „die Menschenher<strong>de</strong>“, mußte sich fügen, als<br />

Lan<strong>de</strong>sherr und Geistlichkeit <strong>de</strong>n Glaubenswechsel sich vernähmen. Im einzelnen sei noch<br />

folgen<strong>de</strong>s angeführt. Schon vor 1578 hatte <strong>de</strong>r Graf <strong>de</strong>n Pfarrer Gel<strong>de</strong>nhauer in Herborn, <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Lehre Calwins zuneigte, gewähren lassen, um so allmählich <strong>de</strong>r neuen Lehre <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n<br />

zu bereiten. Dieser schaffte die Bil<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Kirche, ordnete statt <strong>de</strong>r prunkvollen <strong>Alt</strong>are<br />

einfache Tische an usw. Über die Neuerungen bei <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>s Abendmahles waren die<br />

Herborner entrüstet, und als Gel<strong>de</strong>nhauer am Christtag 1577 das Abendmahl nach<br />

reformierter Art hielt, also <strong>de</strong>n Leuten das Brot in die Hand gab, da liefen Stadt- und<br />

Landleute zur Kirche hinaus, „und es entstand ein so schrecklicher Lärm und Unordnung, daß<br />

es beinahe zu Gewalt und Tätlichkeiten in <strong>de</strong>r Kirche gekommen wäre“. Herborn beschwert<br />

sich beim Grafen Johann, und dieser übergab die Sache <strong>de</strong>n Generalkonsument, welcher im<br />

Jahre 1578, am 8. o<strong>de</strong>r 9. Juli von allen Predigern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s beschickt wur<strong>de</strong>. Bei dieser<br />

Zusammenkunft wur<strong>de</strong> das Verfahren <strong>de</strong>s Herborner Pfarrers „gebilligt und verordnet, daß<br />

je<strong>de</strong>r Prediger seinem Beispiel folgen sollte“. (Steubing) So wur<strong>de</strong> das Dillenburger Land<br />

jetzt „reformiert“. Graf Johann reiste im Sommer 1578 in die Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> zu seiner<br />

Statthalterschaft Gel<strong>de</strong>rn. Er mußte die Einführung <strong>de</strong>r neuen Lehre <strong>de</strong>r Geistlichkeit, <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>n und seinen Räten überlassen. Die Geistlichen, welche sich nicht fügen wollten,<br />

wur<strong>de</strong>n vertrieben. Wie Breitscheid und seine Pfarrer <strong>de</strong>n Wan<strong>de</strong>l aufnahmen, ist mir nicht<br />

bekannt.<br />

Je<strong>de</strong>nfalls ist damals alles, Bil<strong>de</strong>r und Götzenwerke in unserer Kirche, das noch an das<br />

Papsttum erinnerte, abgeschafft wor<strong>de</strong>n. „Nur die kahlen Kirchenwän<strong>de</strong> sollten von nun an in<br />

<strong>de</strong>n Gotteshäusern gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, und die Seele durch keinen äußeren Eindruck von <strong>de</strong>r<br />

inneren Beschaulichkeit abzubringen“. (Keller). In ihrer juritanischen Strenge und Einfachheit<br />

ging die reformierte Kirche aber zu weit. Erst bei <strong>de</strong>r letzten Erneuerung <strong>de</strong>s Anstrichs <strong>de</strong>r<br />

Wän<strong>de</strong> im Jahre 1920 ist unsere Kirche wie<strong>de</strong>r etwas gemütlicher und anhimmeln<strong>de</strong>r<br />

gewor<strong>de</strong>n. Das Chor <strong>de</strong>r Kirche wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r völligen Abschaffung <strong>de</strong>s Papsttums <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> zur Benutzung überlassen. Es erhielten dort nachher die Schulkin<strong>de</strong>r ihre Plätze,<br />

Der Sakristei gegenüber war <strong>de</strong>r Stuhl <strong>de</strong>s Schulmeisters, <strong>de</strong>r in meiner Jugendzeit von <strong>de</strong>n<br />

Kirchenvorsehern benutzt wur<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>r katholischen Zeit war das Chor das Allerheiligste <strong>de</strong>r<br />

Kirche, das nur <strong>de</strong>r Priester betreten durfte. Wir sahen heute noch an <strong>de</strong>r erhöhten Lage und<br />

<strong>de</strong>m Triumphbogen, <strong>de</strong>r es von <strong>de</strong>m Laienraum trennt, daß es auch architecktonisch schon als<br />

die beson<strong>de</strong>re Kultstätte <strong>de</strong>r Kirche hervorgehoben wur<strong>de</strong>.<br />

Über unser Dorf schaut still hinaus,<br />

droben unser liebes Gotteshaus!<br />

Es stehet fest in Wind und Welle!<br />

In dieser, feierlichen Ruh,<br />

sieht es <strong>de</strong>s Dorfes Treiben zu,<br />

und seine Glocken klingen helle.

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