Seite 4 - Alt-breitscheid.de
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allgemeine blutige Verfolgung <strong>de</strong>r Hexen begann aber erst, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Papst im Jahre 1484<br />
eine Bulle gegen sie erlassen hatte. Von 1578 bis 1600 wur<strong>de</strong>n im Dillenburgischen 20 Hexen<br />
hingerichtet, und zwar mit <strong>de</strong>m Schwerte enthauptet, dann stranguliert und danach verbrannt,<br />
darunter auch eine Frau aus Schönbach im Jahre 1591. Die tollste Zeit <strong>de</strong>s Hexenwahns war<br />
im 30 jährigen Krieg von 1629 bis 1632, und das Herborner Gericht macht noch eine<br />
beson<strong>de</strong>rs traurige Ausnahme. Das Elend <strong>de</strong>s Krieges schreib man <strong>de</strong>m Hexenwesen zu. Es<br />
wur<strong>de</strong> in je<strong>de</strong>m Dorfe ein Ausschluß gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r sorglich darauf zu achten hatte, wenn<br />
irgendwer ein „Gemuxel“ über Hexerei entstand. Der Ausschuß machte dann <strong>de</strong>m<br />
Hexenkommisar für die Anzeige verantwortlich. Dieser nahm sich mit Eifer <strong>de</strong>r Sache an,<br />
weil <strong>de</strong>n Richtern ein Teil <strong>de</strong>s Gutes <strong>de</strong>r hingerichteten Hexen zufiel. Die Dillenburger<br />
Intelligenznachrichten von 1789 nennen unter <strong>de</strong>n Hexenkommissaren <strong>de</strong>n Otto Wilhelm.<br />
Appeler von Herborn für Zeit von 1630 bis 1631. Breitscheid gehörte zum Herborner<br />
Hexengericht, daneben bestand eins in Dillenburg und eins in Driedorf. Nach <strong>de</strong>n<br />
Dillenburger Intelligenz-Nachrichten vom Jahre 1788 wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n oben genannten 4 Jahren<br />
in Dillenburg 35, in Herborn 10 und in Driedorf 30 Hexen hingerichtet. Nach einer<br />
Zusammenstellung <strong>de</strong>s Gerichtsvizepräsi<strong>de</strong>nten Lautz (Angaben Band 19) wur<strong>de</strong>n aus<br />
Breitscheid in 1629 4 Ehefrauen als Hexen getötet, in 1631 eine und in 1632 wie<strong>de</strong>r eine, und<br />
1639 wie<strong>de</strong>r 2, also im ganzen 8. Die Anzahl <strong>de</strong>r Hingerichteten von 1629 bis 1632 betrug für<br />
Herborn 18, Amdorf 2, Ballersbach 5, Bicken 14, Driedorf 7, Eisemroth 57, Erdbach 3,<br />
Guntersdorf 3, Gusternhain 3, Heiligenborn 1, Herbornseelbach 8, Hirschberg 2, Hörbach 6,<br />
Hohenroth 1, Ma<strong>de</strong>mühlen 2, Me<strong>de</strong>nbach 2, Merkenbach 9, Münchhausen 1, Offenbach 5,<br />
Rabenscheid 1, mmmberg 5, Roth 3, Schönbach 10, Seilhofen 4, Sinn 2, Uckersdorf 1,<br />
Übernthal 2, Wallenfels 1, Dillenburg 6, donsbach 2, Eibach 8, Hirzenhain 2, Langenaubach<br />
1, Man<strong>de</strong>rbach 2, Nanzenbach 1, Nie<strong>de</strong>rscheld 3, Sechshel<strong>de</strong>n1; Lautz bemerkt jedoch, daß<br />
anzunehmen sei, daß die Gerichtsakten nicht vollständig seinen, und daß in Wirklichkeit die<br />
Zahlen noch höhere gewesen seien. Mit <strong>de</strong>r Hinrichtung wartete man gewöhnlich, bis man<br />
mehrere Hexen zusammen hatte. So wur<strong>de</strong>n allein am 18. September 1629 in Herborn 10<br />
Hexen hingerichtet, am 30. Oktober <strong>de</strong>sselben Jahres wie<strong>de</strong>r 9. Gestand die Angeklagte<br />
Person nicht, so wur<strong>de</strong> sie gefoltert. Manche starben während <strong>de</strong>s Folterns o<strong>de</strong>r infolge <strong>de</strong>s<br />
Folterns. So starb ein Mann und eine Frau aus Ma<strong>de</strong>mühlen im Gefängnis, nach<strong>de</strong>m sie tags<br />
zuvor gefoltert wur<strong>de</strong>n. Einige nahmen sich das Leben im Gefängnis. Eine Frau aus<br />
Langenaubach hatte in <strong>de</strong>r Nacht vor <strong>de</strong>r Hinrichtung das feuchte Stroh ihres Bettes<br />
angezün<strong>de</strong>t und war erstickt. Der Leichnam wur<strong>de</strong> vom Scharfrichter verbrannt. Die Art <strong>de</strong>r<br />
Hinrichtung war verschie<strong>de</strong>n. Wur<strong>de</strong>n die Hexen lebendig verbrannt, was jedoch nicht die<br />
Regel war, (in <strong>de</strong>r späteren Zeit nur die Ausnahme) so wur<strong>de</strong>n ihnen Pulversäckchen an <strong>de</strong>n<br />
nackten Körper gehängt und diese dann angezün<strong>de</strong>t. In Herborn wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r oben<br />
erwähnten Zeit nach vorgängiger Enthauptung mit <strong>de</strong>m Schwerte zwei Mann- und 14<br />
Frauenpersonen verbrannt und 7 Manns- und 54 Frauenpersonen begraben; Unter <strong>de</strong>n zu<br />
Herborn Hingerichteten befin<strong>de</strong>n sich elf Zauberer, zehn Wittfrauen und 65 zum größeren<br />
Teile alte Frauen. Ein Mädchen aus Amdorf, Katharina Jung hatte sich ihrem Vater, gewiß<br />
unter vielen Tränen als Hexe bekannt, und sein Gewissen trieb ihn an, daß er am 1. Mai 1631<br />
nach Herborn ging um seine Tochter als Hexe angab, die dann sofort zur Untersuchung<br />
gezogen und schon am 11. hingerichtet wur<strong>de</strong>. In allen Teilen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s kam es vor, daß zu<br />
gleicher Zeit Mutter und Tochter, <strong>de</strong>r Mutter, Vater und Tochter, <strong>de</strong>r Bru<strong>de</strong>r und Schwester<br />
als Zauberer hingerichtet wur<strong>de</strong>n. Auch junge Mädchen kamen in dieser Zeit häufig zur<br />
Untersuchung und wur<strong>de</strong>n gerichtet, wie Hans Staubings Tochter von Berlin, 23 Jahre alt, und<br />
an<strong>de</strong>re von gleichem <strong>Alt</strong>er (Koller). Die 4 Breitschei<strong>de</strong>r Hexen von 1629 waren unter <strong>de</strong>n 9,<br />
die am 30. Oktober in Herborn hingerichtet wur<strong>de</strong>n. Ihre Namen waren Lena, Ehefrau <strong>de</strong>s<br />
Heinrich Hoff, Ottilie, Ehefrau <strong>de</strong>s Tonius Schmit, Maria, Ehefrau <strong>de</strong>s Joachim Schmit, Anna,<br />
Ehefrau <strong>de</strong>s Schäfers Waigel, 1631 Anna, Ehefrau <strong>de</strong>s Mathias Scherer, 1632 Anna, Ehefrau<br />
<strong>de</strong>s Jakob Gich, 1639 Anna, Ehefrau <strong>de</strong>s Hans Schere, genannt Berganna und Anna, Ehefrau