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Seite 4 - Alt-breitscheid.de

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Die Feh<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>r Gräfin A<strong>de</strong>lheid und <strong>de</strong>n A<strong>de</strong>ligen von Haiger. (1355-1357)<br />

Die zahlreichen kleinen Kriege im Mittelalter nennt man Feh<strong>de</strong>n. Sie hörten erst dann auf, als<br />

infolge <strong>de</strong>r Erfindung <strong>de</strong>s Schießpulvers die festen Burgen keine sichere Stätte mehr boten.<br />

Als dann mit <strong>de</strong>m Ausgange <strong>de</strong>s Mittelalters um 1500 allmählich <strong>de</strong>r „Landfrie<strong>de</strong>“ (wirklich)<br />

einkehrte, da war die Freu<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Volkes groß. „Allein Gott in <strong>de</strong>r Höh und Ehr!“ jubelte <strong>de</strong>r<br />

Kirchenlie<strong>de</strong>rdichter von damals, <strong>de</strong>nn „nun ist groß Fried ohn Unterlaß, all Fehd hat nun ein<br />

En<strong>de</strong>.“ In welchem Maße Breitscheid in <strong>de</strong>n vielen Feh<strong>de</strong>n in Mitlei<strong>de</strong>nschaft gezogen<br />

wor<strong>de</strong>n ist, ist mir nicht bekannt. Nur von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Überschrift genannten Feh<strong>de</strong> weiß ich,<br />

daß sie Breitscheid berührt hat. Darum will ich von dieser Feh<strong>de</strong> etwas ausführlicher hier<br />

re<strong>de</strong>n. Ich tue es umsolieber, weil aus <strong>de</strong>rselben Zeit, <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>s 14. Jahrhun<strong>de</strong>rts, eine<br />

ausführliche Urkun<strong>de</strong> über Breitscheid vorliegt, und <strong>de</strong>r Bericht über die Feh<strong>de</strong> ist geeignet,<br />

das Bild, das wir uns von <strong>de</strong>n damaligen Zeitverhältnissen machen wollen, etwas zu beleben.<br />

Die Feh<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> been<strong>de</strong>t durch Schiedssprüche befreun<strong>de</strong>ter Grafen. Dieselben fin<strong>de</strong>t sich in<br />

urkundlicher Treue in <strong>de</strong>r Sprache ihrer Zeit abgedruckt in Arnolds historischen<br />

Denkwürdigkeiten, <strong>Seite</strong> 68-94. Unter <strong>de</strong>n 63 Klagepunkten befin<strong>de</strong>t sich auch eine, die<br />

Breitscheid betrifft. (S. 85)<br />

Das Dillenburger Ländchen regierte damals die verwitwete Gräfin A<strong>de</strong>lheid für ihren<br />

min<strong>de</strong>rjährigen Sohn Johann. Im Gericht Haiger, das schon früher von <strong>de</strong>n Nassauer Grafen<br />

erworben wor<strong>de</strong>n war, hatten die A<strong>de</strong>ligen von Haiger noch immer große Macht. Eine ihrer<br />

festen Burgen stand in Haiger. Die Gräfinwitwe war genötigt gewesen, von ihnen ein großes<br />

Kapital zu leihen. Zur Verzinsung <strong>de</strong>s Kapitals mußte sie ihnen unter an<strong>de</strong>rem auch das<br />

Kirchspiel Haiger mit seinen Einkünften verpfän<strong>de</strong>n. Nun wur<strong>de</strong>n die von Haiger übermütig,<br />

nahmen mehr als ihnen zustand, und die Feh<strong>de</strong> war da. Vor zwei Schiedsgerichten, 1356 und<br />

1357 klagen sich die bei<strong>de</strong>n Parteien gegenseitig an. Ein kleiner Auszug aus <strong>de</strong>n Protokollen<br />

mag hier folgen. Den Schiedsspruch bringe ich nicht je<strong>de</strong>smal. – Die Gräfin beschuldigt <strong>de</strong>n<br />

Jungherrn Hei<strong>de</strong>nreich von Haiger, daß er ihren „armen Leuten“ (d.h. die Leibeigenen,<br />

überhaupt alle Bewohner <strong>de</strong>r Dörfer) Hühner gefangen und das Fanggarn mit <strong>de</strong>n (wil<strong>de</strong>n)<br />

Hühnern weggenommen habe. Als ihm <strong>de</strong>r etwa 15 jährige Johann von Dillenburg <strong>de</strong>s<br />

verwies, soll Hei<strong>de</strong>rich gesagt haben, er lüge und schlug ihn dazu an <strong>de</strong>n Hals.“ – Sie beklagt<br />

sich weiter, Hei<strong>de</strong>rich habe ihre Knechte (das sind bewaffnete Knechte, Kriegsknechte) und<br />

armen Leute wund geschlagen, <strong>de</strong>n armen Leuten ihr Haus (huzs) aufgebrochen, ihren<br />

Plun<strong>de</strong>r und Hausrat weggenommen, verkaut und vertan. – Auf <strong>de</strong>r Straße soll Hei<strong>de</strong>nrich<br />

Leuten <strong>de</strong>r Gräfin und an<strong>de</strong>ren Sachen genommen haben. – Hei<strong>de</strong>nrich beklagt sich, die Leute<br />

von Haiger liefen über ihn und wollten ihn ermor<strong>de</strong>n. Da weist die Gräfin darauf hin, wie<br />

Hei<strong>de</strong>nreich sie geschädigt habe fest und groß, vor und nach, und sie geraubet und gebrannt<br />

habe, Nacht und Tag und mancher große Scha<strong>de</strong>n getan“, obwohl so zu <strong>de</strong>n heiligen<br />

geschworen hätte, wird sie nichts zu tun und Verbündnisse mit ihr gehabt habe, und diesen<br />

Bund habe er nicht aufgekündigt vor <strong>de</strong>nen, die zu ihm gehörten. – Hei<strong>de</strong>nreich beschuldigt<br />

die Gräfin, daß ihre Freun<strong>de</strong> einen seiner Knechte totgeschlagen und seine Hengste und<br />

Pfer<strong>de</strong> (henzte und perd) angenommen, obwohl sie zu ihm geschworen habe. Die Gräfin<br />

erwi<strong>de</strong>rt, Hei<strong>de</strong>nreich habe Brand gestiftet und geraubt und ihre Freun<strong>de</strong> seine gleich <strong>de</strong>n<br />

Raube nachgefolgt (es wäre also Selbstverteidigung gewesen). So urteilen die Schiedsrichter:<br />

Wenn die Freun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gräfin gleich <strong>de</strong>m Raube nachgefolgt sind und ist Hei<strong>de</strong>nreichs Knecht<br />

dabei tot geschlagen wor<strong>de</strong>n, ehe Hei<strong>de</strong>nreich auf sein Eigentum kam, so hat die Gräfin und<br />

ihre Freun<strong>de</strong> nicht Unrecht getan. – Die Gräfin beschuldigt <strong>de</strong>n Herrn Eberhardt, einen Bru<strong>de</strong>r<br />

Johanns und seine Söhne Hei<strong>de</strong>nreich und Friedrich, daß sie und ihre Freun<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Treiber,<br />

ihrem armen Mann, Geld abgedrungen hätten nach <strong>de</strong>m daß die Sühne zwischen ihnen in<br />

Marburg vor <strong>de</strong>m Landgrafen gesprochen wor<strong>de</strong>n wäre. – Hei<strong>de</strong>nreich wirft <strong>de</strong>r Gräfin vor,<br />

sie habe auch Straßen geraubt. Zehn Jahre später, 1366, betätigte sich <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Sohn <strong>de</strong>r<br />

Gräfin, Graf Heinrich mit <strong>de</strong>m Beinamen „ Schneidle<strong>de</strong>r“, [<strong>de</strong>r Domherr zu Köln war,<br />

wirklich ?, als Raubritter und Wegelagerer. Er lauerte Kaufleuten, die sich auf <strong>de</strong>r Fahrt zur

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