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gemeinsamen Brennofens wur<strong>de</strong> Thielmann als Zeuge vors Kirchengericht gela<strong>de</strong>n. (1776) In<br />
<strong>de</strong>m Protokoll schreibt Pfarrer Cunz; „Auch hielt zeitiger Prediger im Beyseyn <strong>de</strong>s Ältesten<br />
Fesch und Schmit <strong>de</strong>m Schulmeister seine Pflicht vor und warnte ihn, beson<strong>de</strong>rs durchs<br />
Häfner-Handwerk ja nichts an seiner Schul zu versäumen, in selbiger auch nicht laß und träg<br />
son<strong>de</strong>rn tätig, aufmerksam, treu und fleißig zu seyn, während <strong>de</strong>r Unterweisung keine an<strong>de</strong>re<br />
Arbeit vorzunehmen, die Schule lieber zu lange als u kurz zu halten, die Schüler nicht zu<br />
wenig buchstabieren o<strong>de</strong>r lesen und nicht nach ihrer Willkühr vom Tisch laufen zu lassen,<br />
auch nicht mehr als einen auf einmal hinausgehen zu lassen, und darauf zu sehen, wie sie<br />
buchstabierten, liesen und schrieben“ u.s.w.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> hatte Thielmann bei seiner Anstellung 5 Gul<strong>de</strong>n jährlich in bar zugesichert, sie<br />
weigerte sich aber später mehrmals, sie ihm zu geben. 1789 war Thielmann noch<br />
Schulmeister hier. Ob er’s bis 1798 war, weiß ich nicht, er starb 1798 an <strong>de</strong>r Auszehrung.<br />
Der Kostumgang im Dorf bestand in Breitscheid schon 1741 nicht mehr. 1780 erschien eine<br />
Verordnung <strong>de</strong>s Inhalts, daß die Beköstigung <strong>de</strong>r Schulmeister viel Unzuträglichkeiten mit<br />
sich führe; die Gemein<strong>de</strong>vorsteher sollten darüber vernommen wer<strong>de</strong>n, wie sie am füglichsten<br />
abzuschaffen sei. Der Lehrer Haas schreibt später in <strong>de</strong>r Schulchronik, daß <strong>de</strong>r Kostumgang<br />
<strong>de</strong>r Lehrer in Breitscheid früher als an an<strong>de</strong>ren Orten abgeschafft wor<strong>de</strong>n sei. Je<strong>de</strong>s Haus<br />
hatte dafür 1 Meste Gerste an die Schule abzuliefern. Unter Napoleon wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kostumgang<br />
überall endgültig beseitigt.<br />
Dem Schulwesen ließ die Regierung zu Dillenburg unter Wilhelm <strong>de</strong>m 5. alle<br />
Aufmerksamkeit zuteil wer<strong>de</strong>n. die Prediger sollten sich <strong>de</strong>s schlecht ausgebil<strong>de</strong>ten<br />
Schulmeister durch Unterrichtung <strong>de</strong>rselben annehmen. Es wur<strong>de</strong> darauf gesehen, daß auch<br />
das Wohnen in <strong>de</strong>r Schule einige Stun<strong>de</strong>n wöchentlich gehandhabt wur<strong>de</strong>. Die Pfarrer sollten<br />
alle 8 – 14 Tage die Schule besuchen, wer sich unter ihnen beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r Schule annähme,<br />
sollte bei Beför<strong>de</strong>rungen beson<strong>de</strong>rs berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Schon 1776 war verordnet<br />
wor<strong>de</strong>n, daß Schulversäumnisse seitens <strong>de</strong>r Schüler allmonatlich zur Bestrafung einzureichen<br />
seien. So weit war man damals noch nicht in allen <strong>de</strong>utschen Län<strong>de</strong>rn!<br />
Mit Johannes Thielmann <strong>de</strong>m Jüngsten will ich die Reihe <strong>de</strong>r hiesigen Schulmeister<br />
schließen, jener nur mangelhaft für dies wichtige Amt vorgebil<strong>de</strong>ten Männer, die <strong>de</strong>n<br />
Unterricht nur handwerksmäßig betrieben und daran ganze Kraft <strong>de</strong>s notwendigen<br />
Nebenverdienstes wegen nicht <strong>de</strong>r Schule galt.<br />
1782 hatte <strong>de</strong>r Schulmeister zu Breitscheid folgen<strong>de</strong> Einnahmen: Zinsen von Schulkapital, 12<br />
Gul<strong>de</strong>n, 8 Albus und 51/2 pf. Vom Kasten, 1 Gul<strong>de</strong>n, 18 Albus. An Frucht: wegen Läuten<br />
und Uhrstellen von je<strong>de</strong>m Mann ½ Meste Korn, für die Kost (also nicht mehr Reihumtisch!) 1<br />
Meste Gerste. – Sulze wegen <strong>de</strong>r Gras vom halben Kirchhof und als geb. Breitscheid, <strong>de</strong>m<br />
Gemein<strong>de</strong>nutzen wie an<strong>de</strong>re. – Abu<strong>de</strong>nzien: Von einer Hochzeit, 5 Albus o<strong>de</strong>r freie Mahlzeit<br />
und ein Schnupftuch. Von einer Leiche 2 Albus, 4 pf. Von einer Kindtaufe eine Maaß Bier<br />
o<strong>de</strong>r 1 Albus. (Durchschnitt jährlich 15 Albus ) – Genießt die herrschaftliche Personalfreiheit,<br />
hat aber als geborener Breitschei<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>lasten wie an<strong>de</strong>re.<br />
Der Inhaber unserer Schulstelle von 1798 bis 1836, Haas, ragt in die neue Zeit hinein und ist<br />
als Übergangsmann von <strong>de</strong>n Schulmeistern zu <strong>de</strong>n Lehrern anzusehen. Pfarrer Iousseaume<br />
schreibt 1805 (o<strong>de</strong>r 1806) noch „Schulmeister“ Haas und 1806 (o<strong>de</strong>r 1807): <strong>de</strong>r „Lehrer<br />
Haas“. Das Wort Schulmeister ist bis heute auf <strong>de</strong>m Westerwal<strong>de</strong> lebendig und gebräuchlich<br />
geblieben, hat aber hier keinen verächtlichen Beigeschmack. Recht betrachtet, ists auch eine<br />
Ehrenbezeichnung: Ein Meister <strong>de</strong>r Schule sein, ein Mann, <strong>de</strong>r seine Sache versteht! Haben<br />
doch auch höher gerichtete Berufe, wie Rittmeister, Forstmeister u.a. das Wort „Meister“.<br />
Früher hießen die Schulmeister auch Schuldiener. Wie<strong>de</strong>r eine Ehrenbezeichnung, <strong>de</strong>nn was<br />
kann es Höheres und Schöneres geben, als <strong>de</strong>r Schule, <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rn zu dienen und damit <strong>de</strong>m<br />
Ganzen, <strong>de</strong>m Vaterlan<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Menschheit!