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W<br />

Thomas Weitner ◆ Die normative Relevanz staatlicher Grenzen und<br />

das Argument der moralischen Arbeitsteilung<br />

In der aktuellen Debatte um globale Gerechtigkeit wird kontrovers diskutiert, welche moralische<br />

Signifikanz staatliche Grenzen <strong>für</strong> Reichweite, Stärke und Inhalt von Pflichten haben. Eng verknüpft<br />

mit dieser Problematik ist die Frage, ob und wie sich besondere Pflichten gegenüber Mitbürgern vor<br />

dem Hintergrund einer universalistischen Ethik rechtfertigen lassen. Das von Robert Goodin und<br />

Alan Gewirth unabhängig entwickelte Argument der moralischen Arbeitsteilung liefert m. E. eine<br />

überzeugende Antwort auf beide Fragen. Es besagt im Kern, dass die Institutionen des Rechts- und<br />

Sozialstaates die einzig uns bekannten Mittel darstellen, die grundlegenden Rechte aller Menschen<br />

effektiv und nachhaltig zu schützen. Eine Einzelstaatliche Weltordnung lässt sich als arbeitsteiliges<br />

System interpretieren, in dem jedem Staat (und seinen Bürgern) die besondere Pflicht zukommt,<br />

die Menschenrechte der eigenen Mitbürger zu schützen. Diese besonderen Pflichten können somit<br />

als zugewiesene universelle Pflichten verstanden werden. Staatsgrenzen sind nach dieser Konzeption<br />

bloße Zuständigkeitseinteilungen und haben lediglich instrumentelle Bedeutung. Trotz seiner Plausibilität<br />

sehen viele Autoren das Argument der moralischen Arbeitsteilung als gescheitert an. Daher<br />

möchte ich – nachdem ich das Argument in seiner deontologischen Variante vorgestellt habe – diesen<br />

Einwänden entgegentreten. Dazu sind eine Reihe von Erweiterungen und Modifikationen nötig.<br />

Erstens muss die einzelstaatliche Weltordnung einem moralischen Subsidiaritätsprinzip gemäß organisiert<br />

werden, demzufolge höhere Instanzen aushelfen, sobald ein Staat nicht in der Lage oder nicht<br />

willens ist, die grundlegenden Rechte seiner Bürger zu schützen. In diesem Zusammenhang werde<br />

ich John Rawls’ Idee einer Unterstützungspflicht aufgreifen. Zweitens muss die einzelstaatliche Ordnung<br />

um Institutionen einer global governance ergänzt werden, um kollektive Handlungsprobleme<br />

(Klimawandel, Finanzkrisen) bewältigen zu können. ◆<br />

Fabian Wendt ◆ Pluralismus und Frieden<br />

Viele zeitgenössische politische Philosophen akzeptieren den moralischen Pluralismus unserer<br />

<strong>Gesellschaft</strong>en als ein zu respektierendes Faktum, das den Ausgangspunkt <strong>für</strong> die politische Philosophie<br />

bilden muss. Besonders einflussreich ist John Rawls’ Antwort auf dieses Faktum: Nach Rawls<br />

sollten wir angesichts des moralischen Pluralismus nach einem übergreifenden Konsens über „frei-<br />

stehend“ entwickelte Gerechtigkeitsprinzipien streben, die sich wie ein Modul in verschiedenste umfassende<br />

Lehren mit ihren unterschiedlichen moralischen, philosophischen und religiösen Auffassungen<br />

einpassen lassen. In meinem Vortrag soll dagegen eine alternative, weniger beliebte Antwort auf<br />

den moralischen Pluralismus diskutiert werden: Angesichts des moralischen Pluralismus sollte nicht<br />

Gerechtigkeit, sondern Frieden, ein Modus Vivendi, als innergesellschaftliches Ziel angesehen<br />

werden. Es werden zwei Fragen im Mittelpunkt stehen: Was ist unter Frieden als innergesellschaftlichem<br />

Ideal zu verstehen? Warum ist Frieden als Ideal besser mit dem moralischen Pluralismus<br />

vereinbar als Gerechtigkeit? ◆<br />

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