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K<br />

Sebastian Kletzl ◆ „Wie ich die Metaphilosophie sehe“<br />

Am Beginn dieses Vortrags steht eine so einfache wie weitreichende Beobachtung von Friedrich<br />

Waismann die er in seinem letzten zu Lebzeiten publizierten Text „Wie ich die Philosophie sehe“<br />

anstellt: Die Philosophie lebt von der unaufhebbaren Spannung, zwischen Aussagen mit Wahrheitsanspruch<br />

und ihrer Anzweiflung. Wenn man sich die Geschichte der Philosophie ansieht, kann man<br />

erkennen, dass jeder Wahrheitsanspruch, der formuliert wurde, auch stichhaltig angezweifelt worden<br />

ist. Aus diesem Grund erklärt Waismann, dass noch kein Philosoph je etwas bewiesen habe und dass<br />

philosophische Argumente niemals logisch zwingende Argumente sein können. Doch Waismann<br />

versucht ebenso, seine Ansicht mit Argumenten zu beweisen – auch er macht Wahrheitsansprüche<br />

geltend. Damit ist er wieder mitten im Spiel des Gebens und Bezweifelns von Wahrheitsansprüchen.<br />

Ist eine Metaposition zu diesem Spiel also unmöglich? Der Vortrag beschäftigt sich mit Waismanns<br />

(indirekter) Antwort auf diese Frage, die <strong>für</strong> einen logischen Empiristen überraschend ausfällt.<br />

Denn – so die These des Vortrags – Waismann stellt in seinem Spätwerk Überlegungen dahin-<br />

gehend an, dass das Ziel der Philosophie nicht als das Streben nach Wahrheit verstanden werden<br />

sollte, sondern als ständige, kreative Neubeschreibung des eigenen Selbst und der Welt. Um diese<br />

These zu belegen wird zuerst Waismanns Theorie der Person dargestellt die er in seinem Werk Wille<br />

und Motiv umrissen hat. In einem zweiten Schritt wird diese dann mit „Wie ich die Philosophie sehe“<br />

verbunden. Dadurch wird es möglich sein, den kryptischen Schlußsatz dieses Textes zu deuten. Denn<br />

Waismanns Lebenswerk endet mit folgenden Worten: „Was in Worte gefaßt wird, stirbt, was in Werke<br />

gefaßt wird, lebt.“ ◆<br />

Heiner Koch ◆ Verantwortung und Selbstbestimmung als Teile des Herrschaftsbegriffs<br />

Der Herrschaftsbegriff spielt eine wichtige Rolle in der Herrschaftssoziologie, den Politikwissenschaften<br />

und der kritischen <strong>Gesellschaft</strong>stheorie. Neben dem Konzept der Gerechtigkeit ist er zentral<br />

in Debatten über die Rechtfertigung sozialer Verhältnisse. Vor diesem Hintergrund ist es verwunderlich,<br />

dass es zwar viele Herrschaftstheorien gibt, der Analyse des Herrschaftsbegriffs jedoch nur eine<br />

geringe Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Lovett stellte 2001 sogar in Frage, ob „Herrschaft“<br />

überhaupt ein substanzielles Konzept sei, um 2010 zu versuchen ein solches im Anschluss an Pettit<br />

zu entwickeln. Dieses weist meine Meinung nach jedoch einige Schwächen auf. Ich möchte einen<br />

Herrschaftsbegriff vorschlagen, der einige Intuitionen von Weber und Lovett/Pettit aufgreift und der<br />

außerdem dazu geeignet ist, in normativ orientierter kritischer <strong>Gesellschaft</strong>stheorie Verwendung zu<br />

finden. Hierzu werde ich Herrschaft als erwartbare Einschränkung der Selbstbestimmung verstehen,<br />

<strong>für</strong> die andere verantwortlich sind. Selbstbestimmung und Verantwortung sind im Zusammenhang<br />

mit der Diskussion um den Herrschaftsbegriff kaum Beachtung geschenkt worden. Beide Konzepte<br />

sind jedoch dazu geeignet Probleme zu lösen, die im Rahmen der Analyse des Herrschaftsbegriffs<br />

auftreten. Unter Verweis auf die Selbstbestimmung lässt sich die Diskussion über Freiheitseinschränkungen<br />

und den schädigenden Charakter der Herrschaft neu strukturieren. Der Verweis auf Verantwortung<br />

ist dazu geeignet, abstrakte Herrschaft und die Frage, wer in einem Herrschaftsverhältnis<br />

zueinander steht, zu diskutieren. ◆<br />

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