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G<br />

Peter Gaitsch ◆ Zwischen Widerlegung und Verweigerung.<br />

Zu einem allgemeinen Problem des philosophischen Diskurses<br />

Der Vortrag bietet philosophielogische Überlegungen zu einer spezifischen Grenze, die unter<br />

allen theoretischen Unternehmungen besonders die Philosophie betrifft: die Grenze zwischen<br />

Widerlegen (refute) und Verweigern (refuse). Damit ist die These angesprochen, dass formallogische<br />

und argumentationstheoretische Mittel keine hinreichenden Bedingungen <strong>für</strong> eine vernünftige philosophische<br />

Positionierung bereitstellen können. Eine Konsequenz dieser These besagt, dass mit<br />

der rationalen argumentativen Widerlegung eines philosophischen „Standpunktes“ nicht notwendigerweise<br />

eine irrationale Verweigerung korreliert, sondern dass der „Raum“ des Philosophischen<br />

auf eigentümliche Weise so strukturiert ist, dass er dazwischen Platz <strong>für</strong> ein Drittes lässt: <strong>für</strong> ein<br />

vernünftiges Sich-verweigern gegenüber einem rational argumentierten philosophischen Standpunkt.<br />

Das die Verweigerung mitumfassende Vernunftkonzept möchte ich im Anschluss an Eric<br />

Weils „Logik der Philosophie“ und einige Autoren der phänomenologischen Tradition in Gestalt der<br />

These der Einstellungsgebundenheit des Denkens explizieren.◆<br />

Georg Gasser ◆ Ist menschliches Handeln als Wirkung kausaler Mechanismen zu deuten?<br />

Handlungen sind wesentlich mit Gründen verknüpft. Die kausale Theorie des Handelns (KTH)<br />

deutet diese Verknüpfung kausal: Gründe <strong>für</strong> Handlungen sind Ursachen von Handlungen. Dieser<br />

Beitrag steht dieser Identifizierung kritisch gegenüber. Er argumentiert, dass sie zu einer Spannung<br />

zwischen dem Vollzug einer Handlung im Licht von Rationalität und dem Hervorbringen eines<br />

Ereignisses durch Kausalität führt: Der Vollzug einer Handlung im Licht von Gründen setzt freies<br />

reflektiertes Entscheidungsvermögen aus der Perspektive der Ersten Person voraus; das Verursachen<br />

eines Ereignisses hingegen geeignete Bedingungen und einen Auslöser, die allesamt aus der<br />

Perspektive der Dritten Person bestimmbar sind. Für KTH gibt es m. E. zwei Möglichkeiten, mit<br />

dieser Spannung umzugehen: (a) Letzterer Sachverhalt wird ontologisch, ersterer hingegen instrumentalistisch<br />

gedeutet. Gemäß diesem Vorschlag ist der subjektive Zugang des Handelnden zu seinen<br />

Gründen gegenüber dem epistemischen Zugang eines Beobachters der ablaufenden kausalen<br />

Vorgänge sekundär. (b) Gründe als Ursachen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Wirkung<br />

nicht „blind“ hervorbringen, sondern den Kausalvorgang während der Handlung „leiten“. Beide<br />

Lösungsansätze machen Handelnde nicht zu Vollzugssubjekten von Handlungen, sondern zu Orten<br />

von Handlungsursachen. Die Fähigkeit des Handelnden, von sich aus bewusst und frei handeln zu<br />

können, geht in ereigniskausal beschreibbaren Verursachungsketten auf. Dadurch kommt es zu einer<br />

folgenschweren Verschiebung des Explanandums. Es geht es nicht um die Frage, warum jemand etwas<br />

tut, sondern wie es zum Eintreten eines Ereignisses (das als Handlung identifiziert wird) kommt.<br />

Damit löst sich der Unterschied zwischen Handlungen und Geschehnissen letztlich auf. Dies scheint<br />

mir ein problematisches Resultat <strong>für</strong> eine Theorie menschlichen Handelns zu sein. Es legt nahe, sich<br />

nach alternativen Theorien umzusehen.◆<br />

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