Abstracta / Abstracts
A Hannah Altehenger ◆ Michael Smiths Fetischismusvorwurf: Eine Verteidigung Urteilsexternalisten behaupten, dass moralische Urteile lediglich kontingenterweise motivieren. Ein einflussreiches Argument gegen den Urteilsexternalismus, das in der Literatur als „Fetischismusvorwurf“ bezeichnet wird, stammt von Michael Smith. Smith geht von der Annahme aus, dass tugendhafte Personen bei einer Revision ihrer moralischen Ansichten ihre Motivationen zuverlässig an die revidierten moralischen Urteile anpassen. Im Gegensatz zum Internalisten sei der Externalist auf eine äußerst unplausible Erklärung dieses Phänomens festgelegt: Da er die Quelle moralischer Motivation urteilsextern verorte, müsse er als Explanans tugendhaften Personen einen de dicto Wunsch zuschreiben, das moralisch Richtige zu tun (was immer das moralisch Richtige auch ist). Die Zuschreibung dieses Wunsches impliziere jedoch, dass die moralischen de re Wünsche tugendhafter Personen ausschließlich abgeleiteter Natur seien. Doch der mit einer solchen motivationalen Struktur einhergehende „Moralfetischismus“ sei mit unserem Konzept einer tugendhaften Person unvereinbar. Eine prima facie starke Entgegnung auf dieses Argument lautet folgendermaßen: Warum kann der Externalist tugendhaften Personen nicht den de dicto Wunsch, das moralisch Richtige zu tun und eine Reihe von nicht-abgeleiteten moralischen de re Wünschen zuschreiben? Nach diesem Bild würde eine tugendhafte Person in den meisten Fällen durch nicht-abgeleitete moralische de re Wünsche motiviert, womit der Vorwurf des Moralfetischismus scheitern würde. Im Rahmen meines Vortrags soll dieser Einwand zurückgewiesen werden: Wenn der Externalist tugendhaften Personen zugleich den de dicto Wunsch, das moralisch Richtige zu tun und nicht-abgeleitete moralische de re Wünsche zuschreibt, kann dies zu motivationalen Konflikten führen. Solche Konflikte konfrontieren den Externalisten jedoch mit einem Dilemma. Der Einwand gegen den Urteilsexternalismus bleibt daher bestehen.◆ Albert Anglberger ◆ Zur wissenschaftstheoretischen Bewertung von ad-hoc-Hypothesen Bedeutsam wurden Untersuchungen zu ad-hoc-Hypothesen, als man begonnen hat, vornehmlich naturwissenschaftliche Theorien in zwei Teilen zu rekonstruieren: Zum einen durch Angabe der hauptsächlichen Axiome, nämlich als Kern der Theorie, und zum anderen durch Angabe der Hilfshypothesen, Randbedingungen, etc., nämlich als Peripherie der Theorie. U. a. durch Rekonstruktionen in einem solchen Rahmen wurde deutlich, dass man prinzipiell jede Theorie vor einer Widerlegung durch Änderung der Peripherie der Theorie schützen kann. Man stellt sich seither auch vermehrt die Frage, wann eine solche Änderung in der Peripherie einer Theorie zulässig ist, und wann sie es nicht mehr ist. Nach allgemeiner Auffassung sind Änderungen in der Peripherie durch ad-hoc-Hypothesen nicht zulässig. Einige Wissenschaftstheoretiker haben versucht, Regeln <strong>für</strong> die Modifikation der Peripherie von Theorien anzugeben. Kurz dargestellt, fordert z. B. Popper hinsichtlich ad-hoc-Hypothesen, dass man keine Modifikation der Peripherie einer Theorie akzeptieren sollte, die den empirischen Gehalt der Theorie vermindert. Gegen diese Forderung, die leicht zu einer Regel umformuliert werden kann, spricht ein Ergebnis von Adolf Grünbaum, dass nämlich im Falle einer Falsifikation mit anschließender Modifikation einer Theorie der empirische Gehalt der Theorie immer vermindert wird. D. h. aber, dass die von Popper vorgeschlagene Regel in den interessanten Fällen nicht anwendbar ist. In unserem Vortrag wollen wir zeigen, dass man eine, zu der von Popper vorgeschlagenen Regel, sinngemäße Regel vertreten kann, ohne dass das Ergebnis von Grünbaum darauf zutrifft. Dazu reicht es hin, <strong>für</strong> die Bewertung den Problemgehalt einer Theorie heranzuziehen. Dieser kann wie der empirische Gehalt beinahe rein mit logischen Mitteln beschrieben werden. Zudem ergibt sich dadurch die Möglichkeit, weitere von Popper gemachte Behauptungen zu präzisieren (Probleme von Bestätigungstheorien, komparative Theorien von ad-hoc-Hypothesen, etc.). ◆ 20